Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte mehr
Schutz für Whistleblower

Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte
Mehr Schutz für Whistleblower
Foto: dpa
Die Berlinerin Brigitte Heinisch hatte 2004 ihren Arbeitgeber angezeigt, weil im Altenpflegeheim schwere Mängel bei der Versorgung Hilfsbedürftiger bestanden. Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung wurde bis hin zum Bundesarbeitsgericht bestätigt. Auch die Verfassungsbeschwerde der Frau wurde vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.
Die heute 50 Jahre alte Pflegerin war bei der Vivantes Netzwerk GmbH beschäftigt, die mehrheitlich dem Land Berlin gehört. Zusammen mit Kollegen hatte sie 2003 die Geschäftsleitung mehrfach auf die Überlastung des Personals in einem Altenpflegeheim hingewiesen. Pflegeleistungen würden deshalb nicht korrekt erbracht und nicht richtig dokumentiert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellte bei einem Kontrollbesuch genau dieselben Mängel fest. Dennoch änderte sich nichts. Im Dezember 2004 erstattete die Altenpflegerin schließlich Strafanzeige wegen Betrugs. Die Pflegebedürftigen erhielten aufgrund des Personalmangels nicht die Leistungen, für die sie bezahlten. Die Ermittlungen gegen Vivantes wurden allerdings von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Als das Unternehmen von der Strafanzeige erfuhr, wurde Brigitte Heinisch fristlos gekündigt. Die Vorwürfe wurden bestritten. Heinisch ging mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi vor Gericht, scheiterte jedoch. So trug sie den Fall nach Straßburg. Unterstützung fand die Altenpflegerin auch bei der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler. 2007 erhielt sie den Whistleblower-Preis.
In der Urteilsbegründung weisen die sieben Straßburger Richter darauf hin, dass die öffentlichen Informationen über mutmaßliche Mängel „zweifellos von öffentlichem Interesse“ waren, zumal die betroffenen Patienten möglicherweise nicht selbst auf die Missstände aufmerksam machen konnten. Es gebe keine Hinweise, dass sie falsche Angaben machte, ihre Kritik sei vielmehr vom Medizinischen Dienst bestätigt worden.
Andererseits räumt der EGMR ein, dass die öffentlichen Vorwürfe Ruf und Geschäftsinteressen der GmbH schädigten. Der Gerichtshof kam aber zu der Auffassung „dass in einer demokratischen Gesellschaft das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der … Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen so wichtig ist, dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes … überwiegt.“
Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Mitglied der Jury, die Brigitte Heinisch 2007 den Whistleblower-Preis zusprach, wies am Donnerstag auf den mangelnden gesetzlichen Schutz in Deutschland hin. Der G20-Gipfel habe 2010 auch Deutschland aufgefordert „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen“. Deiseroth begrüßte, dass mehrere Fraktionen des Bundestages entsprechende Gesetzesinitiativen angekündigt haben. Das sei ein „überfälliger Fortschritt“.
Als Verräter gebrandmarkt
Arbeitslos wurde zum Beispiel eine Altenpflegerin, die Misshandlungen von Senioren in einem Pflegeheim gemeldet hatte. Gekündigt wurden auch Lagerarbeiter, die Medien über das betrügerische Umetikettieren von abgelaufenem Fleisch informierten.
2002 verlor ein Zöllner seinen Job, weil er auf dem Frankfurter Flughafen Hightech-Geräte für den Iran beschlagnahmen ließ, die man zu Atomwaffenzündern umfunktionieren könnte. Die Begründung: Er habe „dienstliche Kompetenzen durch eigenmächtige Korrespondenz mit dem Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt überschritten“.
Wie schmal der Grat zwischen ethischem Handeln und Geschäftemacherei ist, zeigt das Beispiel von Daten zu Steuersündern, die Insider für Millionen Euro an die Behörden verkauften. (dpa)
Eilmeldung: Sensations-
Urteil???
Meinungsfreiheit gilt auch
für Arbeitnehmer
Meinungsfreiheit gilt
auch für
Arbeitnehmer
Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, des Betrugs beschuldigt. Vivantes habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin war die Altenpflegerin fristlos gekündigt worden. Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15 000 Euro zu.
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