Europäische Gerichtshof für


Menschenrechte mehr


Schutz für Whistleblower

 

 

Politik - 22 | 7 | 2011

Europäische Gerichtshof für


Menschenrechte


Mehr Schutz für Whistleblower


Das Gesundheitsunternehmen Vivantes in Berlin reagierte auf Kritik mit Rausschmiss.
Foto: dpa
Von Ursula Knapp
Der Straßburger Gerichtshof gibt einer Altenpflegerin recht, die nach Aufdecken von Missständen entlassen worden war. Der deutsche Staat wird gerügt - weil deutsche Richter die Kündigung der Frau nicht beanstandeten.
Arbeitnehmer, die schwere Missstände im Unternehmen öffentlich machen, müssen künftig besser vor Kündigungen geschützt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag Deutschland wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt, weil die Gerichte hierzulande die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin bestätigt hatten.
Die Berlinerin Brigitte Heinisch hatte 2004 ihren Arbeitgeber angezeigt, weil im Altenpflegeheim schwere Mängel bei der Versorgung Hilfsbedürftiger bestanden. Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung wurde bis hin zum Bundesarbeitsgericht bestätigt. Auch die Verfassungsbeschwerde der Frau wurde vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.
10.000 Euro Schmerzensgeld
Die deutschen Gerichte hätten nicht zwischen dem Interesse des Arbeitgebers und dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgewogen, so die einstimmige Begründung der Straßburger Richter. Der Betroffenen wurden 10.000 Euro Schmerzensgeld plus Prozesskosten zugesprochen, die Deutschland bezahlen muss. Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung für den Schutz sogenannter „Whistleblower“. Darunter versteht man Arbeitnehmer, die Korruption oder Missstände im eigenen Unternehmen öffentlich machen.
Die heute 50 Jahre alte Pflegerin war bei der Vivantes Netzwerk GmbH beschäftigt, die mehrheitlich dem Land Berlin gehört. Zusammen mit Kollegen hatte sie 2003 die Geschäftsleitung mehrfach auf die Überlastung des Personals in einem Altenpflegeheim hingewiesen. Pflegeleistungen würden deshalb nicht korrekt erbracht und nicht richtig dokumentiert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellte bei einem Kontrollbesuch genau dieselben Mängel fest. Dennoch änderte sich nichts. Im Dezember 2004 erstattete die Altenpflegerin schließlich Strafanzeige wegen Betrugs. Die Pflegebedürftigen erhielten aufgrund des Personalmangels nicht die Leistungen, für die sie bezahlten. Die Ermittlungen gegen Vivantes wurden allerdings von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Als das Unternehmen von der Strafanzeige erfuhr, wurde Brigitte Heinisch fristlos gekündigt. Die Vorwürfe wurden bestritten. Heinisch ging mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi vor Gericht, scheiterte jedoch. So trug sie den Fall nach Straßburg. Unterstützung fand die Altenpflegerin auch bei der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler. 2007 erhielt sie den Whistleblower-Preis.
In der Urteilsbegründung weisen die sieben Straßburger Richter darauf hin, dass die öffentlichen Informationen über mutmaßliche Mängel „zweifellos von öffentlichem Interesse“ waren, zumal die betroffenen Patienten möglicherweise nicht selbst auf die Missstände aufmerksam machen konnten. Es gebe keine Hinweise, dass sie falsche Angaben machte, ihre Kritik sei vielmehr vom Medizinischen Dienst bestätigt worden.
Andererseits räumt der EGMR ein, dass die öffentlichen Vorwürfe Ruf und Geschäftsinteressen der GmbH schädigten. Der Gerichtshof kam aber zu der Auffassung „dass in einer demokratischen Gesellschaft das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der … Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen so wichtig ist, dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes … überwiegt.“
Mangelnder gesetzlicher Schutz in Deutschland
Der EGMR entscheidet immer nur über Einzelfälle. Die nationalen Gerichte müssen aber dessen Urteile bei ihrer Rechtsprechung beachten. Folglich muss künftig bei Fällen von Whistleblowing die Freiheit der Meinungsäußerung gegenüber den Geschäftsinteressen des Unternehmens abgewogen werden.
Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Mitglied der Jury, die Brigitte Heinisch 2007 den Whistleblower-Preis zusprach, wies am Donnerstag auf den mangelnden gesetzlichen Schutz in Deutschland hin. Der G20-Gipfel habe 2010 auch Deutschland aufgefordert „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen“. Deiseroth begrüßte, dass mehrere Fraktionen des Bundestages entsprechende Gesetzesinitiativen angekündigt haben. Das sei ein „überfälliger Fortschritt“.

Als Verräter gebrandmarkt

Sogenannte „Whistleblower“ (von engl.: „Alarm schlagen“) machen auf Missstände oder Gefahren in ihrer Firma oder Behörde aufmerksam. In Deutschland haben sie bisher meist mit negativen Konsequenzen, etwa dem Verlust des Arbeitsplatzes, zu rechnen.
Arbeitslos wurde zum Beispiel eine Altenpflegerin, die Misshandlungen von Senioren in einem Pflegeheim gemeldet hatte. Gekündigt wurden auch Lagerarbeiter, die Medien über das betrügerische Umetikettieren von abgelaufenem Fleisch informierten.
2002 verlor ein Zöllner seinen Job, weil er auf dem Frankfurter Flughafen Hightech-Geräte für den Iran beschlagnahmen ließ, die man zu Atomwaffenzündern umfunktionieren könnte. Die Begründung: Er habe „dienstliche Kompetenzen durch eigenmächtige Korrespondenz mit dem Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt überschritten“.
Wie schmal der Grat zwischen ethischem Handeln und Geschäftemacherei ist, zeigt das Beispiel von Daten zu Steuersündern, die Insider für Millionen Euro an die Behörden verkauften. (dpa)
Copyright © 2010 Frankfurter Rundschau



 

Eilmeldung: Sensations-


 

Urteil???



Meinungsfreiheit gilt auch



für Arbeitnehmer

 

21.07.2011

Meinungsfreiheit gilt


auch für


Arbeitnehmer


Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Foto: dpa
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskon-vention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte «Whistleblower» - Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.

Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, des Betrugs beschuldigt. Vivantes habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin war die Altenpflegerin fristlos gekündigt worden. Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15 000 Euro zu.