Unabhängiges Gutachten in der Polizeichef-Affäre Langecker?
Politik-Skandal in Hessen???
Willi van Ooyen - Pressemitteilungen
Polizeichef-Affäre:
Landtagspräsident will der
Fraktion DIE LINKE untersagen,
ein Rechtsgutachten auf die
Homepage zu stellen
Montag, den 21. März 2011
„Der Versuch, die Verbreitung eines Rechtsgutachtens zu verhindern, das schwerwiegende Rechtsverletzungen im Verantwortungsbereich der Hessischen
Landesregierung feststellt, ist in vielerlei Hinsicht fatal.
DIE LINKE hält es für dringend geboten, die Öffentlichkeit in der sog. Polizeichef-Affäre zu informieren. Dazu gehört selbstverständlich auch die Klärung der
Frage, ob und ggf. wie der ehemalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sowie sein ehemaliger Staatssekretär Boris Rhein (CDU), heute hessischer Innenminister, eine
nach Ansicht des Gutachters ‚zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage' zugunsten eines Parteifreundes vorgenommen hat."
Um die unzutreffende Behauptung der beiden Regierungsparteien CDU und FDP, in der Polizeichef-Affäre sei alles ordnungsgemäß verlaufen, widerlegen zu können,
sei eine öffentlich geführte Diskussion über die von CDU und FDP verschwiegenen Fakten und die entsprechende Weitergabe von Informationen an die Presse dringend notwendig, so van
Ooyen.
„Mit dem Gutachten liegt eine wichtige inhaltliche Grundlage zur anstehenden Verfassungsklage von SPD und Grünen vor, die sich ebenfalls gegen das skandalöse
Vorgehen von CDU und FDP im Untersuchungsausschuss wehren. Wir werden den Versuch, unsere Arbeit zu zensieren nicht hinnehmen und das Rechtsgutachten der Presse und der interessierten Öffentlichkeit
weiterhin zur Verfügung stellen."
Unabhängiges Gutachten in der Polizeichef-Affäre
Rechtsbrüche bei der Besetzung des Polizeichef-Posten
Rechtsgutachten zur Polizeichef-Affäre:
Mindestens 17 Rechtsverstöße durch Volker Bouffier und Boris Rhein!
Zur heutigen Präsentation eines Rechtsgutachtens, das im Auftrag der Fraktion DIE LINKE durch den Fachanwalt Gerhard Strauch erstellt wurde, erklärt Hermann Schaus, Obmann im Untersuchungsausschuss und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Gründe, warum die Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss unseren Antrag auf Erstellung eines unabhängigen juristischen Fachgutachtens abgelehnt haben, liegen nun auf der Hand: Der gutachterliche Vergleich von Rechtsvorschriften, Verwaltungspraxis und Auflagen des Verwaltungsgerichtshofes mit der tatsächlichen Stellenbesetzungspraxis durch Volker Bouffier und Boris Rhein, offenbart bereits nach jetzigem Stand der Beweisaufnahme ein erschreckendes Ausmaß an Verstößen.
Bouffier und Rhein haben grob rechts- und verfassungswidrig gehandelt, um ihren Parteifreund Langecker im dritten Anlauf endlich durchzudrücken."
Rechtsanwalt Strauch erklärt zum Ergebnis des Gutachtens: „17 mehr oder weniger schwere Verfahrensverstöße belegen, dass nicht nur eine rechtswidrige Ernennung Langeckers vorgelegen hat, sondern eine zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage zu seinen Gunsten.
Weder die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Chancengleichheit, Schriftlichkeit, Vertrauensschutz, Dokumentationspflicht - noch die Auflagen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes - Schließung Beurteilungslücken - wurden eingehalten."
Im Gutachten kommt Strauch deshalb zum Schluss: „Die begangenen Rechtsverstöße sind erheblich, so dass eine schwerwiegende Dienst- und Amtspflichtverletzung vorliegt, die in einem Disziplinarverfahren ohne weiteres zur Zurückstufung in ein niedrigeres Amt führen kann."
Da mit der rechtswidrigen Ernennung Langeckers im Juli 2009 zugleich Haushaltsmittel aus der Besoldungsgruppe B 4 aus dem Landeshaushalt zu Unrecht ausgezahlt wurden, läge zudem „auch der Tatbestand einer Veruntreuung von Haushaltsmitteln, § 266 Abs. 1 StGB vor," so Strauch.
Hermann Schaus kündigte an, die Ergebnisse des Gutachtens dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und den Obleuten zur Verfügung zu stellen.
„Damit haben wir eine wichtige inhaltliche Grundlage zu der Verfassungsklage von SPD und Grünen beigesteuert. Bei einer erfolgreichen Klage durch Rot-Grün werden wir in einer weiteren Zeugenvernehmung auf die 17 benannten Rechtsverstöße im Detail eingehen.
Bouffier und Rhein sind ebenfalls mit den fachgutachterlichen Ergebnissen zu konfrontieren. Der Ministerpräsident und sein Innenminister sowie die sie tragenden Fraktionen kommen nicht länger an den klaren Fakten vorbei.
Ebenso kommen die Regierungsfraktionen nicht umhin, unser Fachgutachten bei der Erstellung des Abschlussberichtes hinzu zu ziehen."
Downloads:
Anlage 1:Auswahl- und Beförderungsrichtlinien
Anlage 2: Stellenausschreibung
Anlage 3: Bewerbung für eine Stelle
Anlage 4: Polizeipräsidium Westhessen
Pressekonferenz am 26.11.2010
Mobbing: Hat Volker Bouffier im Innenausschuss
gelogen?
Im Zusammenhang mit der Polizei-Affäre und neuen Hinweisen, dass Gutachter unter Druck gesetzt und Polizeibeamtinnen und –beamten bespitzelt worden sind, erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Was in den letzten Tagen publik geworden ist, passt zu den Besorgnis erregenden Hinweisen und Informationen, die DIE LINKE. im Hessischen Landtag seit einiger Zeit erhält: Gezieltes Mobbing, Erstellen von Geheimakten und Vetternwirtschaft zugunsten der CDU nahe stehender Personen haben unter der Regierung Koch-Bouffier Methode.
Es stellt sich die Frage: Wie können die neu aufgetauchten Vorwürfe aufgeklärt werden, wenn die Führungsspitze der Polizei, einschließlich des ehemaligen Innenministers und jetzigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) involviert sind?"
DIE LINKE hatte speziell zu den jetzt aufgetauchten Vorwürfen eines Polizeipsychologen im letzten Jahr einen Berichtsantrag eingebracht, so Schaus. Doch Bouffier hatte in der entsprechenden Sitzung des Innenausschusses jegliche Vorwürfe und Verbesserungsvorschläge vehement zurückgewiesen. „DIE LINKE will wissen: Hat der damalige Innenminister gelogen oder hatte er keine Ahnung, was auf der Führungsebene seiner Polizei läuft?"
Dirk Lauer, Polizeioberkommissar a. D., widerlegt die Behauptung des jetzigen Innenministers Boris Rhein (CDU), es handele sich bei den Polizeifällen nur um 10 bis 15 Fälle.
Dirk Lauer: „Das ist der Versuch der Verharmlosung. Es haben sich allein bis heute mehr als 70 Polizeibeamtinnen und -beamte bei mir gemeldet. Ich habe die Unterlagen geprüft und halte deren Vorwürfe für berechtigt".
Schaus: „Für DIE LINKE ist klar: Volker Bouffier trägt als langjähriger Innenminister politisch dafür verantwortlich ist, was nun alles an Tageslicht komme. Sein Abtauchen in der Affäre passe allerdings zum Umgang der Hessen-CDU mit beispiellosen Skandalen und Verstößen gegen Gesetze und Rechtsvorschriften. Ich fordere Ministerpräsident Bouffier abermals auf, sich zu seiner Verantwortung für die Polizeiaffären zu bekennen und endlich selbst dazu Stellung zu nehmen."
Der ehemalige hessische Innenminister und jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) muss vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen. Hat er gegen Recht und Gesetz verstoßen und ein Gerichtsurteil ignoriert, als er seinen Parteifreund zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei machte?
Polizeichef-Affäre

Mobbing, Schwarze Akten, Freiheitsberaubung, Falschaussagen bei der Hessischen Polizei …
Alles zu den neuesten Ereignissen in der Hessischen Polizei und ein Überblick zum Thema
Gutachten
Unabhängiges Gutachten in der Polizeichef-Affäre
Rechtsbrüche bei der Besetzung des Polizeichef-Posten
Rechtsgutachten zur Polizeichef-Affäre:
Mindestens 17 Rechtsverstöße durch Volker Bouffier und Boris Rhein!
Zur heutigen Präsentation eines Rechtsgutachtens, das im Auftrag der Fraktion DIE LINKE durch den Fachanwalt Gerhard Strauch erstellt wurde, erklärt Hermann Schaus, Obmann im Untersuchungsausschuss und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Gründe, warum die Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss unseren Antrag auf Erstellung eines unabhängigen juristischen Fachgutachtens abgelehnt haben, liegen nun auf der Hand: Der gutachterliche Vergleich von Rechtsvorschriften, Verwaltungspraxis und Auflagen des Verwaltungsgerichtshofes mit der tatsächlichen Stellenbesetzungspraxis durch Volker Bouffier und Boris Rhein, offenbart bereits nach jetzigem Stand der Beweisaufnahme ein erschreckendes Ausmaß an Verstößen.
Bouffier und Rhein haben grob rechts- und verfassungswidrig gehandelt, um ihren Parteifreund Langecker im dritten Anlauf endlich durchzudrücken."
Rechtsanwalt Strauch erklärt zum Ergebnis des Gutachtens: „17 mehr oder weniger schwere Verfahrensverstöße belegen, dass nicht nur eine rechtswidrige Ernennung Langeckers vorgelegen hat, sondern eine zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage zu seinen Gunsten.
Weder die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Chancengleichheit, Schriftlichkeit, Vertrauensschutz, Dokumentationspflicht - noch die Auflagen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes - Schließung Beurteilungslücken - wurden eingehalten."
Im Gutachten kommt Strauch deshalb zum Schluss: „Die begangenen Rechtsverstöße sind erheblich, so dass eine schwerwiegende Dienst- und Amtspflichtverletzung vorliegt, die in einem Disziplinarverfahren ohne weiteres zur Zurückstufung in ein niedrigeres Amt führen kann."
Da mit der rechtswidrigen Ernennung Langeckers im Juli 2009 zugleich Haushaltsmittel aus der Besoldungsgruppe B 4 aus dem Landeshaushalt zu Unrecht ausgezahlt wurden, läge zudem „auch der Tatbestand einer Veruntreuung von Haushaltsmitteln, § 266 Abs. 1 StGB vor," so Strauch.
Hermann Schaus kündigte an, die Ergebnisse des Gutachtens dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und den Obleuten zur Verfügung zu stellen.
„Damit haben wir eine wichtige inhaltliche Grundlage zu der Verfassungsklage von SPD und Grünen beigesteuert. Bei einer erfolgreichen Klage durch Rot-Grün werden wir in einer weiteren Zeugenvernehmung auf die 17 benannten Rechtsverstöße im Detail eingehen.
Bouffier und Rhein sind ebenfalls mit den fachgutachterlichen Ergebnissen zu konfrontieren. Der Ministerpräsident und sein Innenminister sowie die sie tragenden Fraktionen kommen nicht länger an den klaren Fakten vorbei.
Ebenso kommen die Regierungsfraktionen nicht umhin, unser Fachgutachten bei der Erstellung des Abschlussberichtes hinzu zu ziehen."
Downloads:
Anlage 1:Auswahl- und Beförderungsrichtlinien
Anlage 2: Stellenausschreibung
Anlage 3: Bewerbung für eine Stelle
Anlage 4: Polizeipräsidium Westhessen
Pressekonferenz
Pressekonferenz am 26.11.2010
Mobbing: Hat Volker Bouffier im Innenausschuss gelogen?Im Zusammenhang mit der Polizei-Affäre und neuen Hinweisen, dass Gutachter unter Druck gesetzt und Polizeibeamtinnen und –beamten bespitzelt worden sind, erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Was in den letzten Tagen publik geworden ist, passt zu den Besorgnis erregenden Hinweisen und Informationen, die DIE LINKE. im Hessischen Landtag seit einiger Zeit erhält: Gezieltes Mobbing, Erstellen von Geheimakten und Vetternwirtschaft zugunsten der CDU nahe stehender Personen haben unter der Regierung Koch-Bouffier Methode.
Es stellt sich die Frage: Wie können die neu aufgetauchten Vorwürfe aufgeklärt werden, wenn die Führungsspitze der Polizei, einschließlich des ehemaligen Innenministers und jetzigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) involviert sind?"
DIE LINKE hatte speziell zu den jetzt aufgetauchten Vorwürfen eines Polizeipsychologen im letzten Jahr einen Berichtsantrag eingebracht, so Schaus. Doch Bouffier hatte in der entsprechenden Sitzung des Innenausschusses jegliche Vorwürfe und Verbesserungsvorschläge vehement zurückgewiesen. „DIE LINKE will wissen: Hat der damalige Innenminister gelogen oder hatte er keine Ahnung, was auf der Führungsebene seiner Polizei läuft?"
Dirk Lauer, Polizeioberkommissar a. D., widerlegt die Behauptung des jetzigen Innenministers Boris Rhein (CDU), es handele sich bei den Polizeifällen nur um 10 bis 15 Fälle.
Dirk Lauer: „Das ist der Versuch der Verharmlosung. Es haben sich allein bis heute mehr als 70 Polizeibeamtinnen und -beamte bei mir gemeldet. Ich habe die Unterlagen geprüft und halte deren Vorwürfe für berechtigt".
Schaus: „Für DIE LINKE ist klar: Volker Bouffier trägt als langjähriger Innenminister politisch dafür verantwortlich ist, was nun alles an Tageslicht komme. Sein Abtauchen in der Affäre passe allerdings zum Umgang der Hessen-CDU mit beispiellosen Skandalen und Verstößen gegen Gesetze und Rechtsvorschriften. Ich fordere Ministerpräsident Bouffier abermals auf, sich zu seiner Verantwortung für die Polizeiaffären zu bekennen und endlich selbst dazu Stellung zu nehmen."
Download:
Dringlicher Berichtsantrag des Abg.
Schaus (DIE LINKE) und Fraktion
Bilder:
Ansichten
Der ehemalige hessische Innenminister und jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) muss vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen. Hat er gegen Recht und Gesetz verstoßen und ein Gerichtsurteil ignoriert, als er seinen Parteifreund zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei machte?

Volker Bouffier vor dem
Untersuchungsausschuss

Innenminister Bouffier im Blitzlichtgewitter
Reden
H.Schaus:Sie haben die Probleme geleugnet (18.11.2010)
H.Schaus:Das kann so nicht weitergehen
(20.05.2010)
H. Schaus:Der Innenminster muss zurücktreten
(25.03.2010)
H.Schaus: System Koch hält uns auf Trab(25.03.2010)
www.behoerdenstress.de

