+++ MOBBING, BOSSING BEI DER POLIZEI IN HESSEN?

 

 

1. Dienstaufsichtsbeschwerde vom 08.05.2007 an den Schulleiter der HPS Manfred T., daraufhin folgten die unter Nr. 2 und 3 und 4 geäußerten Aussagen!!!

BIS HEUTE WURDEN KEINE AUFKLÄRENDE MAßNAHMEN EINGELEITET!

Dirk Lauer, POK Wiesbaden, 08.05.2007

F 6 Medienzentrale

im Hause

 

 

 

DirHPS

 

(Manfred T. im Hause)

 

 

Wie besprochen überlasse ich Dirk Lauer, POK F 6 Ihnen die gewünschten Unterlagen zu Ihrer Bearbeitung des Rechtstreits Lauer / Land Hessen, PR 120/07.

Es werden Ihnen folgende Unterlage zur Verfügung gestellt:

 

 

1. Befund Uni Heidelberg aufgrund der Knieverletzung

2. Anschreiben Herr RA Rehberg vom: 23.03.2007 / 24.04.2007

04.05.2007

3. Vermerk Dienstfahigkeit vom 08.03.2007

4. Bild vom 19.06.2005, und Vermerk Hessentag 19.06.2005

5. Hinweis von Herr Mettemich vom 04.03.2005

6. Ziel Vereinbarung mit Herr Rolf K.

7. Falsche Beurteilungen (3 Stück)

8. Eintrag in die Personalakte vom 28.10.2004 RA Jörg Schmenger

9. Vermerke EPHK, Rolf K. und EKHK Gerd R.

10. Falscher Einsatz aufgrund Knieverietzung

11. Vermerk zur Arbeitszeit Reduzierung

12. Ausdruck der in F 6 eingestellten Datenschutz Verstöße

 

 

Ich bitte Sie den ordnungsgemäßen Empfang der Aufgelisteten Unter-

lagen mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.

 

 

(Unterlagen Empfangen am 08.05.2007 )

(Manfred T.)

 

im Original unterschrieben

2. Aufgrund meiner Dienstaufsichtsbeschwerde beim HMDI, wurde dieses Gespräch mit mir geführt auf der HPS durch den Leiter der Polizeischule!

Seite 1
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Seite 2
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Seite 4
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Die Bewertung dieses Vermerks zum Personalgespräch zwischen dem Leiter HPS und überlasse ich jedem selbst!

3. Diese Mail schickte der Schulleiter M. T. auf meinen privaten Rechner und machte mich für den Unfall des ERHK G. R. verantwortlich aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 08.05.2007 siehe Nr. 1

Hallo Dirk, Deine Ausführungen kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Kein Mensch hat und kann Dir einen Vorwurf in Sachen Rothhaar machen. Es ist lediglich am gleichen Tag passiert, als wir die Aussprache hatten. Was die Herren Bender und Metternich angeblich Dir gegenüber äußern weiß ich nicht, ich kenne nur die Aussagen in sachlicher Form mir gegenüber. Das Wort "Drecksack" hat bisher keiner in den Mund genommen. Zudem neige ich nicht dazu, persönliche Gespräche in meinem Zimmer mit Dritten Personen zu diskutieren. Dritten war nur auffällig, wie oft Du bei mir warst. Du solltest m.E. mehr innere Ruhe finden. Zu einem Gespräch bin ich immer bereit. Gruß Manfred --------------------------------------------------------------------------------

 

Von: dirklauer13@online.de Gesendet: Di 25.12.2007 23:49 An: manfred.tecl@polizei.hessen.de Betreff: schuldzuweisung hallo manfred..... hiermit weise ich jegliche schuld von mir, das ich an dem privatunfall des EPHK Rothhaarvom 10.05.2007 in irgend einer art schuld gewesen sein sollte. dies ist aus meiner und anwaltlicher sicht absolut nicht tragbar. da du und herr EKHK Klinkel dies schon oefters geaeussert haben auch vor kollegen, bitte ich dich dies muendlich und schriftlich zu widerrufen da eine kausalitaet nicht gegeben ist so was an unserem gespraech vom 13.12.2007, gg. 13:00 uhr mir vor zu werfen. wurde schon einmal geprueft ob herr rothhaar bei seiner privatarbeit vor dem sturz ordnungsgemaess gesichert war.. auch meine person mit solch einer schuldzuweisung unter druck zu setzten ist vor keinem gesetz tragbar. auch die aussage was die personen friedhelm bender und juergen metternich betreffen sind gegenueber dieser personen absolut nicht tragbar. deide distanzieren sich von deiner aussage, das es ihnen scheiss egal ist was mit dem drecksack lauer in der zukunft passiert und sie wuerden mich nicht unterstuetzen in meinen anliegen. so wird fuer mich immer deutlicher das nicht im wohle des beamten dirk lauer gehandelt wird. beide personen waren von deiner darstellung noch nicht einmal uberrascht, da sie nichts anderes erwartet haben, nach deren aussagen. auch die aussage von dir das deine vorzimmerdame griesler es nicht verstehen kann das du dich ja fuer mich einsetzen wuerdest kann ich nicht nachvollziehen. da frau griesler nie bei einem vier augengespraech anwesend war und somit nichts von den gespraechen wissen konnte, zeigt mir wie mit personellen gespraechen die ohne meine einwilligung weiter getragen werden. wuerde ich meine vorfaelle einfach so an die presse geben waere ich auf eine reaktion von deiner person gespannt. somit liegen meiner meinung nach konkrete zweifel an einer ordungsgemaessen vorgehensweise gegenueber meiner person. dadurch ergibt sich fuer mich nur das abschliessende ergebnis das das verwaltungsgericht wiesbaden darueber entscheiden muss, damit eine neutralitaet gegeben ist. mit freundlichen gruessen dirk lauer

 

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4. SOGAR LPP NORBERT N. DECKT DIE GANZEN VORWÜRFE!

AM 30.11.2007. AM 09.01.2008 ERHOB ICH JEWEILS EINE DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE AN DEN HESSISCHEN INNENMINISTER UMD AM 11.06.2008 ANTWORTETE LLP N.!

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

 

HESSEN

 

 

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Postfach 31 67 • D-65021 Wiesbaden

 

 

 

Herrn

Dirk Lauer

Goethestraß e 18

65428 Rüsselsheirn

 

 

Geschäftszeichen: LPP 33 Wi-007-q-02/3-2008

Dst. Nr. 0005

Bearbeiter/in Herr W , PHK

Durchwahl (0611)353-

Fax r0fi11)3fi3-

E-Mail .W § )nmdis.Dessen.de

Ihr Zeichen

Ihre Nachricht

 

 

Datum / 11 Juni 2008

 

 

 

 

Ihre Beschwerdeschreiben (per E-Mail)vom 30.11.2007 nebst Ihrer mit Schreiben vom09. Januar 2008

 

 

erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bedienstete der Hessischen Polizeischule an Herrn Staatsminister persönlich,

 

 

Sehr geehrter Herr Lauer,

bezugnehmend auf Ihre o.a. Beschwerdeschreiben an Herrn Staatsminister persönlich und

letztmalig Ihrer mit Schreiben vom  09. Januar 2008 erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen Bedienstete der Hessischen Polizeischule teile ich Ihnen nunmehr im Auftrag des Herrn

Staatsministers nach Abschluss der umfangreichen Prüfung der Sach- und Rechtslage mit,

dass der Verdacht von schuldhaften Dienstpflichtverletzungen sich nicht bestä tigt hat. Im

Einzelnen ist dies vvie folgt zu begründen:

 

Soweit Sie in Ihrer E-Mail vom 30.11.2007 den Vorwurf erheben, dass in den.............