Justiz-Skandal in München???



Justiz-Skandal in München??? NS-Kriegsverbrechen Demjanjuk-Anwalt wirft Gericht schwere Fehler vor

 

 

04. Mai 2011, 20:06 Uhr

NS-Kriegsverbrechen

Demjanjuk-Anwalt wirft Gericht schwere Fehler vor

Er spricht von "Scheingutachten" und gefälschten Dokumenten: Der Anwalt des mutmaßlichen Kriegsverbrechers John Demjanjuk hat das Münchner Landgericht heftig kritisiert. Schon jetzt kündigt der Verteidiger für den Fall einer Verurteilung seines Mandanten Revision an.
München - Nach Ansicht von John Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch hat das Münchner Landgericht im Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wachmann wichtige Beweise nicht berücksichtigt. Die Expertisen zur Echtheit des SS-Dienstausweises 1393, der laut Anklage die Anwesenheit Demjanjuks im Vernichtungslager Sobibor belegt, seien Scheingutachten, sagte Busch am Mittwoch, dem zweiten Tag seines Plädoyers. Anträge der Verteidigung, die eine Fälschung des Dokuments hätten beweisen können, habe das Gericht zurückgewiesen.
Der Ausweis, auf dem "abkommandiert 27.3.1943 Sobibor" vermerkt ist, gilt als eines der Hauptbeweismittel der Staatsanwaltschaft. Die Anklage ist überzeugt, dass der gebürtige Ukrainer März bis September 1943 als Wachmann in Sobibor an der Ermordung von mindestens 27.900 Juden beteiligt war. Da das Lager ausschließlich zur Vernichtung von Juden existierte, habe sich jeder schuldig gemacht, der dort gearbeitet habe.
Die Staatsanwaltschaft hat für den 91-jährigen Demjanjuk wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord sechs Jahre Haft gefordert. Angehörige der Opfer und Überlebende des Holocaust, die als Nebenkläger an dem Prozess teilnehmen, verlangen ebenfalls eine Verurteilung.
"Freispruch für den Angeklagten, Haftentlassung und Haftentschädigung"
Demjanjuk sei nicht in Sobibor gewesen, betonte dagegen Anwalt Busch. Am Dienstag hatte er bereits außerhalb des Prozesses seine Forderungen deutlich gemacht: "Freispruch für den Angeklagten, Haftentlassung und Haftentschädigung. Und wenn nicht, gibt es Revision."

Schon in früheren Verfahren seien

deutsche, israelische und

polnische Ermittler zu dem Schluss

gekommen, die Beweise gegen


Demjanjuk wegen Verbrechen

im NS-Vernichtungslager Sobibor

reichten nicht aus, hatte Busch

gesagt.

Vielfach seien deutsche NS-Verbrecher und Befehlshaber der ausländischen Wachmänner - der sogenannten Trawniki - unter Berufung auf Befehlsnotstand freigesprochen worden.
Für den Schlussvortrag der Verteidigung sind bis zum Donnerstag zunächst drei Tage angesetzt. Nach Busch, der wahrscheinlich diese Zeit brauchen wird, will noch Anwalt Günther Maull plädieren. Voraussichtlich zwischen dem 10. und 12. Mai will das Gericht ein Urteil sprechen - nach rund eineinhalb Jahren Prozess.
ulz/dpa