In der Innenausschusssitzung vom 02.12.2010 sagte der Innenminister Boris Rhein, dass alle Untersuchungen nach den Vorschriften der PDV 300 durch die Polizeiärzte durchgeführt werden!
Hier werden alle nicht der PDV 300 üblichen Dokumente und Fehler eingestellt!
Alle Dokumente entsprechen nicht der PDV 300, somit verstößt der Leitende Polizeiarzt gegen die bestehende
Vorschrift der PDV 300!!!
Blatt 1 das vom Leitenden
Polizeiarzt selbst entworfen wurde, soll die Anlage 2 der PDV 300 ersetzen?
Scan0042.pdf
PDF-Dokument [1.6 MB]
Blatt 2 das vom Leitenden
Polizeiarzt selbst entwurfen wurde, soll die Anlage 2 der PDV 300 ersetzen?
Scan0043.pdf
PDF-Dokument [1.6 MB]
Blatt 3 das vom Leitenden
Polizeiarzt selbst entwurfen wurde, soll die Anlage 2 der PDV 300 ersetzen?
Scan0044.pdf
PDF-Dokument [1.6 MB]
Auf Blatt 3 (PDF 44) ist der Hinweis wie im Antrag vom 14.12.2007 gestellt, das es sich um eine Ruhestandsversetzung aufgrund des qualifizierten Dienstunfalls von 1996 handelt!
Unter Punkt 10 sind einige der dafür zur Verfügung gestellten Befunde aufgelistet!
Warum dann von dem Leitenden Polizeiarzt in seinem Ergebnis der Dienstunfall nicht berücksichtigt wurde, entspricht nicht den Vorschriften der PDV 300 und dem gestellten Antrag des Beamten!
Alleine das Fehlen der Erklärung aus der Anlage 2 der PDV 300 mit der Unterschrift des Probanden, zeigt das die Untersuchung vom 19.12.2007 durch den Leitenden Polizeiarzt gegen die bestehende Bundesweite Vorschrift verstößt!
Dies ist ein eindeutiger Form und Verwaltungsfehler!
Erklärung
Ich bin bereit, dem untersuchenden Arzt alle Umstände zu offenbaren, die für die Beurteilung meines Gesundheitszustandes bedeutsam sein können. Ich nehme zur Kenntnis, daß das Verschweigen bestehender Beschwerden und früherer Krankheiten die Entlassung aus dem Polizeidienst nach sich ziehen kann.
Ich bin damit einverstanden, daß das anläßlich meiner Einstellung in den Polizeivollzugsdienst erstellte ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit mit allen Anlagen integraler Bestandteil der beim Ärztlichen Dienst der Polizei geführ-ten Unterlagen ist und bei dienstrechtlichen Entscheidungen mit herangezogen werden kann.
Ich bin bereit, die für die Beurteilung benötigten ärztlichen Befunde und Unterlagen zu beschaffen und dem Polizeiarzt zur Verfügung zu stellen. Ich bin darüber informiert, daß die Einstellungsbehörde ein Gesundheitszeugnis erhält, das das ärztliche Urteil polizeidiensttauglich oder polizeidienstuntauglich enthält.
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