Land lenkt ein

Polizist erhält Akteneinsicht

Etappensieg: Der klagende Polizist erhält Akteneinsicht. (Bild: hr)
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Etappensieg: Der klagende Polizist erhält Akteneinsicht.
In der Affäre um "geheime" Polizeiakten hat ein Beamter vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt einen Sieg errungen. Das Land Hessen erklärte sich am Dienstag bereit, dem Polizisten Einsicht in seine Personalakte zu gewähren.
 
 
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(© hr | hessenschau, 12.04.2011)

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Das Land Hessen lenkte noch vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Es habe sich bereit erklärt, dem Polizisten umfangreiche Einsicht zu gewähren. Erst am Tag zuvor hatte das Land eine Schmerzensgeldzahlung gegen einen Beamten aus Frankfurt akzeptiert.

Der Beamte, der bereits 2009 Klage auf Akteneinsicht erhoben hat, gehört den Angaben zufolge zum Polizeipräsidium Südosthessen. Der Polizist wirft der Polizei-Führung vor, unwahre Behauptungen über Straftaten und seine angebliche Suizid-Gefährdung erhoben zu haben. So sei er systematisch gemobbt worden.


Ministerium verweigerte Akteneinsicht bisher

Die Falschinformationen seien auch an den psychologischen Dienst der hessischen Polizei geleitet worden. Der habe anhand dieser Informationen ein Gutachten erstellt. Der Anwalt des Beamten sieht darin einen gravierenden Verstoß des Landes Hessen gegen das Beamtengesetz.


Das Innenministerium hatte bisher die Akteneinsicht verweigert. Begründung: Fürsorgepflicht und Rechte Dritter.
 

Zweites Verfahren eingestellt

In einem zweiten Verfahren wies das Verwaltungsgericht die Klage eines Polizisten nach mehr Geld im Ruhestand wegen Verjährung ab.

Der klagende Beamte hielt ein Gutachten für fehlerhaft. Es wurde im Auftrag des Polizeipsychologischen Dienstes über ihn angefertigt. Darin wurde ein Zusammenhang zwischen einem Dienstunfall und der Dienstunfähigkeit des Beamten verneint. Das führte zu erheblichen Pensionseinbußen.
 

Beamter aus Frankfurt erhält Schmerzensgeld

Der vom neuen Innenminister Boris Rhein (CDU) entlassene Polizeipräsident Norbert Nedela hatte im vergangenen Herbst die von mehreren Polizisten erhobenen Anschuldigungen nach "schwarzen" Akten zurückgewiesen. Allerdings gebe es Einzelfälle, in denen Polizisten nicht ihre gesamte Akte einsehen dürften.

Rhein hatte am Montag erklärt, das Land werde ein vom Landgericht Frankfurt verhängtes Schmerzensgeld von 8.000 Euro an den früheren Chef der Frankfurter Polizeifahndung zahlen. Die frühere Frankfurter Vize-Polizeipräsidentin Sabine Thurau hatte den Mann im März 2006

öffentlich schwerer Dienstvergehen beschuldigt und vorverurteilt.

Der Innenminister kündigte an, sich mit dem Polizisten zu treffen und sich bei ihm vor allem für das überlange Disziplinarverfahren entschuldigen zu wollen.
 
Redaktion: / besi
Bild: © hr
Letzte Aktualisierung: 12.04.2011, 17:16 Uhr



 

Skandal bei der hessischen Innenausschusssitzung vom 05.05.2011???



 

 
Wiesbaden, 05. Mai 2011

Pressemitteilung

Polizei


Nancy Faeser (SPD):


Innenminister Rhein bleibt


uneinsichtig



Die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy

Faeser hat Innenminister Boris

Rhein für seine Haltung im Fall des

Polizeibeamten „S.“ kritisiert.


„Obwohl das Verwaltungsgericht

Darmstadt zugunsten des

Polizeibeamten zu dem Ergebnis

gekommen war, dass die

Verweigerung der Einsichtnahme

in die eigenen Personalakten

gegen das Beamtengesetz

verstoßen hat, ist der

Innenminister auch in der

heutigen Sitzung des

Innenausschusses bei seiner

rechtsfehlerhaften Auffassung

geblieben,“ sagte Faeser am

Donnerstag in Wiesbaden.

Laut Berichterstattung habe das

Verwaltungsgericht in der

Verweigerungshaltung der

Polizeibehörden einen Verstoß

gegen das Beamtengesetz

gesehen.

Es sei nur deswegen nicht zu einem Urteil gegen das Land Hessen gekommen, weil das Landespolizeipräsidium die Akten schließlich doch freigegeben habe. Dennoch bliebe Rhein bei seiner bereits im Innenausschuss im Dezember 2010 vorgetragenen Darstellung, dass alles „rechtlich einwandfrei“ und „korrekt“ gehandhabt worden sei und die Betroffenen entsprechende Einsichtsrechte erhalten hätten.

Nach den bekannt gewordenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts sei aber im Fall „S.“ das Gegenteil der Fall, so Faeser. Auch sei die Einsichtsverweigerung der Berichterstattung zufolge nicht etwa – wie vom Minister im Ausschuss behauptet – erfolgt, weil Belange Dritter betroffen seien, sondern weil der polizeipsychologische Dienst in Bezug auf „S.“ dies empfohlen habe.

Die Innenpolitikerin wolle an dieser Stelle gar nicht weiter hinterfragen, warum der Innenminister gegenüber dem Parlament den Sachverhalt in Bezug auf „S.“ anders darstelle als offenbar die Prozessvertreter der Polizei im gerichtlichen Verfahren.

Faeser wies darauf hin, dass auch in diesem Fall die Rechte eines Polizeibeamten über den direkten Dienstvorgesetzten und das Landespolizeipräsidium bis hin zum politisch verantwortlichen Minister missachtet worden seien und erst mit Hilfe eines Gerichts durchgesetzt werden konnten. Eine optimale Führungskultur in der Polizei sehe aber nach Auffassung der Innenpolitikerin anders aus. Deshalb gebe es noch immer großen Handlungsbedarf bei der Polizei, so Faeser.