3. Justizskandal in Hessen?

Ein Polizeipräsident und eine Stellvertreterin bestimmen was die Staatsanwaltschaft zu machen hat?

Seit wann bestimmen ein Polizeipräsident und seine Stellvertreterin was und wie lange eine Staatsanwaltschaft ermitteln muß???

Polizei-Affäre

Thiel sieht sich im Recht

Sabine Thurau steht schon im Fokus - und Frankfurts Polizei-Präsident Achim Thiel?
Foto: dpa

Von Stefan Behr

In der Affäre um die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten Jochen Z. hat Polizeipräsident Achim Thiel sein Schweigen gebrochen. Laut Thiel war „die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass strafrechtlich Relevantes“ gegen Z. vorliege: „Somit war sie auch verpflichtet, die Tatvorwürfe auch im Interesse des Beschuldigten und wegen des öffentlichen Interesses aufzuklären. Es wäre dem Beschuldigten nicht gedient, Vorwürfe weiter ungeklärt im Raum stehen zu lassen.“
Justus Koch, der die Ermittlungen gegen Fahndungschef Z. leitete, hatte vorige Woche in einem von Z. geführten Zivilprozess eine andere Aussage gemacht: Die Polizeiführung sei im Laufe des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft informiert worden, dass die Ermittlungen gegen Z. – wenn überhaupt – wohl nur dienstrechtliche Vergehen ans Licht bringen könnten. Dennoch habe das Präsidium auf weitere Ermittlungen bestanden .
Fakt ist aber auch: Zumindest zu Beginn der Untersuchungen war die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass Strafrechtliches im Spiel sein könnte. Die Vorwürfe hätten aber in keinem Verhältnis zu der erwartbaren Ermittlungsarbeit gestanden . Mit dem Einverständnis der Polizeiführung hätten die Ermittlungen wegen geringer Schwere der Schuld eingestellt werden können – was für Z. alles andere als einen disziplinarischen Freispruch bedeutet hätte. Da Thiel und Thurau nicht zustimmten, wurden die Ermittlungen weitergeführt, später aber wegen fehlender Verdachtsmomente eingestellt.
Dessen ungeachtet läuft das Disziplinarverfahren gegen Z. weiter. Es liege keineswegs auf Eis, sagte Thiel, sondern werde „in Abstimmung mit Herrn Z. zügig und mit der gebotenen Sorgfalt zum Abschluss gebracht“. Ob er das harte Vorgehen gegen Z. auch im Nachhinein rechtfertige, sagte Thiel: „Solche Ausführungen bleiben einem weiteren Gespräch mit Herrn Z. vorbehalten.“
In der gestrigen Ausgabe der FR hieß es noch, dass Thiel als möglicher Zeuge im Zivilprozess nicht mit Zeitungen spreche. Bei „Bild“ und „FAZ“ machte er dann doch eine löbliche Ausnahme. Polizeisprecher Jürgen Linker stellte hierzu fest, dass „es keine Vorschrift gebe, die dem Polizeipräsidenten vorschreibt, sich bei der Zeitung zu melden, wenn er seine Meinung ändert“. Gegenüber der FAZ sagte Thiel, er habe dafür Sorge tragen wollen, dass die Staatsanwaltschaft den Fall Z. „sauber bis zum Ende“ verfolge. Er habe den Eindruck vermeiden wollen, seine Behörde lasse Vorwürfe gegen eigene Beamte „einfach fallen“. In der Bild beantwortete Thiel die Frage „Sind Sie ein Weichei?“ ausweichend und stellte abschließend fest: „Denken Sie immer daran: Das Entscheidende bei allen Querelen ist, dass man den Menschen sehen muss.“
Währenddessen fordert die Fraktion der Linken im Landtag erneut eine sofortige Beurlaubung Thiels. Der Präsident sei möglicherweise „ in die Polizeiaffäre um Mobbing und illegale Praktiken im Frankfurter Polizeipräsidium selbst tief verstrickt“, sagt deren innenpolitischer Sprecher Hermann Schaus. „Auch wenn der Polizeipräsident zu laufenden Gerichtsverfahren keine Stellung nehmen will, kann dies nicht dazu führen, dass er sich vor jeglicher Verantwortung für die Vorfälle in Hessens größtem Polizeipräsidium drücken kann“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser.

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