Die Petition an den Hessischen Landtag:
1. Warum wurde von der STA Wiesbaden nicht ermittelt?
2. Verdacht Strafvereitlung im Amt durch STA`in der STA Wiesbaden?
An den 15.03.2010
Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Fax-Nr.: 0611/350-459
Petition an den Hessischen Landtag
Die mit einem * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, da ohne sie eine
Petitionsbearbeitung nicht möglich ist.
I. Persönliche Daten
Anrede*
Name*
Vorname*
Titel
PLZ / Ort *
Straß e, Nr.*
Telefon
|
15.03.2010 |
|
Herr |
||
|
Lauer |
||
|
|
||
|
Dirk |
||
|
|
||
|
POK a.D. |
||
|
|
||
|
65428 Rüsselsheim |
||
|
|
||
|
Goethestrasse18 |
||
|
|
Fax |
|
|
0170-6580388 |
|
|
|
|
|
|
II. Ü ber welche Entscheidung / welche Maß nahme/welchen Sachverhalt welcher Behörde/Institution wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
1. Am 31.07.2009 wurde Strafanzeige gg. 2 Polizeiärzte und einen externen Gutachter gestellt, wegen Ausstellen falscher Gesundheits- zeugnisse, Unterschlagung, Betrug.
2. Am 09.09.2009 Antwortet die STA, das das Verfahren gegen die Ärzte nicht eröffnet wird wegen Vorgreiflichkeit zu einem parallel laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren besteht.
3. Durch meine Gegendarstellung das Vorgreiflichkeit in einem Strafverfahren gegenüber einem Verwaltungsgerichtsverfahren nicht bestehen kann wurde mir unter Punkt 4 mit folgender Antwort geantwortet.
4. Am 12.10.2009 wurde aufgrund der Gegendarstellung wegen Vorgreiflichkeit das Ermittlungsverfahren erneut nicht aufgenommen, da sich Ermittlungsrelevante Unterlagen beim Verwaltungsgericht befinden.
5. Am 30.11.2009 erhielt der Antragssteller ein Schreiben der STA Wiesbaden das seine versandt sind, daraufhin nahm dieser telefonischen Kontakt mit der auf dem Schreiben stehenden Bearbeiterin auf, um zu erfahren wohin die Unterlagen versandt wurden. Die Bearbeiterin verweigerte jegliche Auskunft.
6. Nach 6 Monaten am 20.01.2010 wurden die Ermittlungen durch die StA - Wiesbaden durch die Staatsanwältin aufgenommen.
7. Am 04.02.2010 wurden die Ermittlungen der STA - Wiesbaden erneut wegen § 170 Abs. 2 STPO wieder eingestellt, mit der maß gabe, das ein 14 tägiges Beschwerderecht besteht.
8. Am 22.02.2010 stellte der Antragsteller eine gg. die Staatsanwältin Strafanzeige wegen Strafvereitlung im Amt und Amtsmissbrauch.
Des weiteren fertigte der Antragssteller eine Gegendarstellung zur Einstellung des Verfahrens vom 04.02.2010, wo deutlich wird das keine Ermittlungen stattgefunden haben, bzw. das die vom Antragssteller zur Verfügung gestellten Beweise keine Berücksich-
tigung fanden.
9. Am 08.03.2010 rechte der Unterzeichner im Nachgang weitere Beweise und Erklärungen nach.
10. Weder zum dem Schreiben vom 22.02.2010 noch zu dem Schreiben vom 08.03.2010 erfolgten schrifliche Eingangsbestä- tigungen.
Dadurch liegen grobe Strafrechtliche Verstösse der STA Wiesbaden wegen Strafvereitlung im Amt vor.
III. Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen? MUSS nach Ihren Vorstellungen hiei-fiir ein Gesetz / eine Vorschrift geä ndert / ergänzt werden, wenn ja welche(s)?
1. Die Ermittlungen durch die STA Wiesbaden mü ssen aufgenommen werden, da nach über einem halben Jahrerhebliche Verdunklungsgefahr in dem angestrebten Strafverfahren besteht.
2. Die STA hat laut STPO einen Ermittlungszwang wenn der Verdacht einer Straftat besteht.
3. Aufgrund des groben fehlerhaften untätig bleiben der Staatsanwältin liegt hier eine Strafvereitelung im Amt vor.
4. Hier besteht auch der Verdacht, das wissentlich das verfahren gegen die Polizeiärzte den externen Gutachter nicht ermittelt werden.
5. Bei der Staatsanwältin und ihrem Vorgehen besteht der dringende Tatverdacht der
Befangenheit.
IV. Anlagen:
Bitte reichen Sie für Ihre Petition relevante Unterlagen, wie z.B. behördliche Bescheide, Urteile, Schreiben oder auch von Ihnen eingelegte Rechtsmittel oder -behelfe (z.B. Widerspruch, Klage) in Kopie bei und benennen Sie diese hier kurz.
1. Strafanzeige 31.07.2008, 2. Vorgreiflichkeit09.09.2009, 3. Ermittlungsunterlagen beim VG 12.10.2009, 3a. Unterlagen versandt 30.11.2009 , 4. Ermittlungen aufgenommen 20.01.2010, 5. Ermittlungen eingestellt 04.02.2010, 6.GegendarstellungmitStrafanzeige
gg. STA'in 22.02.2010 , 7. Gutachten Bewertung/Nachgang 08.03.2009 8. Klage VG Darmstadt 10.10.2008
V. Unterschrift:
Ihre Unterschrift unter der Petition ist aus Rechtsgrü nden erforderlich, da ohne sie eine Petitionsbearbeitung nicht möglich ist
Dirk Lauer
(im Original unterschrieben)
Ort, Datum, Unterschrift
Bitte die Petition ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Telefax (0611) 350-459 an die oben
angegebene Adresse senden._________________________________________— — — —
www.behoerdenstress.de
