2. Justizskandale in Hessen?

 

Justiz-Skandal in Hessen???


Justizskandal in der JVA Dieburg


Hilflos hinter Gittern

 

29. August 2011, 14:43 Uhr

Justizskandal in der JVA Dieburg

Hilflos hinter Gittern

Claudio M. sitzt in der JVA Dieburg. Er fühlt sich bedroht, ist psychisch krank. Seine Mutter weiß das, sein Anwalt auch. Nur im Gefängnis will niemand bemerken, dass mit ihm etwas nicht stimmt. Die Situation in der Haftanstalt eskaliert, M. wird schwer verletzt - und bleibt sich selbst überlassen.
Hamburg - Claudio M. trägt bei der ersten Begegnung mit seinem Anwalt einen weißen Mundschutz, mit zwei Gummischnüren hinter den Ohren festgebunden. Sein Gesicht ist aschfahl, als Beamte der Justizvollzugsanstalt Dieburg ihn ins Besucherzimmer führen.
Der 27-Jährige schwitzt, redet wirr daher. Er will weg aus diesem Gefängnis, sagt er zu seinem Anwalt und bittet ihn, ihn nach Den Haag zu bringen oder in ein Gefangenenlager nach Afrika. "Sie haben doch die Macht dazu", bettelt er verzweifelt. "Sperren Sie die Türen auf!"
Claudio M. ist psychisch krank. "Er war in keinster Weise ansprechbar, er hatte ersichtlich einen psychotischen Schub", konstatiert Oliver Wallasch, Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main. 55 Tage sitzt sein Mandant zu diesem Zeitpunkt bereits in der JVA - ohne je behandelt worden zu sein.
Claudio M. ist in Haft, weil er Anfang Juni vermutlich im Wahn auf seine Mutter Marianne losgegangen ist. Die 58-Jährige geriet in Panik, alarmierte die Polizei. Ihr Sohn wurde festgenommen. Sieben Monate muss er nun absitzen. Zuvor hatte Claudio M. - wahrscheinlich ebenfalls im Wahn - auf einen Nachbarn eingeprügelt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.
"Es war ein großer Fehler, ihn anzuzeigen", sagt Marianne M. Längst hat sie die Anzeige zurückgezogen, die Sorge um ihren Sohn ist immens. "Claudio ist krank, schwerkrank, das ist ganz offensichtlich."
Vor drei Jahren hatte Claudio M. schlagartig begonnen, sich zurückzuziehen. Er verrammelte die Fenster der elterlichen Wohnung, ließ auch tagsüber die Rollläden herunter, meldete sein Handy ab, fühlte sich bedroht und verfolgt. "Er hatte große Angst", sagt seine Mutter. Er verlor sich in abstrusen, verworrenen Verschwörungstheorien, war teilweise nicht ansprechbar.
Anwalt Wallasch spricht von einer "erkennbaren Sprunghaftigkeit in der Gedankenführung". Doch was für ihn und die Mutter offensichtlich ist, ist für die JVA nicht ersichtlich. Den Mundschutz müsse Claudio M. tragen, weil er sich einem Routinetest auf Tuberkulose verweigere, erklärten die JVA-Beamten seinerzeit dem Anwalt. Claudio M. glaubt, die Ärzte oder Krankenpfleger könnten ihn vergiften.
Keine Zeit für die Begutachtung
Wallasch informiert die Leitung der JVA, fordert umgehend eine psychologische Betreuung. Der Anstaltsarzt antwortet, der Mundschutz diene dem Schutz der anderen Häftlinge, auch wenn kein Verdacht auf "eine manifeste Tuberkuloseerkrankung" bestehe. Medikamente erhalte Claudio M. keine. Kein Wort zur psychologischen Betreuung.
Erst sechs Tage später legt der Arzt nach: "Die psychologisch/psychiatrische Betreuung von Herrn M. ist hier in der JVA Dieburg sichergestellt." Zudem weist er darauf hin, dass Claudio M. "diffuse Angaben" zum Konsum von Drogen gemacht habe.
Für Wallasch, seit 15 Jahren Strafverteidiger, liegt im Fall M. höchstwahrscheinlich "eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis" oder mindestens "eine manifeste Psychose" vor. Beides sei "dringend behandlungsbedürftig". Anstaltsarzt Jens I. teilt die Meinung, sagt jedoch, eine Behandlung sei in der JVA Dieburg schwierig. Eine Begründung liefert er nicht.
Claudio M. bleibt sich selbst überlassen - er erhält weder medizinische noch psychologische oder psychiatrische Betreuung. Seinem Anwalt schreibt er wirre Briefe. Dieser bestellt daraufhin eine Mitarbeiterin des psychologischen Dienstes der JVA ins Besucherzimmer, als er seinem Mandanten erneut begegnet. Sie solle den Gefangenen miterleben.
Der 27-Jährige erscheint erneut in desolater Verfassung, ist nicht ansprechbar. Die Mitarbeiterin nimmt Kontakt auf mit dem Leiter der Krankenabteilung der JVA Weiterstadt, der in solchen Fällen für Häftlinge der JVA Dieburg zuständig ist. Dieser erklärt telefonisch, er habe keine Zeit, Claudio M. zu untersuchen. Eine Eigen- und Fremdgefährdung sei zudem "sicherlich ausgeschlossen".
Anwalt Wallasch informiert daraufhin die Direktorin der JVA Dieburg, weist auf die Suizidgefährdung hin und bietet an, an Behandlungen teilzunehmen, weil Claudio M. ihn als "autoritäre Bezugsperson" akzeptiere. Eine Reaktion auf das Schreiben erhält er nicht.
"Wir haben uns nichts vorzuwerfen"
Einen Tag nach dem Brandbrief an die Direktorin will Claudio M. "ausbrechen". Es kommt zum Eklat. Er habe geschrien, sei "insgesamt vollständig verwirrt" gewesen, schildert der stellvertretende Leiter Franz-Josef P. den Vorfall. JVA-Mitarbeiter hätten M. mit Gewalt fixieren müssen, dabei habe sich der Häftling einen Arm gebrochen und die Schulter ausgerenkt. Anwalt Wallasch erfährt erst vier Tage später von dem Vorfall.
Auch erfährt er erst jetzt, dass sein Mandant seither schwerverletzt in seiner Zelle sitzt. Claudio M. habe sich - in verwirrtem Zustand - geweigert, die für eine Operation notwendige Einwilligung zu unterzeichnen, und habe daher weder im Klinikum Dieburg noch im Klinikum Darmstadt behandelt werden können, so beschreibt es der Anstaltschef.
Der stellvertretende JVA-Chef kündigt eine Begutachtung des Patienten an, um möglicherweise eine richterliche Einweisung zu erreichen. Diese ist für eine Operation notwendig. "Wir haben uns in diesem Fall nichts vorzuwerfen", sagte er SPIEGEL ONLINE. Claudio M. habe inzwischen vom Amtsgericht Dieburg einen Betreuer zugewiesen bekommen.
Kurz zuvor hatte Wallasch die Leitung der JVA Dieburg sowie die Mitarbeiter der medizinischen Abteilungen der JVA Dieburg und der JVA Weiterstadt angezeigt.
Für Marianne M., die Mutter des 27-Jährigen, war längst absehbar gewesen, dass ihr Sohn professionelle Hilfe braucht. Die gelernte Krankenschwester arbeitete 15 Jahre lang in Rumänien in der Psychiatrie. Doch es gelang ihr nicht, ihren Sohn davon zu überzeugen, dass er krank ist, Hilfe braucht.
Claudio M. hat sich verändert, es ist kaum etwas geblieben von dem Jungen, den sie als ehrgeizig, schüchtern, hilfsbereit beschreibt. Nach dem Abitur in Frankfurt am Main studierte er vier Jahre lang in Seattle, jobbte anschließend sechs Monate in den USA, kehrte danach zurück, weil sein Visum nicht verlängert wurde, und zog bei den Eltern ein.
Irgendwann sagte er: "Ich kann mich nicht mehr konzentrieren." Die Mutter glaubte ihn betreuen zu können. "Aber ich schaffte das nicht."
An diesem Montag wurde Claudio M. nun operiert. Zehn Tage lang saß er zuvor schwerverletzt in seiner Zelle. "Wir haben veranlasst, dass er fachärztlich behandelt wird", sagt Hans Liedel, Sprecher des hessischen Justizministeriums. "Wir tun alles, um den Jungen fachgerecht, sachgerecht und menschlich gut zu behandeln."

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Justiz-Polizei-Skandal in Hessen???

 

Einstellung aller Verfahren Keiner war schuld

 

 

Rhein-Main - 24 | 8 | 2011

Einstellung aller Verfahren

 

Keiner war schuld

 



Ökoaktivist und Buchautor aus Reiskirchen: Jörg Bergstedt.
Foto: R. K. Wegst
Von Pitt von Bebenburg
Für die unrechtmäßige Inhaftierung des mittelhessischen Politaktivisten Jörg Bergstedt vor fünf Jahren wird niemand zur Verantwortung gezogen – kein beteiligter Polizist oder Richter, aber auch nicht der damalige Innenminister Volker Bouffier (CDU).
Zu diesem Schluss ist die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft gekommen. Sie hat Bergstedts Beschwerde gegen die Einstellung aller Verfahren jetzt abgewiesen, obwohl das Oberlandesgericht festgestellt hatte, dass sein viertägiger Gewahrsam rechtswidrig war.
Die Ermittler lasen in ihrer Verfügung der Polizei und einem Gericht die Leviten. Sie sprachen von einer „rechtlichen Fehleinschätzung der Polizei“ und einem Amtsgericht, das sich die falschen Ausführungen der Polizei „ungeprüft zu eigen“ gemacht habe. Beides erfülle aber keinen Straftatbestand, stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest.
Bergstedt war im Mai 2006 in der Nähe von Gießen festgenommen und vier Tage lang arrestiert worden, nachdem es in der Nacht Farbschmierereien an einer Mauer vor dem Haus des damaligen Innenministers Volker Bouffier (CDU) gegeben hatte und ein Loch in die örtliche CDU-Geschäftsstelle gebohrt worden war. Bergstedt war jedoch in der Nacht von Polizisten observiert worden, als er Badminton spielte. Das Oberlandesgericht Frankfurt nannte die Ingewahrsamnahme daher „insgesamt rechtswidrig“.
Bisher hatten Polizei und Landesregierung „ablauforganisatorische Mängel“ als Grund dafür genannt, dass die Polizisten bei der Festnahme nicht über die Ergebnisse von Bergstedts Observierung Bescheid wussten. Jetzt präsentierte die Generalstaatsanwaltschaft eine völlig neue Version, die sich auf Aussagen der observierenden Beamten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) stützt.
Danach verloren sie Bergstedt zeitweise aus den Augen. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass Bergstedt doch der Täter gewesen sei, urteilen die Ermittler.
Sie berufen sich auch auf ein Dokument, in dem Polizisten feststellen, es sei „nicht ersichtlich“, dass Bergstedt zur Tatzeit Federball spielte. Die Generalstaatsanwaltschaft nennt dieses Papier, auf das sie bei ihrer Argumentation zurückgreift, „eine Art Gedächtnisprotokoll aus den Unterlagen des Polizeipräsidiums Mittelhessen“

. Es sei „im Nachhinein“ gefertigt

und „nicht unterschrieben

worden“.

Bergstedt meldete Zweifel an der Glaubwürdigkeit solcher Dokumente an
.
Einsicht in die neu

aufgetauchten Akten sei ihm aber

nicht gewährt worden.

Aus dem Einstellungsbescheid geht auch hervor, dass der heutige Ministerpräsident Bouffier frühzeitig über die Polizei-Maßnahmen informiert war. Der mittelhessische Polizeipräsident Manfred Schweizer habe am Tag von Bergstedts Festsetzung, einem Sonntag, Bouffier am Tatort „getroffen und ihm bei dieser Gelegenheit den damaligen aktuellen Sachstand vorgetragen“.
Erstmals wird in dem Bescheid jetzt offiziell festgestellt, dass der Gießener Haftrichter, der den Unterbindungsgewahrsam für Bergstedt anordnete, die Tatsache der Observierung bewusst verschwieg. Er hatte an den entsprechenden Vermerk der Polizei die Worte „nicht sagen!“ geschrieben.
Bergstedt sei „zuzustimmen, dass aus dem Inhalt der Passage auf den Umstand seiner Observation geschlossen werden kann und ihm dies offensichtlich nicht bekanntgemacht werden sollte“, urteilte die Generalstaatsanwaltschaft. Allerdings enthalte „die ihm verschwiegene Textpassage nichts Entlastendes“.

Aktivist Bergstedt

Jörg Bergstedt saß 2006 für vier Tage zu Unrecht in Unterbindungsgewahrsam. Es ging um den Vorwurf von Sachbeschädigungen im Umfeld des damaligen Innenministers und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU). Bergstedt war aber von Polizisten an anderer Stelle beobachtet worden.
Gegen Volker Bouffier hat der Betreiber einer links-alternativen Projektwerkstatt in Reiskirchen bereits öfter Aktionen gestartet.
Wegen der Zerstörung eines Gentechnik-Feldes verbüßte Bergstedt bis zum Frühjahr eine sechsmonatige Haftstrafe. In dieser Zeit hat er sein Buch „Monsanto auf Deutsch“ fertiggestellt.

 

 

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Justiz-Skandal in Hessen???

 

Marburger Zwangssterilisationsfall: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main deckt schwere Verbrechen


Nach Staatsanwaltschaft Marburg sieht auch Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main keinen Anlass, gegen Polizeibeamten zu ermitteln.


NEWS-EINTRAG vom 20.07.11 - 15:57 Uhr:

Am 4. September 2010 hatte die Polizeibeamtin Frau R. Herrn W. in Anwesenheit eines weiteren Polizeibeamten im Keller des Polizeipräsidiums Marburg-Biedenkopf mitgeteilt, dass man ihn zwangssterilisiert hätte. Ein Spermiogramm vom 3. November 2010 wies die Zeugungsunfähigkeit von Herr W. nach. Ermittlungen wurden bisher nicht geführt. Offensichtlich soll vertuscht werden, dass in der BRD illegale Zwangssterilisationen durchgeführt werden.










 
 
Am 4. September 2010 wurde Herr W. von zwei Marburger Polizeibeamten aus seiner Wohnung verschleppt. Nachdem die Polizeibeamten eine rechtswidrige Durchsuchung seiner Wohnung durchgeführt hatten und dabei einen Fernsehapparat sowie eine Fußbodenleiste zerstörten, schleppten sie ihn ohne Schuhe in den Keller des Polizeipräsidiums Marburg-Biedenkopf, verletzten ihn durch Fesselung mit Handschellen an den Handgelenken.

Dort redete die Polizeibeamtin Frau R. mindestens eine dreiviertel Stunde lang auf Herrn W. ein. Sie deutete an, dass sie bereits für einen Rückgang des Haarwuchses mitverantwortlich ist, den Herr W. ab Ende November 2009 erlitten hatte, machte dazu spöttische Bemerkungen. Frau POK R. holte dann weit aus, bezog sich auf viele Situationen im Leben des Herrn W., die bis in seine Kindheit zurückreichten und die offensichtlich observiert worden waren. Mit dem wiederholten Hinweis darauf, dass sie eine Schusswaffe trage, zwang die Polizeibeamtin Herrn W. dazu, sich dass alles anzuhören. Wiederholte Aufforderungen von Herrn W., einen Rechtsanwalt anrufen zu wollen, wurden von der Polizeibeamtin ignoriert.

Im Laufe der Androhungen teilte die Polizeibeamtin Herrn W. mit, dass er mit Gift zwangssterilisiert worden sei. Er solle sich, so die Polizistin wörtlich, „den Scheiß mal ankucken, bevor er ihn das Klo runterspüle“. Gemeint war sein Sperma.

Die Polizeibeamtin forderte Herrn W. auf, zum Urologen zu gehen und eine Spermauntersuchung durchführen zu lassen. Sie drohte Herrn W. auch damit, dass man ihn, so wörtlich, „zu Ende kastrieren“ werde. Die Polizeibeamtin malte auch eine Reihe von Mordszenarien aus, die für Herrn W. in Frage kämen, falls er diesen Fall erfolgreich veröffentliche.

Am 26. Oktober 2010 erstatte Herr W. Anzeige gegen die beteiligten Polizeibeamten wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, der Körperverletzung, der Freiheitsberaubung etc.

Weil Herr W. im Oktober bemerkte, dass sich die Menge seines Spermas tatsächlich deutlich verringert hatte, ließ er sein Ejakulat von einem Urologen untersuchen. Es wurde am 3. November 2010 ein schweres OAT-Syndrom und eine Parvesemie, also Zeugungsunfähigkeit, diagnostiziert.

Herr W. erstatte daraufhin am 18.11.2010 bei der Kriminalpolizei Gießen Anzeige gegen die Polizeibeamtin und eine weitere verdächtige Person, die ihm bereits im September 2009 mit Vergiftung gedroht hatte, wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung.

Lange Zeit hörte Herr W. von den Ermittlungsbehörden gar nichts. Erst als er sich schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Marburg nach dem Stand der Ermittlungen erkundigte, bekam er am 18. Februar 2011 die Mitteilung, das Verfahren gegen Frau R. wegen Verdachts der Körperverletzung, Hausfriedensbruch etc. sei eingestellt worden. Von der zweiten Anzeige wegen Verdachts der Beihilfe zur schweren Körperverletzung war allerdings keine Rede mehr. Auch die weitere Anzeige gegen einen weiteren Verdächtigen wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung wurde schlicht ignoriert. Auf schriftliche Nachfragen nach diesen Ermittlungsverfahren erhielt Herr W. keine Antwort.

Erst nachdem Herr W. bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main noch einmal Anzeigen wegen Verdachts der schweren Körperverletzung und der Bildung einer terroristischen Vereinigung erstattet hatte, wurde ihm von der Staatsanwaltschaft Marburg mitgeteilt, dass man die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ablehne. Herr W. beschritt den vorgesehen Rechtsweg und legte Beschwerde ein bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Was nun von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 15. Juli 2011 als Bescheid zurückkam, ist nun das mehr oder weniger offene Eingeständnis, dass man die Täter zu decken beabsichtigt. (AZ: 3 Zs 1357/11 bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main)

Zunächst wird behauptet, es ginge vorliegend um den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Darum geht es hier jedoch gar nicht mehr. Es geht um den Verdacht der Beihilfe zur schweren Körperverletzung in Verbindung mit der Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Dann wird von der zuständigen Staatsanwältin Croissant behauptet, das erneute Vorbringen von Herrn W. würde keine neuen Tatsachen und Beweismittel vorbringen. Damit lügt sie Herrn W., der ja weiß was er vorgelegt hat und dies auch nachweisen kann, offen an. Neu vorgebracht hatte Herr W. einen ganzen Stoß neuer Tatsachen und Beweismittel. Unter anderem das Spermiogramm vom 3.11.2010, das seine Zeugungsunfähigkeit nachweist, und das von der Staatsanwältin mit keinem einzigen Wort erwähnt wird. Dieses Spermiogramm hatte Herr W. erstmals mit seiner Anzeige vom 18.11.2010 bei der Kriminalpolizei Gießen vorgelegt.

Bezüglich seiner zusätzlich erstatteten Anzeige vom 26. Oktober 2010 wegen Verdachts der Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, der Freiheitsberaubung, der Bedrohung spielt dieses Spermiogramm logischerweise noch keine Rolle, konnte es nicht spielen, da die Untersuchung beim Urologen ja erst am 3. November 2010 durchgeführt wurde. Erst in den weiteren Anzeigen, auf der Grundlage der Diagnose der Zeugungsunfähigkeit, wurde der Verdacht der Beihilfe zur schweren Körperverletzung gegen die Polizeibeamtin erhoben.

Das wichtige Beweismittel des Spermiogramms, das nachweist, dass die von der Polizeibeamtin Frau R. Herrn W. am 4. September 2010 angedrohte Zeugungsunfähigkeit bei ihm tatsächlich eingetreten ist, wird von den Behörden nirgendwo erwähnt. Stattdessen versucht etwa die Staatsanwältin Brinkmeier, die mit Datum vom 14. Februar 2011 die Anzeige gegen Frau R. wegen Verdachts der Körperverletzung etc. einstellte, Herrn W. zu diskreditieren, indem sie behauptet, er bilde sich alles nur ein.

Es ist unglaublich: man lässt das Hauptbeweismittel, das Spermiogramm, das die von der Polizeibeamtin Herrn W. am 4. September 2010 angedrohte Zeugungsunfähigkeit nachweist, aus dem Verfahren „verschwinden“, in dem man es totschweigt – und vielleicht auch demnächst aus den Akten verschwinden lässt – und behauptet, Herr W. bilde sich alles nur ein!

Auch mit einem siebzehnseitigen Gedächtnisprotokoll, in dem en Detail die Ausführungen und Drohungen der Polizeibeamtin Frau R. vom 4.9.2010 dargestellt werden, legte Herr W. eine ganze Fülle von neuen Tatsachen und Beweisen vor, von der die Behörden so noch nicht Kenntnis hatten. Aus diesem Protokoll geht hervor, dass Frau R. Herrn W. unter Waffengewalt in die Knie gezwungen hatte, ihm mit Sterilisation, Kastration und vielfach mit Mord gedroht hatte.

Dies seien, so die Staatsanwältin Croissant in ihrem Bescheid vom 12.7.2011, keine „entscheidungserhebliche neue Tatsachen“. Nach der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist es also völlig in Ordnung, dass im Jahre 2010 eine Polizeibeamtin in der Ausübung ihres Amtes einem Bürger mit schweren Gewaltverbrechen droht.

Die Vorwürfe des Herrn W. sind übrigens von den beteiligten Polizeibeamten in ihren dienstlichen Stellungnahmen nicht bestritten worden.

Lediglich was den Ort der Festnahme angeht, haben sie sich auf die falschen Aussagen einigen können, die Festnahme habe außerhalb der Wohnung stattgefunden.

In ihrer, der Staatsanwältin Croissant vorliegenden, dienstlichen Erklärung vom 26. Januar 2011 schreibt Frau POK R.:
„Wir begaben uns auf den Hinterhof der Ockershäuserstraße und konnten von dort aus über eine Tür in den Hausflur gelangen. Dort erschien auch schon die Anruferin, eine Hausbewohnerin sowie Nachbarin des Herrn W.. Sie teilte uns mit, dass sich Herr W. schon länger so verhalten würde. Der Hausbewohnerin war deutlich anzumerken, dass sie verängstigt war.
Noch während des Gesprächs, welches im Erdgeschoss stattfand, hörten wir das Zuschlagen einer Tür sowie das laute Sprechen einer männlichen Person aus dem 1. OG. Aus den Augenwinkeln sah ich, wie der (Herr W., Verf.) die Treppenstufe hinuntergehen wollte. Wir begaben uns vor die Treppe und sprachen ihn an.“

Diese Situation ist frei erfunden. Schon eine Prüfung der Örtlichkeit würde zeigen, dass die Schilderung der Frau Polizeikommissarin R. schon aus räumlichen Gründen nicht wahr sein kann.

Herr W. stellte in seiner Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens vom 9.6.2011 noch einmal klar, dass die Festnahme in seiner Wohnung stattgefunden hatte, die von den Polizeibeamten gegen seinen Willen betreten worden war und wo diese einen Fernsehapparat und eine Fußbodenleiste beschädigten. Herr W. bestand darauf, die Zeugin Frau B. zu vernehmen, die zum Zeitpunkt der Festnahme im Haus war. Denn diese hatte sehr wohl mitbekommen, dass die Festnahme des Herrn W. nicht im Treppenhaus, sondern in dessen Wohnung stattgefunden hatte.
Und hier scheut Staatsanwältin Croissant nicht davor zurück, in ihren Bescheid vom 17.6.2011 hinein zu lügen:
„Nach den Angaben der Zeugin H. befanden sich die weiteren Nachbarn, wahrscheinlich Frau B. und deren Freund, bei der Zeugin H. Es ist daher nicht zu erwarten, dass die nicht vernommenen Nachbarn andere Beobachtungen gemacht haben, als die Zeugen H. und P.“

Um also die nachweisbare Lüge der Polizeibeamten, sie hätten Herrn W. nicht in seiner Wohnung, sondern im Treppenhaus fest genommen, zu vertuschen, lügt Frau Staatsanwältin Croissant ihrerseits und behauptet, die Zeugin B. sei gar nicht in der Nähe der Festnahme gewesen, obwohl Frau Polizeikommissarin R. behauptet, die Zeugin B. sei bei der Festnahme in unmittelbarer Nähe gewesen.

Auch eine ganze Reihe weiterer Beweismittel werden von Staatsanwaltschaft Marburg und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ignoriert. So führte Herr W. weitere verdächtige Personen an, begründete dies ausführlich mit Drohungen, die ihm von diesen in den letzten Jahren gemacht worden waren.

Weiter wies er auf zahlreiche Anzeigen hin, die er seit Februar 2008 gegen unterschiedliche Personen gemacht hatte und die allesamt zu keinen nennenswerten Ermittlungen führten, obwohl Herr W. auch hier zum Teil viele Beweismittel vorgelegt hatte.

Weiter verwies er auf den Umstand, dass es in der BRD zahlreiche andere Opfer gibt, die von ähnlichen Verbrechen wie er betroffen sind, verwies die Behörden auf entsprechendes Informationsmaterial im Internet.

Die Vertuschungsbemühungen der STAin Croissant sind eingebunden in eine abenteuerliche Zerschlagung des vom Grundgesetz garantierten Beschwerderechts des Herrn W.: seine Beschwerde vom 9. Juni 2011 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Marburg vom 25. Mai 2011 wird von ihr nicht als Beschwerde, sondern rechtswidrig als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet. Sie behauptet, Herrn W. hätte von der Staatsanwaltschaft Marburg keine Rechtsbehelfsbelehrung im vorliegenden Verfahren erteilt werden dürfen. Auch gegen ihren Bescheid vom 15.7.2011 sei kein Rechtsbehelf gegeben. Dieser Irrsinn basiert auf der kolportierten Legende, Herr W. würde im vorliegenden Verfahren immer noch „nur“ den Verdacht der Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung etc. im Amt erheben und somit lediglich wiederholen, was bereits als nicht hinreichend tatverdächtig beschieden worden sei. Dass es in diesem Verfahren mittlerweile um den Verdacht der Beihilfe zur schweren Körperverletzung in Verbindung mit der Bildung einer terroristischen Vereinigung geht, versucht die Generalstaatsanwaltschaft zu vertuschen, indem sie eben auch den Nachweis der Zeugungsunfähigkeit des Herrn W. vom 3.11.2010 verschwinden lässt.


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Redakteur: Robert Walter
 

 



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Eilmeldung: Ermittlungs-


Skandal bei der hessischen


Polizei???



 

Tödlicher Polizeieinsatz


Verschleppte


Ermittlungen???

 

 

Politik - 3 | 8 | 2011

Tödlicher Polizeieinsatz

Verschleppte Ermittlungen


Spuren einer Tragödie. Am 26. Januar 2010 schießen Polizisten auf den Jurastudenten Maximilian Kurth.
Foto: Alex Kraus, dpa(2)
Von Felix Helbig
Nach Polizeischüssen auf den Frankfurter Studenten Maximilian Kurth werden Vorwürfe gegen die Behörden laut. Widersprüche in den Aussagen der Beamten wecken Zweifel an deren Notwehr-Version.
Nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen Studenten im Hinterhof des Frankfurter Bürgerhospitals erhebt der Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler schwere Vorwürfe gegen die ermittelnden Behörden. Weil auch in diesem Fall die Polizisten von Polizisten befragt worden seien, „wurden wesentliche Widersprüche anscheinend überhaupt nicht hinterfragt“, sagte Euler der Frankfurter Rundschau. So seien Aussagen der Beamten, die unvereinbar voneinander abwichen, nicht geprüft worden.
Hintergrund ist der Tod eines 28-Jährigen vor eineinhalb Jahren. Wie aus den Ermittlungsakten, die der FR vorliegen, hervorgeht, soll der Mann zunächst seine Freundin mit einem Messer bedroht und dann die alarmierten Beamten angegriffen haben. Die Polizisten schossen ihm daraufhin in die Brust und in beide Beine. Als der Mann schon am Boden lag, traktierten sie ihn mit Tritten und einem Schlagstock, weil er weiter angegriffen habe. An ihrer Notwehr-Version gibt es nun Zweifel.
So wurde einer der Polizisten erst auf Antrag Eulers, der die Familie des Opfers vertritt, mehr als ein Jahr später erneut befragt. Dabei stellte sich heraus, dass anscheinend keiner der beteiligten Polizisten ein Messer bei dem Angreifer gesehen hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aber nur wegen der Tritte. Der leitende Oberstaatsanwalt wollte sich auf FR-Anfrage wegen der „laufenden Ermittlungen“ nicht äußern.
Widersprüche nach Polizeischüssen gibt es immer wieder. So waren vor zwei Jahren nach dem Tod des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg Zweifel an der Notwehr-Version der Polizisten laut geworden. Auch Eisenberg hatte mit einem Messer angegriffen, war nach einem Gutachten aber bereits nach acht Schüssen außer Gefecht gesetzt, ehe ihn vier tödliche Schüsse trafen. Die Polizisten wurden nie angeklagt.
Copyright © 2010 Frankfurter Rundschau





Justiz-Skandal in Hessen??? Lehrer unschuldig in Haft: Dienstverbot für angebliches Vergewaltigungsopfer

 
HNA Online

Lehrer unschuldig in Haft: Dienstverbot für angebliches Vergewaltigungsopfer

Kassel. Nach dem Kasseler Freispruch für ihren angeblichen Vergewaltiger, Horst Arnold,  darf eine Biologielehrerin vorläufig nicht mehr unterrichten. Gegen die 46-Jährige sei ein Dienstverbot verhängt worden, teilte die Bezirksregierung Detmold am Donnerstag mit.
Das Landgericht Kassel hatte den 2002 schuldig gesprochenen Mann im Juli 2011 nach fünf Jahren Haft freigesprochen und die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers angezweifelt.
Die Lehrerin hat gegen das Urteil Revision eingelegt. „Die Maßnahme ist notwendig geworden, weil gegen die Lehrkraft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist“, erläuterte die Sprecherin der Bezirksregierung, Anja Hegener, in einer Mitteilung und verwies auf die Staatsanwaltschaft Darmstadt.
Dort war im Rahmen der Wiederaufnahme ein Verfahren gegen die Frau eingeleitet worden wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und der falschen Verdächtigung, wie ein Sprecher sagte. Es werde erst einmal abgewartet, ob das Urteil aus Kassel rechtskräftig wird.
Hegener sagte weiter: „Aufgrund der Schwere des Vorwurfes und des bundesweiten Medienechos ist ein unbefangener Umgang mit der Schulleitung, dem Kollegium und den Schülern zur Zeit unmöglich.“ Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens werde geprüft.
Die Sprecherin betonte, dass mit dem Dienstverbot keinerlei Vorverurteilung oder Schuldzuweisung verbunden sei. Die Lehrerin kann gegen das Dienstverbot vor dem Verwaltungsgericht Minden klagen. Darüber sei noch nicht entschieden, sagte ihre Anwältin, Susanne Renner. (dpa)
Rubriklistenbild: © HNA
www.hna.de



Justiz-Panne oder Skandal???

 

Betrug an Krebspatienten: Nach Justizpanne dritter Galavit-Prozess

 
HNA Online

Betrug an Krebspatienten: Nach Justizpanne dritter Galavit-Prozess

Kassel. Diesen Strafprozess wird Kassels Justiz nicht los: Im Verfahren gegen eine Betrügerbande, die in 2000 und 2001 in der Bad Karlshafener Privatklinik Carolinum weit über 100 Schwerstkrebskranke mit dem angeblichen russischen Wundermittel Galavit abgezockt hat, folgt die nächste Runde.
Zwei der ursprünglich fünf Angeklagten hatten schon zum zweiten Mal mit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg.
Ab 28. Juli soll vor dem Kasseler Landgericht erneut über ihr Strafmaß verhandelt werden. Und das vor der inzwischen dritten Strafkammer, neun Jahre nach Aufnahme der Ermittlungen, rund 70 Verhandlungstermine nach Verlesung der Anklage im März 2007.
Der BGH hatte im Oktober 2010 die Urteile gegen Thomas P. (40), den Kassierer der Galavit-Betrüger, sowie Theodor von K. (62), zuständig für Reklame und ein später Nachfahre der Herzöge von Württemberg, erneut aufgehoben.
Das gilt unter Juristen als

peinliche Panne des Kasseler

Landgerichts: Nicht alle drei

Berufsrichter hatten das nach der

ersten Revision schon korrigierte

Urteil gegen P. und von K.

unterzeichnet, sondern nur zwei.

Richter Nummer drei, frisch nach

Bad Arolsen versetzt, fehlte. Der

Kammervorsitzende, rügte der

BGH, hätte sich aber schon

deutlicher um die Unterschrift des

Kollegen bemühen müssen.

Wie geht die Galavit-Geschichte weiter? Eventuell mit neuen Zeugen, sicher mit Verkündung eines neuen Strafmaßes. Es wäre das Dritte: Schärfer als das alte darf es nicht werden, gnädiger schon.
Es kann auch so bleiben wie das aus dem Februar 2010: Die Bewährungsstrafe von Thomas P. schnurrte damals von 16 auf 14 Monate. Theodor von K.s Haftstrafe drei auf zweieinhalb Jahre.
Zwei Galavit-Betrüger sind rechtkräftig verurteilt. Ein weiterer, der Arzt, der die Spritzen setzte (fünf Jahre und acht Monate Haft), kam dem Gericht schon nach der ersten Revision abhanden. Er leidet an Depressionen, der Amtsarzt hält ihn für verhandlungsunfähig.
www.hna.de



 

Justiz-Skandal in


Hessen???


 

 

Wurde das


Wissenschaftsministerium


verschont??? 


 

 

Wissenschaftsministerium


Beschlossene

 

Durchsuchung fiel aus

 

Im Ministerium von Eva Kühne-Hörmann (CDU) fand keine Durchsuchung im Zusammenhang mit der Affäre um die EBS (re.) statt.

22.07.2011

Wissenschaftsministerium

Beschlossene Durchsuchung fiel aus

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat Gerüchte über eine Razzia im Dienstsitz von Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) dementiert – den Beschluss dazu gab es allerdings.

 
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiesbaden erklärte am Freitag, dass es nicht zu der Durchsuchung, die im Zuge der Affäre an der Elite-Uni European Business School (EBS) stattfinden sollte, kommen musste. Die Ermittler hätten die gewünschten Unterlagen des hessischen Wissenschaftsministeriums auch so bekommen.


Grüne forderten Aufklärung

Der "Wiesbadener Kurier" hatte zuvor darüber berichtet, dass das Amtsgericht Wiesbaden bereits am 14. Februar einem Antrag der Anklagebehörde auf eine Durchsuchung des Ministeriums stattgegeben hatte. Demnach sollten in dem zuständigen Referat verschiedene Unterlagen beschlagnahmt werden. Die Grünen forderten daraufhin am Freitag "lückenlose Aufklärung" von Ministerin Kühne-Hörmann. "Falls das Ministerium tatsächlich durchsucht wurde, ist dies ein einmaliger Vorgang", hatte die stellvertretende Fraktionschefin Sigrid Erfurth erklärt.

Hintergrund des Durchsuchungsbeschlusses sind die Ermittlungen gegen den früheren Präsidenten der EBS, Christopher Jahns, dem Untreue vorgeworfen wird. Die private Elite-Uni hatte sich im Frühjahr von dem 41-Jährigen getrennt, weil er unter Verdacht steht, rund 180.000 Euro in eigene Firmen gewirtschaftet zu haben. Jahns wehrt sich in zwei Gerichtsverfahren gegen seinen Rausschmiss.


Landesgelder wurden zweckentfremdet

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass an der EBS unter Jahns Fördergelder des Landes zweckentfremdet wurden. Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann fordert nun von diesen Zuschüssen aus den Jahren 2009 und 2010, die für den Aufbau einer juristischen Fakultät der EBS in Wiesbaden gezahlt wurden, mindestens 800.000 Euro zurück.

Redaktion: kahu / frbe
Bild: © picture-alliance/dpa
Letzte Aktualisierung: 22.07.2011, 13:43 Uhr 

www.hr-online.de



 

Willkommen im Club???


Aufenthaltserlaubnis


Wankender Glaube

 

 

Frankfurt - 22 | 7 | 2011

Aufenthaltserlaubnis

Wankender Glaube


Anwalt Ahmet Caglayan wehrt sich jetzt öffentlich.
Foto: Andreas Arnold
Von Danijel Majic
Bislang hatte er eine sehr hohe Meinung vom deutschen Rechtssystem - doch diese ist jetzt erschüttert: Ein Anwalt türkischer Herkunft kämpft im Labyrinth der Bürokratie um eine Aufenthaltserlaubnis - und damit um seine Existenz.
Eigentlich hat Ahmet Caglayan eine sehr hohe Meinung vom deutschen Rechtssystem. „Die Rechtsstaatlichkeit ist hier viel weiter fortgeschritten als in der Türkei“, sagt der 28-Jährige. Nicht zuletzt diese Überzeugung, hat ihn in seinem Entschluss bestärkt, sich in Deutschland als Anwalt selbstständig zu machen. Doch in den vergangenen Monaten ist sein Bild von der deutschen Rechtsstaatlichkeit gewaltig ins Wanken geraten. Um sich selbstständig zu machen, bräuchte er eine Aufenthaltserlaubnis. Doch die wird ihm von der Frankfurter Ausländerbehörde verweigert.
Caglayans Geschichte beginnt im August 2010, nachdem er das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat. Schon zu Referendarszeiten hat ihm eine Anwaltskanzlei im badischen Wiesloch angeboten, als freier Mitarbeiter für sie tätig zu werden. Im Klartext bedeutet das: Caglayan macht sich selbstständig, kann aber die Infrastruktur der Kanzlei nutzen und erste Mandantenkontakte knüpfen. Ein festes Monatsgehalt bekommt er nicht.
Genau an dieser Selbstständigkeit wird sich einige Monate später der Ärger mit der Ausländerbehörde entzünden. Ende August aber scheint die Welt noch in Ordnung. Caglayan stellt den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit gemäß Paragraf 21 des Aufenthaltsgesetzes. Er legt alle erforderlichen Unterlagen vor. Nur die Zulassungsbescheinigung der Rechtsanwaltskammer fehlt ihm. Sobald er diese vorlegen kann, verspricht seine Sachbearbeiterin, erhalte er seine Aufenthaltserlaubnis.
Bis dahin war Caglayans Leben das eines Mustereinwanderers. In Istanbul besucht er eine deutsche Auslandsschule und erwirbt das deutsche Abitur. 2002 beginnt er sein Jurastudium mit Stationen in Trier, Münster und Hamburg. Auf das erste Staatsexamen folgen das Referendariat in Frankfurt und das zweite Staatsexamen. Im Dezember legt Caglayan seinen Zulassungsbescheid vor. Die Ausländerbehörde aber meldet sich erst Anfang Februar und verlangt plötzlich einen Nachweis über seinen Nettolohn, den Caglayan als Selbstständiger nicht vorlegen kann. Eine Rentabilitätsvorschau, die laut Gesetz zulässig ist, akzeptiert die Behörde nicht. Stattdessen besteht sie auf der Bescheinigung eines Steuerberaters. Da aber Caglayan noch keine Umsätze erzielt, fallen keine Steuern an.
Zwei Monate verhandelt Caglayan mit der Ausländerbehörde. Ende März verlangt er Akteneinsicht und droht mit Klage. Plötzlich gibt sich die Behörde einsichtig. Als er seine Aufenthaltsgenehmigung abholen will, wartet aber die nächste Überraschung. Das Amt knüpft die Erlaubnis an die Bedingung, dass er ausschließlich als freier Mitarbeiter der Anwaltskanzlei in Wiesloch tätig ist. „Aber als Anwalt muss mich jeder mandatieren können. Sonst zwingt man mich in die Scheinselbstständigkeit“, so Caglayan.
Am 18. April reicht es dem Juristen endgültig. Er reicht Klage ein und beantragt ein Eilverfahren, da seine noch gültige Aufenthaltserlaubnis zum 25. Juni abläuft. Inzwischen hat er zwar noch nicht einen Cent verdient, muss aber bereits Kammer- und Rentenbeiträge abführen. Den Anspruch auf einen Existenzgründerzuschuss hat er eingebüßt – da er keine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen konnte.
Einen Tag später erhält Caglayan überraschend einen Brief, in dem die Ausländerbehörde eingesteht, dass die Auflage abgeändert werden muss. In zähen Verhandlungen einigt man sich darauf, dass der junge Jurist seine Klage zurückzieht und im Gegenzug eine Aufenthaltserlaubnis erhält, mit der Maßgabe, nur als Rechtsanwalt tätig sein zu dürfen, aber immerhin von Jedermann Mandate annehmen zu können.
Caglayans Freude hält nicht lange an. Als er sich am 30. Juni seine Aufenthaltsgenehmigung abholen will, verkündet ihm eine neue Sachbearbeiterin, dass dies nicht gehe. Seine alte Aufenthaltserlaubnis sei abgelaufen, er sei zu spät dran und müsse den Antrag neu einreichen – inklusive des Nachweises, dass er bei der Kanzlei in Wiesloch eingestellt sei. Wenige Tage später flattert eine Anzeige ins Haus, wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz – schließlich ist seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen.
„Ich habe mich in diesem Land noch nie so unwillkommen gefühlt“, sagt Caglayan. Ohne Aufenthaltserlaubnis kann er kein Konto eröffnen, keinen Handyvertrag abschließen. Deshalb hat sich der Jurist zum Gang an die Öffentlichkeit entschlossen, sowohl Bundestagsabgeordnete als auch das Frankfurter Ordnungsdezernat sind informiert. Beim Ordnungsamt, zu dem die Ausländerbehörde gehört, hieß es am Donnerstag, dass sich eine Lösung abzeichne. „Eigentlich ist das keine komplizierte Geschichte“, so ein Sprecher gegenüber der FR.
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Justiz

Schlamperei verhinderte Aufklärung


 
Wegen eines Behördenfehlers ist ein Gewaltverbrechen in Frankfurt nach hr-iNFO-Recherchen seit 16 Jahren ungelöst. Nun sollen die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
 
 
Audio: Akten bei Polizei vernichtet 3:47 Min
(© Heike Borufka, hr, 28.06.2011)
Der Sohn des Getöteten spricht von einer "Schlamperei der Strafverfolgungsbehörden, die nicht akzeptabel" sei. Er hatte die Opferorganisation Weißer Ring eingeschaltet, die Kontakt zur Frankfurter Staatsanwaltschaft aufnahm. "Das nehmen wir zum Anlass, die Ermittlungen wieder aufzunehmen", sagte Behördensprecherin Doris Möller-Scheu hr-iNFO.

Im April 1995 war der 59 Jahre alte Vater beim Spaziergang mit seinem Hund in der Frankfurter Innenstadt von einem Messerstecher angegriffen und tödlich verletzt worden. Am nächsten Tag nahm die Polizei einen Verdächtigen fest. Der psychisch kranke Mann galt als Täter, die Staatsanwaltschaft schloss ihre Ermittlungen Ende 1995 ab.
 

Akte bei Staatsanwaltschaft noch vorhanden

Doch die zuständige Strafkammer am Frankfurter Landgericht war von der Täterschaft nicht überzeugt und ließ den Mann frei. Davon erfuhren die Ermittler den hr-iNFO-Recherchen zufolge jedoch nichts: Sie hielten den ursprünglich Verdächtigen darum für verurteilt, den Fall für abgeschlossen und stellte die Ermittlungen ein.

Vor sechs Jahren wurde die Polizei-Akte schließlich vernichtet. Das müsse aus Datenschutzgründen so sein, teilte ein Sprecher der Frankfurter Polizei hr-iNFO dazu auf Anfrage mit. Bei der Anklagebehörde seien die staatsanwaltschaftliche Akte und alle Beweismittel jedoch noch vorhanden. Der Sohn des Opfers bezweifelt gegenüber hr-iNFO aber, dass nach so vielen Jahren der Täter noch ermittelt werden könne.
 
Redaktion: kim / aba
Bild: © picture-alliance/dpa
Letzte Aktualisierung: 28.06.2011, 18:56 Uhr





Justiz-Skandal in


Hessen???


 

 

Politik - 7 | 7 | 2011

Schmerzensgeld


Menschenrechtgericht


verurteilt Deutschland


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Foto: dpa

Deutschland muss einem Ex-Häftling 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er sieben Tage lang nackt in einer Sicherheitszelle festgehalten wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bewertete das als Verstoß gegen das Folter-Verbot.

Es lagen keine ausreichenden Gründe vor, den 58-Jährigen, der heute in Frankfurt lebt, „so hart zu behandeln und ihm Kleidung zu verweigern“ hieß es in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom Donnerstag. Die Straßburger Richter bewerteten dies als Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung gemäß Artikel 3 der Menschenrechtskonvention. Ohne Kleidung könne ein Häftling Gefühle der „Angst, Minderwertigkeit und Erniedrigung


“ entwickeln.



Der Mann war im Jahr 2000


in der Haftanstalt in


Butzbach (Hessen)


inhaftiert und hatte sich


geweigert, von einer


Einzelzelle in einen


Gemeinschaftshaftraum


umzuziehen.


In diesem Raum gab es keine Abtrennung zur Toilette, und dies sei rechtswidrig, argumentierte er. Es kam zu einem Handgemenge mit den Wärtern, das der EGMR jedoch nicht - entgegen der Beschwerde des Ex-Häftlings - als Verstoß gegen Artikel 3 betrachtete.

Der 58-Jährige wurde in eine Sicherheitszelle verlegt und ohne Kleidung gelassen, weil er immer wieder mit Gewalt drohte und Selbsttötungsversuche verhindert werden sollten. Das Landgericht Gießen hat dem Mann anschließend bestätigt, dass die Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle ohne Abtrennung zur Toilette illegal sei.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundrechtsbeschwerde des Mannes ohne Begründung abgelehnt. Gegen das Urteil kann innerhalb von drei Monaten Berufung beantragt werden. (dpa)

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Eilmeldung:


 

Wird der Brandstifter


Skandal zum Justiz-


Skandal in Hessen???


 

Wird der Brandstifter Skandal zum


Justiz-Skandal in Hessen???

 

 

Link:



http://www.tyran.de

 

/showthread.php?p=17437


#post17437



www.fnp.de, 06.07.2011



 

Die vielen Fehler der Richter



Im Mittelpunkt des Medieninteresses: Die fehler der RichterDer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochene Lehrer Horst A. (rechts) gab im Landgericht in Kassel unmittelbar nach der Verkündung des Urteils mit seinem Anwalt Hartmut Lierow Interviews. Foto: dapd

 

Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis: Ein 52-jähriger Lehrer ist vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Kollegin freigesprochen worden – das mutmaßliche Opfer habe gelogen, befand das Kasseler Landgericht am Dienstag im neu aufgerollten Prozess. "Die letzten zehn Jahre waren die Hölle", fasste Horst A. in seinem Schlusswort die Ereignisse seit der angeblichen Tat im Jahr 2001 in einen Satz. Wenig später dann für ihn die Erlösung: "Den Angeklagten sehen wir nachweislich als unschuldig an", erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer. Zuschauer im Gerichtssaal applaudierten.

Rückblende: Das


Landgericht


Darmstadt verurteilt


Horst A. – unbeliebt,


weil Alkoholiker und


aggressiv – 2002 zu


fünf Jahren Haft, weil


er seine damals 36


Jahre alte Kollegin in


Reichelsheim in


Südhessen


vergewaltigt haben


soll.

Eine


ungewöhnlich hohe Strafe für einen Ersttäter, wie der Vorsitzende Richter aus Kassel befindet. Weil der Lehrer stets seine Unschuld beteuert, wird er nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. "Sie haben die ganze Härte des Strafvollzugs kennengelernt", betonte Dreyer.

Das Opfer hat gelogen



Doch Verteidiger Hartmut Lierow gibt auch nach der abgesessenen Strafe nicht auf, sucht neue Beweise und findet sie: Denn das vermeintliche Opfer log – immer wieder. Das sieht auch das Kasseler Gericht so. Die Frau habe ein "an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert", betonte Richter Dreyer. "Es ist davon auszugehen, dass die Zeugin gelogen und die Geschichte von vorn bis hinten erfunden hat." Sie sei in der Lage, "die aberwitzigsten Geschichten zu erfinden".


So habe die Frau nach der vermeintlichen Tat zum Beispiel eine Tochter erfunden – oder behauptet, ihren angeblich im Koma liegenden Freund zu betreuen, um eine Versetzung zu erreichen. "Sie setzte Lügen gezielt ein, um berufliche Vorteile zu erzielen." Ein mögliches Motiv für den Vergewaltigungsvorwurf könnte gewesen sein, dass die Frau – ebenfalls Biologielehrerin – an die Stelle ihres Kollegen kommen wollte. Zudem gab es viele Ungereimtheiten in den Aussagen der Frau. Im neuen Prozess hatte sie die Aussage verweigert.


Ihre Anwältin, die gefordert hatte, das Darmstädter Urteil aufrecht zu erhalten, prüft nun eine Revision. "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht jeder vergewaltigten Frau", sagte Anwältin Susanne Renner. Gegen ihre Mandantin ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Freiheitsberaubung.


Zuletzt hatten mehrfach Vergewaltigungsvorwürfe gegen Prominente für Schlagzeilen gesorgt. Der TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde unlängst vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, aktuell hat im Fall Dominique Strauss-Kahn (62) die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens, das den ehemaligen IWF-Direktor der versuchten Vergewaltigung bezichtigte.


Der Kasseler Richter machte deutlich, wie ein Gericht vorzugehen hat:
"Die

Aussage der

Belastungszeugin gilt so

lange als falsch, bis diese

These nicht mehr zu halten

ist." Im Fall von Horst A.

habe das Landgericht

Darmstadt 2002 grob

gegen dieses Vorgehen

verstoßen. "Das geht so

nicht", kritisierte der

Vorsitzende Richter.

Außer der Verteidigung hatte auch die Staatsanwaltschaft in dem neuen Verfahren einen Freispruch gefordert. "Wenn man alle Mosaikstücke zusammen sieht, ist die Täterschaft als unwahrscheinlich anzusehen", sagte Staatsanwalt Andreas Thöne. Nach dem Urteil meinte er: "Es gab keine Alternative." Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.


Horst A. zeigte sich nach dem Spruch zufrieden. Er habe "zehn schreckliche Jahre" hinter sich. "Ich hoffe, dass Normalität eintritt." Der 52-Jährige kündigte an,


"Fragen an

das Land Hessen" zu

stellen, wenn das Urteil

rechtskräftig ist.

Dabei geht es wohl um Entschädigung. Sein Verteidiger Lierow betonte: "Eine größere Ohrfeige als

diese für die Kammer des


Landgerichts Darmstadt


hat es in Deutschland noch


nicht gegeben."


Sein Mandant sei nicht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden, sondern wegen erwiesener Unschuld.





Justiz-Skandal und kein



Ende in Sicht???

 

 

 

Zu Unrecht



im Gefängnis Verteidiger



kritisiert Ermittler




 

Zu Unrecht im Gefängnis

Verteidiger kritisiert Ermittler


Verteidiger Hartmut Lierow verlässt mit seinem Mandant Horst Arnold nach dem Freispruch den Gerichtssaal.
Als "skandalös" hat die Verteidigung die Ermittlungen im Falle des zu Unrecht verurteilten Lehrers genannt. Der Mann saß fünf Jahre im Gefängnis wegen Vergewaltigung im Gefängnis. Gestern war er freigesprochen worden.
 
 
Der Richter am Landgericht Darmstadt, der die Freiheitsstrafe im Jahr 2002 verhängt hat, muss nicht mit Konsequenzen für seinen Fehler rechnen. Nur wenn er vorsätzlich falsch geurteilt hätte, könnte er belangt werden. "Das Fehlurteil ist schon schlimm", sagte sein Verteidiger, Hartmut Lierow, am Donnerstag zu hr-online.

"Aber noch viel

schlimmer finde ich, dass die

Staatsanwaltschaft trotz Kenntnis

nichts unternommen hat, um den

wahren Sachverhalt aufzuklären."


Der Biologielehrer Horst Arnold war 2002 vom Landgericht Darmstadt wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Seine Strafe hat er vollständig verbüßt.
 

Anwalt spricht von einem "echten Skandal"

Spätestens seit dem Antrag auf Wiederaufnahme im Jahr 2008 habe die Behörde Kenntnis davon, dass das angebliche Opfer möglicherweise gelogen habe. Der Lehrer erstattete zudem Strafanzeige gegen die Frau wegen Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung.

"Die Behörde hätte ermitteln

müssen. Dass da jahrelang so gut

wie nichts passiert ist, das halte

ich für einen echten Skandal", so

Lierow."

Stattdessen saß mein Mandant unter extremen Haftbedingungen jahrelang im Gefängnis." Weil er konsequent seine Unschuld beteuerte, sei er nicht in den Genuss irgendwelcher Hafterleichterungen gekommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegenüber hr-online erklärt, man ermittle "seit einiger Zeit" gegen das angebliche Vergewaltigungsopfer, "bis zur rechtskräftigkeit des Urteils" ruhten die Ermittlungen aber.
 

25 Euro Entschädigung pro Tag

Der angestellte Lehrer flog damals aus dem Schuldienst und lebt heute von Hartz IV. Würde der späte Freispruch des Mannes rechtskräftig, so stünde ihm eine Entschädigung für die Haftzeit zu: 25 Euro pro Tag Freiheitsstrafe. Von diesem Geld werden dann noch Kosten für Betreuung und Verpflegung während der Haftzeit abgezogen. Der 52-Jährige hätte also rund 35.000 Euro Entschädigung vom Land Hessen zu erwarten.

"Für weiter gehende Ansprüche über diese Tagessätze hinaus, muss der Antragsteller jeden Posten einzeln belegen und geltend machen", so der Verteidiger. Zu denken sei da etwa an Verdienstausfälle oder verlorene Pensionsansprüche. "Das ist aber erst der nächste Schritt. Jetzt brauchen wir erst einmal ein rechtskräftiges Urteil."
 

Berufliche Zukunft als Lehrer denkbar?

Eine Rückkehr in den Schuldienst hält die Lehrergewerkschaft GEW nicht für ausgeschlossen. "Es gibt meiner Meinung nach eine moralische Verpflichtung der Behörde, ihm eine adäquate Einsatzmöglichkeit anzubieten, wenn er das denn möchte", sagte der hessische GEW-Sprecher Hartwig Schröder zu hr-online.

Einen Rechtsanspruch auf Rückkehr jedoch weder der Anwalt noch die GEW. Ob der Mann wieder als Lehrer arbeiten möchte, ließ er zunächst offen.
 
Redaktion: kim / aba
Bild: © hr
Letzte Aktualisierung: 7.07.2011, 16:05 Uhr

www.hr-online.de

 

 

Warnung vor Razzia

Maulwurf bei Steuerfahndern?

 

Wer informierte die Deutsche Bank über die bevorstehende Steuer-Razzia?

Mit Hochdruck sucht die Frankfurter Staatsanwalt nach einem Leck bei der Steuerfahndung. Mitarbeiter der Deutschen Bank waren offenbar vor einer Großrazzia gewarnt worden. Die Opposition im Landtag fordert Aufklärung.

 

Noch gebe es keine konkreten Erkenntnisse über den Hinweisgeber, sagte Oberstaatsanwalt Günter Wittig am Montag in Frankfurt. Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Generalstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen unbekannt ermittelt.

Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuvor berichtet, abgehörte Telefongespräche zwischen Mitarbeitern der Bank hätten auf die Warnung schließen lassen. Danach hätten sich mehrere Banker Ende April gegenseitig über eine am nächsten Tag bevorstehende Razzia informiert.

180 Millionen Euro hinterzogen

Bei der Durchsuchung am 28. April ging es um die Hinterziehung von rund 180 Millionen Euro Umsatzsteuer beim Handel mit sogenannten Emissionsrechten. Verdächtigt wurden etwa 150 Personen. Bundesweit filzten Steuerfahnder Büros in 230 Objekten, unter anderem in der Frankfurter Zentrale der Deutschen Bank.

 

Von wem die betroffenen Mitarbeiter darüber vorab informiert wurden, versucht die Staatsanwaltschaft schon seit Mai herauszufinden. "Wir wussten schon sehr lange, dass die Bank gewarnt worden ist", sagte Wittig. Die Deutsche Bank wollte sich bezüglich der Warnung nicht äußern. Hinsichtlich des Steuerhinterziehungsverdachts kooperiere man aber voll mit den Behörden, hieß es.

 

SPD fordert Hahn zur Information auf

Die Affäre beschäftigt inzwischen auch die hessische Politik. Die SPD sprach von einem Skandal. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Günter Rudolph forderte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) auf, unverzüglich den Landtag darüber zu informieren, welche Sicherheitsbehörden in Hessen an der Planung und Durchführung der Razzia beteiligt waren.

Auch die Grünen reagierten empört auf die Enthüllungen. "Wenn Mitarbeiter der Justiz Tipps an Verdächtige geben, handeln sie mit der gleichen kriminellen Energie wie diejenigen, die sie eigentlich überführen sollen", erklärte der Abgeordnete Andreas Jürgens. Das Justizministerium äußerte sich bislang nicht zu den Vorgängen und verwies auf die laufenden Ermittlungen.

 

 

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Hat die FDP Wahlkampfspenden von der Deutschen Bank erhalten?

Tipp aus Behörde

 

Deutsche Bank vor Razzia gewarnt

Wusste von geplanter Steuerrazzia: Deutsche Bank

Die Deutsche Bank ist offenbar vor einer Großrazzia im April gewarnt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt - denn der Tipp soll aus einer Justizbehörde gekommen sein. SPD und Grüne sprechen von einem Skandal.

 

Ein Sprecher des hessischen Justizministeriums bestätigte dem hr, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft in dem Fall wegen möglicher Verletzung des Dienstgeheimnisses ermittelt. Aus welcher Sicherheitsbehörde der Tipp im Vorfeld der Razzia kam, ist noch unklar. Das Verfahren richte sich gegen Unbekannt, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Günter Wittig am Samstag. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, abgehörte Telefongespräche zwischen Mitarbeitern der Bank hätten auf die Warnung schließen lassen.

Die Deutsche Bank schweigt bisher zu den Vorgängen. Ein Sprecher sagte aber, bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung kooperiere die Bank voll mit den Behörden.

Die Suche nach der undichten Stelle bei den Ermittlungsbehörden läuft bereits seit Mai. "Wir wussten schon sehr lange, dass die Bank gewarnt worden ist", sagte Wittig. Details nannte er mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht.

 

Großrazzia wegen Steuerhinterziehung

Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" hatten sich mehrere Beschäftigte der Bank am Abend des 27. April dieses Jahres über die für den nächsten Tag geplante Razzia gegenseitig informiert. Das gehe aus abgehörten Telefongesprächen zwischen Bank-Angestellten hervor, gegen die wegen Steuerhinterziehung in großem Stil ermittelt werde.

Tatsächlich erfolgte die Großrazzia einen Tag später: Ermittler in ganz Deutschland durchsuchten 230 Firmen, Banken und Wohnungen, darunter auch Büros der Deutschen Bank. Den rund 150 Beschuldigten wird vorgeworfen, den Fiskus um etwa 180 Millionen Euro Umsatzsteuer beim Handel von sogenannten Emissionsrechten betrogen zu haben. Die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt war ein Schwerpunkt der Ermittlungen.

 

SPD und Grüne fordert Aufklärung

Die Opposition im Landtag verlangte eine lückenlose Aufklärung. "Dies ist ein unglaublicher Skandal. Wir fordern Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) auf, sich unverzüglich gegenüber dem Landtag zu äußern, welche hessischen Sicherheitsbehörden an den Vorbereitungen und der Durchführung der Razzia beteiligt waren", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph, am Samstag.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Andreas Jürgens, erklärte: "Gerade am Bankenstandort Frankfurt darf kein Schatten auf der Integrität der Ermittlungsbehörden lasten, da die Schadenssummen bei den hier möglichen Delikten enorm sind". Von Justizminister Hahn forderte Jürgens ein Konzept, wie solche Vorfälle künftig vermieden werden können.

 

Redaktion: mape / jaar
Bild: © dpa