16. Was wussten der ehemaliger Innenminister Volker Bouffier und andere Politiker von der Folterandrohung bei Magnus Gäfgen?

 

Gäfgen-Skandal???


 

 

Wieder eine Niederlage für


die Führung der Polizei in


Hessen???



 

Urteil: Kindsmörder Gäfgen


bekommt Schmerzensgeld

 

04.08.2011

Urteil: Kindsmörder Gäfgen bekommt Schmerzensgeld

Das Landgericht hat dem Mörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld zugesprochen. Foto: dpa
Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör eine Entschädigung zahlen. Gäfgen erhält nach der Entscheidung 3.000 Euro und Zinsen, entschied das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag.

Der 36-Jährige hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert und argumentiert, er leide wegen der Drohungen unter psychischen Spätfolgen. Gäfgens Anwalt nannte das Frankfurter Urteil nach der Verkündung «dem Tode geweiht».


Die Polizei hatte mit ihrer Drohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn Jakob von Metzler retten wollen. Die Leiche des Kindes war wenig später aus einem Tümpel geborgen worden, nachdem Gäfgen das Versteck im Verhör verraten hatte.


Richter sieht Menschenwürde verletzt



Diese Folterandrohung der Polizei nannte der Vorsitzende Richter «rechtswidrig und verwerflich». Die Beamten hätten dadurch die Menschenwürde Gäfgens verletzt.


Dieser hatte im Verfahren zudem Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Den Rest der Klage wies das Gericht allerdings ebenso ab wie einen Befangenheitsantrag des Anwalts. Diesen hatte der Jurist zuletzt gegen die zuständige Kammer gestellt, da sie sich nach seiner Überzeugung bereits vorab festgelegt hatte, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen. Der Anwalt habe den Antrag nur «rechtsmissbräuchlich» eingesetzt, urteilte die Zivilkammer.

Gutachter nicht sicher



Ein Gutachter hatte im Verfahren nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens psychische Probleme vor allem in den Drohungen wurzeln. Immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt, hatte der Experte argumentiert.



04.08.2011
Entschädigung für Gäfgen

noch kein Schlussstrich
Weder Anwälte noch Kläger erscheinen am Donnerstag im Landgericht in Frankfurt am Main. Ihre Plätze in der Klägerbank blieben leer. Foto: dpa

Die Empörung ist groß: Ein Kindsmörder bekommt 3.000 Euro Entschädigung plus Zinsen. Das Urteil des Frankfurter Landgerichts ist für viele eine Zumutung, doch eine Überraschung ist es nicht. Die Kammer hat am Donnerstag nur erneut bestätigt, was schon alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg festgestellt haben: Die Folterdrohung im Polizeiverhör war rechtswidrig und hat Magnus Gäfgens Menschenwürde verletzt. Seit fast neun Jahren sitzt der Mörder im Gefängnis, hat in Haft sein Jurastudium abgeschlossen - und schöpft seither alle rechtlichen Möglichkeiten aus.

Das aktuelle Verfahren ist dabei nur ein Mosaikstein. Zwar hat sein Anwalt Michael Heuchemer noch nicht entschieden, ob er gegen das Urteil Berufung eingelegt. Doch fest steht: Gäfgen wird sicher keine Ruhe geben - er hat nichts zu verlieren. Seit das Frankfurter Landgericht ihn damals nicht nur zu lebenslanger Haft verurteilte, sondern auch eine besondere Schwere der Schuld feststellte, sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt auf unbestimmte Zeit fest. Trotz seines Geständnisses während der Hauptverhandlung strebt Gäfgen an, dass sein Verfahren wieder aufgerollt wird, ein entsprechender Antrag liegt schon beim Darmstädter Landgericht.


Nicht nur Recht


bekommen



Von dem aktuellen Verfahren hatte sich Gäfgen Rückenwind für eine Wiederaufnahme erhofft. Zu hohe Kosten musste er nicht scheuen, da er vorher bereits - in höchstrichterlicher Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht - erfolgreich Prozesskostenhilfe eingeklagt hatte. Ob das Urteil vom Donnerstag nun Auswirkungen auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens hat, will der Anwalt nicht bewerten. Fest stehe nur, sagte Heuchemer, dass sich das Landgericht seiner Bewertung angeschlossen habe. «Wir haben einen langen Kampf geführt, über viele Jahre und durch viele Instanzen», sagte der Anwalt, «aber wir haben uns letztlich durchgesetzt.»


Tatsächlich hat Gäfgen vor dem Frankfurter Landgericht aber nicht nur Recht bekommen, sondern auch eine kleine Schlappe einstecken müssen. Schließlich hatte er das Land Hessen auf 10.000 Euro Schmerzensgeld plus Schadensersatz verklagt. Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter wies die Klage auf Schmerzensgeld jedoch ab, Gäfgen muss vier Fünftel der Kosten des Verfahrens tragen. Während für eine Entschädigung seinen Angaben zufolge eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Klägers keine zwingende Voraussetzung ist, setzt ein Anspruch auf Schmerzensgeld eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit voraus.


Keine Beweise für Traumatisierung



Nach Ansicht des Gerichts konnte Gäfgen nicht beweisen, dass ihn der Beamte während der Vernehmung geschubst und geschlagen habe. Auch konnte der Kindsmörder die Richter nicht davon überzeugen, dass er durch die Gewaltandrohung eine Traumatisierung erlitten hat. Vielmehr seien die Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass die psychischen Schäden bereits durch das Erleben der Tötung des Jungen und das Einstürzen seines auf Luftschlössern basierenden Selbstbildes zurückzuführen sind, sagte Hefter.


Der Kindsmörder selbst war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Viele werfen ihm vor, eiskalt zu sein, ohne Emotionen. Doch das wird ihn nicht davon abhalten, weiterhin auf sein Recht zu pochen.
Lesen Sie im Folgenden weitere Stimmen zum Urteil

Gäfgen-Urteil ist der Preis für den Rechtsstaat



Dass das Land Hessen einem Kindsmörder eine Entschädigung zahlen muss, mag emotional schwer zu verdauen sein - dennoch sind solche Urteile aus Sicht eines Rechtsphilosophen nötig. "Der Rechtsstaat muss der Gesellschaft das zumuten", sagte Ulfrid Neumann, Professor für Rechtsphilosophie an der Frankfurter Goethe-Universität, der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Derartige Entscheidungen sind der Preis, den wir bezahlen müssen, wenn wir in einem Rechtsstaat leben wollen."


Er habe durchaus Verständnis dafür, dass die Tatsache, dass ein verurteilter Mörder Geld bekommt, als "überraschend" oder "schwierig" empfunden werde. "Aber ich halte diese Entscheidung dennoch für ein wichtiges Urteil: Es unterstreicht, dass in einem Rechtsstaat auch in extremen Situationen Folterungen und Folterdrohungen unzulässig sind." Die geringe Höhe des Betrages zeige, dass die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts "eher symbolischen Charakter" habe.


Schwierig nachzuvollziehen sei dies vor allem, weil sich hier die Rollen von Täter und Opfer mischen. "Wer in der einen Situation der Täter ist, kann in der anderen Situation durchaus das Opfer sein", erklärte der Jurist. Dies gelte es auseinanderzuhalten. Als Mörder des Bankierssohns sei Gäfgen eindeutig der Täter - "in der Situation der polizeilichen Vernehmung kann er dennoch Opfer sein".


"In Extremsituationen ist es nicht immer einfach, die Regeln des Rechtsstaats der Allgemeinheit zu vermitteln", sagte Neumann. "Aber der Rechtsstaat lebt davon, dass er sich selbst kategorische Verbote auferlegt, die auch in extremen Situationen nicht suspendiert werden können." Einer dieser Grundsätze sei: "Auch mit brutalen Tätern darf nicht nach Belieben umgesprungen werden".


«Münchner Merkur» zu Gäfgen



Ein Rechtsstaat unterscheidet sich auch dadurch von einem Willkürregime, dass er selbst Schwerstkriminellen zugesteht, sich durch alle Instanzen zu klagen, wenn sie ihre Belange verletzt glauben. Juristisch ist an Gäfgens "Sieg" demnach nichts auszusetzen; ungut wirkt er dennoch. Viele Bürger werden den Spruch als Schlag gegen ihr Rechtsempfinden verstehen - weil es schwer zu ertragen ist, einen Menschen unerbittlich, penetrant und schließlich erfolgreich auf "sein gutes Recht" pochen zu sehen, der selbst einem kleinen Buben das Grundrecht auf Leben gnadenlos entzog. Demut, Einsicht und Reue - darauf haben Hinterbliebene und Gesellschaft Anspruch. Die juristischen Winkelzüge eines geltungssüchtigen Mörders wirken vor diesem Hintergrund ungeheuerlich.


«Landeszeitung» (Lüneburg) zu Gäfgen



Ist Rechtsprechung gerecht, sorgt sie für Seelenfrieden. Dient sie nur dem Erhalt der Ordnung, sorgt sie für Empörung. Wie im Falle Gäfgen. Aber: Wir müssen es ertragen, dass Recht und Gerechtigkeit bisweilen verfeindete Brüder sind. Manchmal wird das, was moralisch richtig ist, bestraft: Etwa, mit Folter zu drohen, um ein Leben zu retten. Und das, was bestrafenswert ist, wird belohnt: Etwa, wenn ein kaltblütiger Kindermörder sich als Opfer stilisiert. Dennoch muss der Staat das Recht auch zugunsten eines Killers durchsetzen. Anderenfalls könnten sich Menschen ermuntert fühlen, mit Folter zu drohen, die keinen so guten Grund haben wie damals der Polizist Wolfgang Daschner. Ihm gebührt Hochachtung: Er tat das moralisch Richtige, wissend, dass er bestraft wird.


«Offenburger Tageblatt» zu Gäfgen



Eine Bewertung der Person Gäfgen kann trotz des für ihn positiven Urteils nicht freundlich ausfallen. Der Mörder belegt mit seiner Prozesshanselei nur, wie uneinsichtig und ignorant er ist. Dem Mann muss jegliche Sensibilität für ein soziales Miteinander fehlen, und man kann nur vermuten, dass die Abwesenheit jeglicher Empathie auch die Triebfeder für den Kindsmord aus Habgier war. Gäfgen hat nichts begriffen. Schade nur, dass er in seinem Anwalt jemanden gefunden hat, der den prozessualen Teufelsritt immer wieder neu unterstützt.


Gewerkschaft hat kein Verständnis für Entschädigung an Gäfgen



Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat mit Unverständnis auf das Urteil reagiert, wonach der verurteilte Kindsmörder Gäfgen Schmerzensgeld wegen Folterandrohungen im Polizeiverhör bekommt. «Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat - die Ermordung des Kindes - in den Hintergrund treten», sagte DPolG-Chef Rainer Wendt. Er betonte aber, dass Folterandrohungen und Folter unter keinen Umständen ein Mittel sein dürften, um mutmaßliche Täter zu Geständnissen zu bewegen.


Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, die zugeteilte Entschädigung für Gäfgen sei «emotional nur sehr schwer erträglich». «Diese dicke Kröte müsse jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden», sagte GdP-Chef Bernhard Witthaut. Das Urteil dürfe nicht zur Folge haben, dass die Polizei bei Vernehmungen nicht mehr intensiv nachfragen dürfen. Auch Witthaut machte klar: «Weder Folter, noch die bloße Androhung von Folter sind Instrumente einer auf rechtsstaatlichem Boden arbeitenden Polizei.»



 

Gäfgen-Skandal??? 



Urteil: Kindsmörder Gäfgen


bekommt Schmerzensgeld

 

04.08.2011

Urteil: Kindsmörder Gäfgen bekommt Schmerzensgeld

Das Landgericht hat dem Mörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld zugesprochen. Foto: dpa
Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör eine Entschädigung zahlen. Gäfgen erhält nach der Entscheidung 3.000 Euro und Zinsen, entschied das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag.

Der 36-Jährige hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert und argumentiert, er leide wegen der Drohungen unter psychischen Spätfolgen. Gäfgens Anwalt nannte das Frankfurter Urteil nach der Verkündung «dem Tode geweiht».


Die Polizei hatte mit ihrer Drohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn Jakob von Metzler retten wollen. Die Leiche des Kindes war wenig später aus einem Tümpel geborgen worden, nachdem Gäfgen das Versteck im Verhör verraten hatte.


Richter sieht Menschenwürde verletzt



Diese Folterandrohung der Polizei nannte der Vorsitzende Richter «rechtswidrig und verwerflich». Die Beamten hätten dadurch die Menschenwürde Gäfgens verletzt.


Dieser hatte im Verfahren zudem Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Den Rest der Klage wies das Gericht allerdings ebenso ab wie einen Befangenheitsantrag des Anwalts. Diesen hatte der Jurist zuletzt gegen die zuständige Kammer gestellt, da sie sich nach seiner Überzeugung bereits vorab festgelegt hatte, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen. Der Anwalt habe den Antrag nur «rechtsmissbräuchlich» eingesetzt, urteilte die Zivilkammer.

Gutachter nicht sicher



Ein Gutachter hatte im Verfahren nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens psychische Probleme vor allem in den Drohungen wurzeln. Immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt, hatte der Experte argumentiert.



Gäfgen-Skandal in


Hessen???


 

Gäfgen stellt Strafanzeige


gegen Polizei



 

27.07.2011

Gäfgen stellt Strafanzeige gegen Polizei

Der Kindsmörder Magnus Gäfgen, das Archivbild (dpa) zeigt ihn vor dem Landgericht Frankfurt.
Grund der Anzeige sei der Verdachts der uneidlichen Falschaussage. Dies berichtet die «Frankfurter Rundschau» in ihrer Donnerstags-Ausgabe.

Daschner hatte am 1. Oktober 2002 den Entführer Gäfgen mit Folter bedrohen lassen, damit er das Versteck seiner Geisel - der später getötete Bankierssohn Jakob von Metzler - preisgibt. Gäfgen verbüßt derzeit eine lebenslange Haftstrafe im nordhessischen Schwalmstadt. In einem laufenden Zivilprozess verlangt er vom Land Hessen Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen angeblicher traumatischer Spätfolgen der illegalen Polizeimethoden.


Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer erklärte dazu auf Anfrage, es gebe im laufenden Zivilprozess nach dem Eindruck vieler Beteiligter massive Widersprüche bei der Zeugenaussage Daschners. Dieser habe erklärt, der damalige Chef des hessischen Landeskriminalamtes, Norbert Nedela, sei 2002 sein Ansprechpartner im Fall Gäfgen gewesen. Nedela dagegen habe in einer dienstlichen Erklärung versichert, Daschner nicht zum Handeln aufgefordert zu haben. «Auch der Innenausschuss des Landtags konnte die Widersprüche nicht aufklären. Dies erhoffen wir uns nun von der Justiz», sagte Heuchemer der dpa.


Sollten Daschner und der Beamte im laufenden Verfahren noch vereidigt werden, erweitere sich die Anzeige gegen sie automatisch um den Straftatbestand des Meineides, meldet die «Rundschau» weiter.



16. Folter-Skandal in Hessen???

 

 

Politik - 31 | 3 | 2011

Gäfgen-Prozess

Ex-LKA-Chef soll vor Gericht aussagen

Unter Druck: Ex-LKA-Chef Norbert Nedela.
Foto: Alex Kraus

Von Pitt von Bebenburg und Matthias Thieme

Der ehemalige hessische LKA-Chef Norbert Nedela wird voraussichtlich vor dem Frankfurter Landgericht als Zeuge unter Eid aussagen müssen, ob er von den Folteranweisungen gegen den Kindermörder Magnus Gäfgen gewusst und sie gebilligt hat. „Ich werde Nedela als Zeugen benennen“, sagte Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer der Frankfurter Rundschau. „Nedela muss vor Gericht den Widerspruch erklären zwischen seiner dienstlichen Erklärung, er habe Daschner keine Rückendeckung gegeben, und der gegenteiligen Aussage des ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner.“

Daschner hatte in dem Zivilprozess um Schmerzensgeld, den Gäfgen gegen das Land Hessen führt, erklärt, Nedela sei über die Folterpläne informiert gewesen. Nun soll er ein weiteres Mal vernommen werden. „Ich habe die Vereidigung Daschners beantragt“, sagt Heuchemer. Ein Beweisthema des Prozesses sei die Frage nach der Involvierung des hessischen Innenministeriums in die Folteranweisung. „Wir werden feststellen, wer die Wahrheit sagt und wer eventuell lügt“, so Heuchemer. „Das wollen wir mit der Vereidigung der Zeugen klären.“

Widersprüchliche Erklärungen

Innenminister Boris Rhein (CDU) sagte am Donnerstag im Innenausschuss des Hessischen Landtags, der damalige Innenstaatssekretär Udo Corts (CDU) sei erst „im Nachhinein informiert“ worden. „Das ist nach meiner Auffassung völlig unstreitig.“ Es entspreche auch der dienstlichen Erklärung, die Corts seinerzeit abgegeben habe.

Dagegen gab Nedela offenbar eine dienstliche Erklärung mit anderem Inhalt ab, wie Rhein im Ausschuss erstmals deutlich machte. Der damalige LKA-Präsident habe „erklärt, Herrn Daschner nicht zum Handeln aufgefordert zu haben“, so der Innenminister.

Rheins Vorgänger Volker Bouffier (CDU) hatte 2004 berichtet, dass er dienstliche Erklärungen aller Verantwortlichen eingeholt habe. „Die sind alle negativ“, sagte er damals lediglich. Er machte aber nicht darauf aufmerksam, dass sie offenbar unterschiedliche Inhalte hatten.

Bouffier berichtete seinerzeit, er habe zunächst „all diejenigen, die überhaupt in Betracht kommen“, befragt. Dazu zählten Staatssekretär Corts, der Landespolizeipräsident und andere. Nedela wurde ursprünglich nicht befragt, da er offenbar für Bouffier „überhaupt nicht in Betracht“ kam als möglicher Entscheidungsträger. Erst nach Presseberichten über ein mögliches Wissen Nedelas verlangte Bouffier auch ihm eine dienstliche Erklärung ab. Bouffiers Nachfolger Rhein urteilte dagegen am Donnerstag, „dass man den Präsidenten des Landeskriminalamts in einer solchen Frage als Fachvorgesetzten betrachten kann“. Er sei „jedenfalls eine übergeordnete fachliche Instanz“.

Auch Corts im Fokus

Daschner hatte ausgesagt, der damalige Präsident des hessischen Landeskriminalamts, Nedela, sei sein Ansprechpartner gewesen und habe ihm mit dem Hinweis „Instrumente zeigen“ grünes Licht für die Folterdrohung gegeben. Nedela hatte dienstlich erklärt, er habe dies nicht getan. Eine Falschaussage vor Gericht kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Anwalt Heuchemer kündigte an, auch Corts’ Vernehmung zu prüfen. Laut Akten sei der damalige Staatssekretär vom ersten Tag an in die Ermittlungen gegen Gäfgen involviert gewesen.

Den Akten zufolge war Corts die erste staatliche Stelle, die über die Entführung informiert war und über Nedela Ermittlungsschritte der Polizei veranlasste. So hatte Corts laut Akten der Staatsanwaltschaft Frankfurt am 27. September 2002 um 13.48 Uhr bei Nedela angerufen und über den Fall gesprochen. Laut einem Vermerk des damaligen Vizepolizeipräsidenten Daschner erfuhr dieser am gleichen Tag um 14.11 Uhr durch einen Anruf von Nedela von dem Entführungsfall. Nedela hat sich demnach in diesem Gespräch auf ein Telefonat mit Corts vom selben Tag bezogen.

Artikel URL: http://www.fr-online.de/politik/ex-lka-chef-soll-vor-gericht-aussagen/-/1472596/8288664/-/index.html

 

Politik-Skandal in Hessen???

 

Folter-Skandal in Hessen??? Innenausschuss Streit um Folterdrohung geht weiter??? Nach dieser sollen Nedela und Corts in dienstlichen Erklärungen versichert haben, von Daschners Folter-Drohung nichts gewusst zu haben???

Innenausschuss

Streit um Folterdrohung geht weiter

Kindsmörder Gäfgen (l.), Ex-Vize-Polizeipräsident Daschner

Die Folterdrohungen der Frankfurter Polizei gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen im Jahr 2002 sind heute Thema im Innenausschuss des Landtags. SPD und Grüne fragen, wer davon wusste.

 

Mehr zum Thema

Weil der damals verantwortliche Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner kürzlich den früheren LKA-Chef Norbert Nedela in einem Gerichtsprozess als Mitwisser belastet hat, fragen die Oppositionsparteien SPD und Grüne nach disziplinarischen Maßnahmen des Innenministeriums gegen diesen bislang nicht belangten Spitzenpolizisten.

Daschner hatte vor Gericht ausgesagt, er habe sich Rückendeckung beim damaligen LKA-Chef geholt. Auch der damalige CDU-Innenstaatssekretär Udo Corts sei informiert worden. Daschner hatte Gäfgen mit starken Schmerzen drohen lassen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler preisgebe. Daraufhin verriet Gäfgen, dass der Junge tot sei.

 

SPD: "Gegensätzliche Aussagen"

SPD und Grüne sehen gravierende Widersprüche zwischen Daschners jüngster Aussage und der bisherigen Darstellung der Landesregierung. Nach dieser sollen Nedela und Corts in dienstlichen Erklärungen versichert haben, von Daschners Folter-Drohung nichts gewusst zu haben. SPD und Grüne fordern nun von Innenminister Boris Rhein (CDU) aufzuklären, ob Daschner sich tatsächlich Rückendeckung bei Nedela oder Corts geholt habe. Gegebenenfalls müsse es Disziplinarverfahren gegen die beiden wegen falscher Dienst-Erklärungen geben.

 

Bouffier: "Ich war im Urlaub"

Daschner und der Vernehmungsbeamte waren wegen Nötigung verurteilt worden. Der zwischenzeitlich zum Landespolizeipräsidenten aufgestiegene Nedela ist wegen seines autoritären Führungsstils in den Ruhestand versetzt worden.

Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat stets abgestritten, von der Aktion gewusst zu haben. Er sei damals im Urlaub gewesen.

 

Redaktion: kim / woje
Bild: © picture-alliance/dpa - Archiv
Letzte Aktualisierung: 31.03.2011, 10:10 Uhr

 

Folter-Skandal in Hessen??? Innenausschuss debattiert über Foltermitwisser???

31. März 2011  |  dpa

Innenausschuss debattiert über Foltermitwisser

WIESBADEN. 

Die Folterdrohungen der Frankfurter Polizei gegen den Entführer und Kindsmörder Magnus Gäfgen im Jahr 2002 stehen heute auf dem Programm des Innenausschusses im hessischen Landtag. Weil der verantwortliche Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner kürzlich den früheren LKA-Chef Norbert Nedela als Mitwisser belastet hat, fragen die Oppositionsparteien SPD und Grüne nach disziplinarischen Maßnahmen des Innenministeriums gegen diesen bislang nicht belangten Spitzenpolizisten.
Daschner und der Vernehmungsbeamte waren wegen Nötigung verurteilt worden. Der zwischenzeitlich zum Landespolizeipräsidenten aufgestiegene Nedela ist wegen seines autoritären Führungsstils in den Ruhestand versetzt worden.
Ebenfalls im Visier steht der damalige Innenstaatssekretär Udo Corts (CDU), der von Nedela zumindest kursorisch über das illegale Vorgehen bei dem Verhör unterrichtet gewesen sein soll. Daschner hatte den Entführer Gäfgen mit Folter bedrohen lassen, damit dieser das Versteck der vielleicht noch lebenden Geisel Jakob von Metzler preisgebe. Der elf Jahre alte Bankierssohn war aber bereits unmittelbar nach der Entführung von Gäfgen ermordet und versteckt worden. Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat stets abgestritten, von der Aktion gewusst zu haben. Er sei damals im Urlaub gewesen.

 

Rhein-Main - 25 | 3 | 2011

Gäfgen-Prozess

Peinliche Fragen im Fall Daschner

Norbert Nedela, der frühere hessischer LKA-Chef.
Foto: dpa

Von Pitt von Bebenburg

Droht dem früheren Innen-Staatssekretär Udo Corts (CDU) und dem ehemaligen Präsidenten des Landeskriminalamts, Norbert Nedela, „ein Disziplinarverfahren von Amts wegen“? Diese Frage soll Innenminister Boris Rhein (CDU) am kommenden Donnerstag im Innenausschuss des Landtags beantworten.

Am Freitag legten SPD und Grüne einen Fragenkatalog vor „betreffend Einleitung disziplinarrechtlicher Ermittlungen wegen falscher dienstlicher Erklärungen“. Hintergrund der heiklen Fragen sind die Folterdrohungen des früheren Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen im Jahr 2002.

Daschner hatte versucht, mit den Drohungen den Aufenthaltsort eines entführten Jungen herauszufinden, den Gäfgen in Wahrheit bereits ermordet hatte. Gäfgen verklagt das Land Hessen wegen der Gewaltdrohungen auf Schmerzensgeld. In dem Prozess vor dem Frankfurter Landgericht sagte Daschner vorige Woche aus, dass Nedela eingehend und Corts „in groben Zügen“ über sein Vorgehen gegen Gäfgen unterrichtet gewesen seien.

Corts und Nedela hatten aber dienstliche Erklärungen abgegeben, wonach sie nicht informiert waren. Das berichtete jedenfalls der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) dem Innenausschuss im Jahre 2004. „Ich fühle mich als Mitglied des Innenausschusses vom ehemaligen Innenminister Bouffier hinters Licht geführt“, sagte der Grünen-Innenpolitiker Jürgen Frömmrich.

Seine SPD-Kollegin Nancy Faeser fügte hinzu: „Wir wollen vor allen Dingen die Widersprüche aufklären. Die sind eklatant. Und wir wollen dann auch die Konsequenzen hören.“ Linken-Fraktionschef Willi van Ooyen hofft zu erfahren, wer „die politische Verantwortung“ für Daschners Vorgehen trage. Seine Fraktion hat bisher aber keine eigenen Fragen eingereicht.

Zwar sind sowohl Corts als auch Nedela inzwischen aus ihren Ämtern ausgeschieden. Das schützt sie aber nicht vor Disziplinarverfahren, die auch gegen Ruhestandsbeamte möglich sind.

Udo Corts schweigt

Corts, der zeitweise Wissenschaftsminister und Frankfurter CDU-Vorsitzender war, hatte sich 2008 aus der Politik zurückgezogen und war in den Vorstand der Deutschen Vermögensberatung AG gewechselt. Nedela wurde vom früheren Innenminister Bouffier 2004 zum Landespolizeipräsidenten gemacht und von Bouffiers Nachfolger Boris Rhein im vergangenen November wegen „Differenzen in Fragen der Führung der hessischen Polizei“ in den Ruhestand versetzt.

Nedela war für die FR nicht zu erreichen. Corts hatte der FR am Donnerstag über eine Sprecherin ausrichten lassen, er nehme nicht zu laufenden Verfahren Stellung.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte nach Daschners Aussage erklärt, dass sie keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Corts und Nedela aufnehme – wegen Verjährung. SPD und Grüne verlangen nun auch Auskunft darüber, welche Straftatbestände in Betracht gekommen wären und wann sie jeweils verjährt waren.

Gewaltandrohung gegen Gäfgen

Daschners angebliche "Mitwisser" unter Druck

2004 stand Polizist Wolfgang Daschner wegen der Folterdrohung selbst vor Gericht.
Foto: REUTERS

Von Pitt von Bebenburg

Fast neun Jahre nach der Entführung und Ermordung des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler geraten der damalige Präsident des Landeskriminalamts (LKA), Norbert Nedela, und der frühere Innen-Staatssekretär, Udo Corts (CDU), unter Druck. Sie haben dem damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) versichert, nichts von der Gewaltandrohung des Polizisten Wolfgang Daschner gegen Metzlers Mörder Magnus Gäfgen gewusst zu haben. Daschner, der damals Vizepräsident der Frankfurter Polizei war, behauptete vorige Woche vor Gericht jedoch, die beiden seien informiert gewesen – Corts allerdings nur „in groben Zügen“.

Jetzt stellt sich die Frage, ob Nedela und Corts falsche dienstliche Erklärungen abgegeben haben. SPD und Grüne wollen in der nächsten Woche im Innenausschuss des Landtags von Innenminister Boris Rhein (CDU) Auskunft bekommen.

Rhein sagte auf Anfrage der FR am Donnerstag, sein Ministerium prüfe, welche Schlüsse aus Daschners Aussage zu ziehen seien. „Nach meinem heutigen Sachstand gibt es keine Veränderung der damaligen Lage.“ Nedela war bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen. Corts sagte der FR, er äußere sich nicht, ehe das Verfahren am Frankfurter Landgericht abgeschlossen sei. Dort klagt Mörder Gäfgen wegen der Folterandrohung auf Schmerzensgeld.

Daschner hatte dort erstmals berichtet, dass Nedela von Beginn der Entführung an sein ständiger Kontaktmann im Ministerium gewesen sei. Der damalige LKA-Präsident habe Daschners Strategie befürwortet, Gäfgen Gewalt anzudrohen, um das Leben des Kindes zu retten. Corts sei von Nedela zumindest kursorisch auf dem laufenden gehalten worden.

Nedela und Corts hatten in dienstlichen Erklärungen versichert, nichts gewusst zu haben. Das berichtete der damalige Innenminister Bouffier im Innenausschuss des Landtags, wie das Protokoll belegt, das der FR vorliegt. Bouffier äußerte danach im November 2004: „Im Moment, auch als Disziplinarvorgesetzter, kann ich nicht mehr tun, als bei allen, die in Betracht kommen, entsprechende Erklärungen einzufordern. Dies habe ich bereits im vergangenen Januar getan. Sie sind sämtlich negativ.“ Seine Nachfrage habe „all diejenigen, die überhaupt in Betracht kommen“, umfasst, auch Corts. Norbert Nedela sei jedoch im Januar 2004 nicht befragt worden. Er kam offenbar zunächst nicht „in Betracht“, weil er als LKA-Präsident nicht zuständig für die Aufsicht über Daschner war.

Erklärung an Bouffier

Bouffier berichtete im November 2004, er habe nach entsprechenden Medienberichten „auch den jetzigen Landespolizeipräsident (Nedela, Red.) aufgefordert, eine Erklärung abzugeben“. Das habe dieser auch getan. „Danach kann ich sagen: Ich habe keinen anderen Stand“, sagte Bouffier. Der damalige Innenminister und heutige Regierungschef kündigte an, sollte es „einen neuen Ansatzpunkt“ geben, werde er „erneut handeln“. Mehrfach wies er darauf hin, dass er „auch Disziplinarvorgesetzter“ sei.

Nach dem Mord vom 27. September 2002 und den Foltervorwürfen gegen Daschner hatte sich Bouffier bereits im April 2003 im Innenausschuss geäußert. Dort verteidigte er seine Auffassung, dass er Daschners Vorgehen für „menschlich verständlich“ halte. „Hier hatte offenkundig keiner der Beteiligten jemals vor, etwas zu vertuschen. Das hätte mich dann auch besonders in Zorn versetzt.“

Artikel URL: http://www.fr-online.de/politik/daschners-angebliche--mitwisser--unter-druck/-/1472596/8264906/-/index.html

 

Folterandrohung im Fall Gäfgen

SPD fordert Konsequenzen

Norbert Nedela, Ex-LKA-Chef (Bild: picture-alliance/dpa)
Norbert Nedela, Ex-LKA-Chef
Nach den Aussagen des früheren Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner über eine Folterdrohung im Fall Magnus Gäfgen hat die SPD am Samstag disziplinarrechtliche Ermittlungen gefordert - auch gegen Ex-LKA-Chef Norbert Nedela.
 
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser forderte Innenminister Volker Bouffier (CDU) auf, gegen den früheren CDU-Innenstaatssekretär Udo Corts und den in den Ruhestand versetzten Landespolizeipräsidenten Norbert Nedela disziplinarrechtliche Ermittlungen einzuleiten. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Nedela hatte die Staatsanwaltschaft am Freitag wegen Verjährung abgelehnt.
 

SPD: "Gegensätzliche Aussagen"

Corts, aber vor allem Nedela sollen von der umstrittenen Gewaltdrohung im Entführungsfall Jakob von Metzler im Vorfeld gewusst haben - das schließt Faeser aus den Aussagen des früheren Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt. Dort hatte er erstmals Nedela als seinen Mitwisser und Ratgeber im hessischen Innenministerium genannt. Er sei von Beginn der Entführung an sein ständiger Kontaktmann im Ministerium gewesen. Corts sei von Nedela "wohl nur kursorisch und im Nachhinein" informiert worden, sagte Daschner allerdings weiter.
 
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Diese Aussage stehe, so Faeser, "in diametralem Gegensatz" zu den Einlassungen des heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) im Innenausschuss des Landtags. Sowohl im März 2003 als auch im April 2004 habe Bouffier dem Innenausschuss und der Öffentlichkeit vorgetragen, dass der damalige Staatssekretär von dem Vorgehen Daschners im Vorfeld nichts gewusst habe, sondern erst durch einen nachträglichen Bericht davon Kenntnis erhielt.

Es sei "traurig", so Faeser, dass wieder einmal "unappetitliche Altlasten seines Amtsvorgängers Bouffier den heutigen Innenminister und die hessische Polizei belasten".

 

Polizei-Skandal in Hessen?

Warum wird nicht gegen Nedela ermittelt?

Disziplinarrecht bleibt unberührt?

Keine Ermittlungen gegen Nedela

Frankfurts Polizei-Vize Wolfgang Daschner hat sich 2002 für seine Folterdrohungen gegen den Entführer und Kindsmörder Magnus Gäfgen im Innenministerium rückversichert. Als Mitwisser nannte er LKA-Chef Nedela, was zumindest bei der Opposition auf Zweifel stößt.

 

Hessens früherer Landespolizeipräsident Norbert Nedela soll von der Gewaltdrohung gegen Magnus Gäfgen gewusst haben.
Foto: dapd

 

Hessens früherer Landespolizeipräsident Norbert Nedela soll von der Gewaltdrohung gegen Magnus Gäfgen gewusst haben.
Foto: dapd

Als Mitverantwortlicher der Folterdrohungen gegen den Entführer und Kindsmörder Magnus Gäfgen muss der frühere hessische LKA-Chef Norbert Nedela keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Die möglichen Vorwürfe der Nötigung seien verjährt, erklärte am Freitag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Doris Möller-Scheu. Man werde daher kein Ermittlungsverfahren gegen Nedela einleiten.

Zu möglichen disziplinarischen Folgen für den vorzeitig in den Ruhestand versetzten Spitzenbeamten wollte sich das Innenministerium nicht äußern. Man könne sich zum laufenden Verfahren nicht äußern, sagte eine Ministeriumssprecherin. Nedela war vom neuen Innenminister Boris Rhein (CDU) im Herbst wegen seiner unzulänglichen Personalführung verabschiedet worden.

Achteinhalb Jahre nach der umstrittenen Gewaltdrohung im Entführungsfall Jakob von Metzler hatte der frühere Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner am Donnerstag Nedela als seinen Mitwisser und Ratgeber im hessischen Innenministerium genannt. Er sei von Beginn der Entführung an sein ständiger Kontaktmann im Ministerium gewesen. Nedela habe seine Strategie, dem leugnenden Gäfgen Gewalt anzudrohen, befürwortet mit den Worten „Instrumente zeigen“. Es sei darum gegangen, das entführte Kind aus akuter Lebensgefahr zu retten. Der elf Jahre alte Jakob konnte allerdings nur noch tot aus einem See in Osthessen geborgen werden.

Zum damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) habe er damals keinen direkten Kontakt gehabt, sagte Daschner vor dem Frankfurter Landgericht als Zeuge aus. Der mittlerweile in die Privatwirtschaft gewechselte damalige Staatssekretär Udo Corts (CDU) sei von Nedela wohl nur kursorisch und im Nachhinein informiert worden.

Die Oppositionsparteien wollen sich mit der Aussage Daschners nicht zufriedengeben. Es blieben Zweifel, ob Bouffier und Corts nicht doch über das Vorgehen vorab informiert gewesen seien, meinte die innenpolitische Sprecherin der SPD, Nancy Faeser. Es sei merkwürdig, dass Nedela erst zu einem Zeitpunkt belastet werde, zu dem er bereits aus dem Amt geschieden ist.

Jürgen Frömmrich von den Grünen nannte die Darstellung Daschners nicht plausibel. Als LKA-Chef sei der Bouffier-Vertraute Nedela nicht Daschners Dienstvorgesetzter und damit auch nicht zu informieren gewesen. Auf der anderen Seite sollen die direkten Dienstvorgesetzten Daschners wie der Landespolizeipräsident nichts von den Vorgängen erfahren haben. „Wir zweifeln daran schon seit acht Jahren“, meinte Frömmrich und kündigte wie Faeser weitere parlamentarische Initiativen zum Thema an.

Kindsmörder Gäfgen verklagt Hessen: Jenseits der Schmerzgrenze

Gäfgens Zivilprozess beginnt: Hessen bestreitet Folterdrohung

Androhung von Folter: Gäfgen verklagt Hessen auf Schmerzensgeld

Metzler-Entführung: Polizist darf Buch nicht veröffentlichen

Menschenrechtsgerichtshof: Gäfgen hat Erfolg - und verliert

 

18.03.2011

Gäfgen will 10 000 Euro vom Land

Kindermörder Magnus Gäfgen

Selbstverständlich altert auch einer wie Magnus Gäfgen. Die acht Jahre, die er nun schon in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt einsitzt, sind nicht spurlos an ihm vorbeigegangen. Fülliger ist er geworden und eben sichtlich älter – indessen kaum reflektierter, nach allem, was er gestern vor der vierten Zivilkammer des Landgerichts Gericht von sich gab. 10 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz will er vom Land Hessen erstreiten, als Wiedergutmachung für die von ihm reklamierten seelischen Verletzungen, die er bei der polizeilichen Vernehmung am Morgen des 1. Oktober 2002, dem vierten Tag nach der Entführung Jakobs, erlitten haben will. Der Polizeibeamte Ortwin Ennigkeit hatte ihm damals im Auftrag des damaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner mit einer Spezialbehandlung gedroht, bei der er unvorstellbare Schmerzen erleiden würde. Damit wollten die verzweifelt nach Jakob suchenden Beamten erreichen, dass Gäfgen, der sie bis dahin wiederholt belogen und sich anschließend aufs Schweigen verlegt hatte, ihnen den Aufenthaltsort des Kindes verriet. All dies ist lange bekannt. Daschner und Ennigkeit sind vor Jahren deshalb wegen Nötigung verurteilt worden. Nun mussten sie erneut in dieser Sache vor Gericht, als Zeugen im Schmerzensgeldprozess.

Doch zuerst hat der Kläger, hat Magnus Gäfgen das Wort. Er schildert das angeblich ruppige Vorgehen der Polizisten schon bei seiner Verhaftung in der Tiefgarage des Frankfurter Flughafens. Er beschreibt die «Angst vor Enigkeit», die er entwickelt habe, nachdem der Polizist ihm die erwähnte Spezialbehandlung angekündigt hatte. Er jammert über «Schmerzen an den Füßen», die er erlitten hatte, weil er mit bloßen, lediglich von Füßlingen aus Plastikfolie bedeckten Füßen den Waldweg zum See in Birstein zurücklegen musste an jenem 1. Oktober 2002, nachdem er schließlich den Verwahrort des toten Kindes verraten hatte und die Polizei zum Ort des Grauens führen musste.

Gäfgen berichtet auch, Ennigkeit habe ihn «geschubst, geschüttelt, geschlagen». Der Polizist indessen sagt etwas anderes: «Ich habe diesen Mann nie angefasst.» Und er macht kein Hehl daraus, wie unangenehm ihm allein die Vorstellung ist. «Er hat eine unbeschreibliche Kälte ausgestrahlt», erklärt der Polizist. Selbst als er Gäfgen intensiv ins Gewissen geredet, als er ihm prophezeit habe, er werde den Jungen nie vergessen, das Kind werde ihn bis in seine Träume verfolgen, habe Gäfgen damals kaum eine äußere Regung gezeigt.

Ausschlaggebend für die Durchsetzung von Gäfgens Ansprüchen ist das Gutachten des Münchner Psychiaters Prof. Dr. Norbert Nedopil. Der Mediziner diagnostizierte bei dem Kindsmörder eine therapiebedürftige posttraumatische Belastungsstörung mit insgesamt vier «Bedingungsfaktoren». Diese seien: Das Bauen seiner ganz persönlichen Luftschlösser vor der Tat, das Erleben des Todes von Jakob, das Klarwerden der Zerstörung der eigenen Lebensperspektive und schließlich die Angst- und Ohnmachtsgefühle, die Gäfgen während des Polizeiverhörs erlebt habe. Nedopil muss sich intensive Nachfragen von Gericht und Parteienvertretern gefallen lassen. Er kommt erst am Schluss der Befragung zu der Einschätzung, dass der Tod, dass das Sterben des kleinen Jakob die für Gäfgen belastendste Erfahrung gewesen sei. Gäfgen hatte den Gutachter gegenüber keinerlei Auskunft über das Geschehen gegeben, Nedopil meint schließlich, die Folterdrohung im Verhör könne Gäfgens psychische Störung allenfalls graduell verstärkt haben.

Wolfgang Daschner berichtet, seinerzeit in engem Kontakt mit dem damaligen LKA-Präsidenten Norbert Nedela gestanden zu haben. Nedela habe die Folterandrohung gebilligt mit dem Hinweis «Instrumente zeigen». Der LKA-Mann habe es übernommen, den damaligen Staatssekretär im Innenministerium, Udo Corts (CDU), zu informieren.

Ihr Urteil wird die Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts in etwa drei Wochen sprechen. Selbst wenn sie Gäfgen einen Schadensersatz zubilligen sollte, sieht der Kläger davon keinen Cent. Seine Schulden beim Land Hessen allein an Verfahrenskosten für den aufwendigen Mordprozess sind beträchtlich. enz


© 2011 Frankfurter Neue Presse

 

Folterandrohung

 

Daschner nennt

 

Ex-LKA-Chef als Mitwisser

 

Kindsmörder Magnus Gäfgen - der ehemalige Frankfurter Polizeivize Wolfgang Daschner. (Bild: picture-alliance/dpa - Archiv)
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Kindsmörder Magnus Gäfgen - der ehemalige Frankfurter Polizeivize Wolfgang Daschner.
Der frühere Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner hatte bei der Gewaltandrohung gegen Kindsmörder Magnus Gäfgen Rückdeckung vom damaligen Chef des Landeskriminalamts. Das sagte Daschner am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht.
 
Der damalige LKA-Chef Norbert Nedela habe in einem
Telefongespräch einer Anwendung "unmittelbaren Zwangs" gegen Gäfgen zugestimmt, sagte Daschner in dem Schmerzensgeldprozess, den Gäfgen gegen das Land Hessen führt. "Instrumente zeigen", habe Nedela gesagt.

Mit seiner Aussage entlastete Daschner zugleich den damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und den früheren Innenstaatssekretär Udo Corts (beide CDU). Der CDU-Politiker sei nach seiner Kenntnis im Urlaub gewesen. Auch mit dem Staatssekretär, der Bouffier vertreten habe, habe er keinen unmittelbaren Kontakt gehabt. Nedela war zuletzt Landespolizeipräsident, wurde aber im vergangenen Herbst nach einem Streit um seinen Führungsstil in
den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Kindsmörder Gäfgen hatte zuvor in dem Prozess die Foltervorwürfe gegen die Polizei bekräftigt. Er klagt auf 15.000 Euro wegen angeblich erlittener psychischer Spätfolgen. Der 35-jährige Häftling sagte, er sei von einem Vernehmungsbeamten mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden. Bei dem Verhör am 1. Oktober 2002 ging es um den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler. Gäfgen offenbarte unter dem Druck das Versteck des von ihm schon vier Tage zuvor getöteten Jungen.

Polizist: "Habe ihn nie berührt"

Der Vernehmungsbeamte bestritt vor Gericht die Vorwürfe. Sein damaliger Chef, der frühere Polizei-Vizepräsident Daschner, habe ihn beauftragt, den leugnenden Gäfgen auf Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten "vorzubereiten", sagte der Polizist. Das habe er auch getan. Dem Verdächtigen habe er klargemacht: "Wir wollen und müssen wissen, wo der Junge ist. Wir wollen das Leben des Kindes retten."

Der 57 Jahre alte Polizist stritt aber ab, den Jura-Studenten beim Verhör angefasst, mit Gesten einen einfliegenden Hubschrauber dargestellt oder Gäfgen aus der Nähe bedroht zu haben. "Um Gottes Willen. Der strahlte so eine Kälte aus. Ich habe den in meinem Leben noch nicht berührt." Er habe Gäfgen auch nicht gedroht, dass er im Gefängnis von "zwei großen Negern" vergewaltigt werden könnte. Diese Drohung hatte Gäfgen ebenfalls erneut geschildert. Vielmehr habe er dem Studenten die Angst vor dem Gefängnis nehmen wollen, um ihn zum Reden zu bringen.
 

Gäfgen will 10.000 Euro Schmerzensgeld

Gäfgen am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. (Bild: picture-alliance/dpa)
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Gäfgen am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht.
Audio: Gäfgen redete nur von sich selbst 2:35 Min
(© Heike Borufka, hr, 17.03.2011)
Gäfgen, der in Schwalmstadt einsitzt, erklärte vor Gericht, er leide nach der Folterdrohung in dem Verhör unter langfristigen psychischen Schäden.

Die Folterdrohung ist unbestritten: Der damalige Polizei-Vizepräsident Daschner hatte seine Anweisung an den Polizisten selbst in den Akten dokumentiert. Er wurde wie der Vernehmungsbeamte für das illegale Vorgehen wegen Nötigung verurteilt.

Psychologe: Gäfgen war vor dem Verhör traumatisiert

Mit Spannung wurde auch die Aussage des Münchner Psychologen Norbert Nedopil erwartet. Der Mediziner hielt Gäfgen für eindeutig traumatisiert, wies aber auf zahlreiche andere belastende Momente hin. Schon vor dem Verhör sei Gäfgens Lügengebäude zusammengebrochen, er habe die eigene Lebensperspektive zerstört, und er habe den Tod seines Opfers miterlebt. Nach seiner Einschätzung sei der Tod des kleinen Jakob die für Gäfgen belastendste Erfahrung gewesen. Die Folterdrohung könne die bereits vorhandene psychische Störung noch graduell verstärkt haben.
 
Für den Mord wurde Gäfgen zu lebenslanger Haft verurteilt. Weil er im Prozess erneut gestand, sahen Gerichte die Drohung im Verhör nicht als Hindernis für einen Schuldspruch. Doch kritisierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass das Land keinen Ausgleich für das Polizei-Unrecht geschaffen habe. Das Bundesverfassungsgericht billigte Gäfgen für seine Klage Prozesskosten-Beihilfe zu.
 

Urteil in drei Wochen

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer sagte: "Es ist bis heute das staatliche Unrecht nicht aufgeklärt worden." Er begründet die Klage damit, nur durch "fühlbare Konsequenzen" könne der Staat zur Einhaltung des Folterverbots gezwungen werden. Das Urteil in dem Prozess soll nach Angaben eines Gerichtssprechers erst in rund drei Wochen verkündet werden.
 
Redaktion: frbe / aba
Bilder: © picture-alliance/dpa (1), © picture-alliance/dpa - Archiv (1)
Letzte Aktualisierung: 17.03.2011, 22:55 Uhr
Frankfurt - 17 | 3 | 2011

Kindsmörder Gäfgen verklagt

 

Hessen

 

Jenseits der Schmerzgrenze

Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen wieder vor Gericht (17.03.2011). Er verlangt Schmerzensgeld.
Foto: dpa
Von Stefan Behr
Als die eigentliche Neuigkeit kommt, haben die meisten bereits den Saal des Landgerichts verlassen. Die meisten Zuschauer, sogar der Kläger Magnus Gäfgen, der 10000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen haben will. Da nennt Wolfgang Daschner, Polizeibeamter im Ruhestand, erstmals den Namen des Mannes, der ihm Rückendeckung aus Wiesbaden gegeben haben soll, als er dem Kindermörder Gäfgen Folter androhte: Norbert Nedela, ehemaliger Chef des hessischen Landeskriminalamtes, soll sich mit dem damaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei einig gewesen sein, dem verstockten Gäfgen „die Instrumente zu zeigen“. In diesem Fall die Instrumente der Angst.
Die erfasst auch manchen der verbliebenen Zuhörer. Daschner redet von Folter, als gehöre die zum Alltag in deutschen Polizeiwachen, spricht von „unmittelbarem Zwang“, der gang und gäbe sei. Er sagt sogar, dass der Polizeibeamte, der Gäfgen als „Experte für Schmerz“ angekündigt worden war, tatsächlich bereits angefragt gewesen sei und aus seinem Urlaub geholt werden sollte. Immerhin: Der Folterer in spe habe eine „Übungsleiterlizenz des Deutschen Sportbundes“ gehabt, sagt Daschner.
Bereits zuvor hatte der ehemalige Jura-Student Gäfgen die Schmerzgrenze der Zuhörer unbarmherzig ausgelotet. Der Entführer und Mörder Jakob von Metzlers gab dem Gericht eine Lektion in Selbstmitleid: Bei seiner Verhaftung in der Tiefgarage sei er von den Polizeibeamten angebrüllt, mit Waffen bedroht und zu Boden gedrückt worden. Der ihn später vernehmende Polizeibeamte Ortwin Ennigkeit habe ihm bei der Vernehmung „sehr schmerzhaft mit der Handkante gegen die Brust gehauen, sich seinem Gesicht „bis auf 20 Zentimeter“ genähert, ihn angeschrien, mit Folter bedroht. „Hilflosigkeit, Ausweglosigkeit, Angst“ habe Gäfgen nach eigenen Worten gespürt. Der Gipfel ist erreicht, als Gäfgen jammert, er habe die 100 Meter unasphaltierten Feldweg bis zum Fundort der Leiche des Kindes in dünnen Überschuhen laufen müssen und sich dabei am ungemähten Gras wehgetan. Richter Christoph Hefter muss das aufgebrachte Publikum zur Ordnung rufen, das seinen Unmut immer lauter artikuliert.
Gäfgen selbst lässt das kalt. Er wirkt ruhig und gefasst. Er trägt einen schwarzen Anzug und ein weißes Hemd, lediglich die Topffrisur verrät, dass hier ein Knacki und kein Jura-Student ist. Er wirkt größer als im ersten Prozess, was aber wohl daran liegt, dass sein neuer Anwalt Michael Heuchemer zumindest körperlich ein paar Nummer kleiner als Gäfgens Ex-Verteidiger Ulrich Endres ist. Wenn es um das Opfer geht, reden die Richter, die Anwälte des Landes Hessen und die Zeugen von „Jakob“. Gäfgen nennt ihn nur „das Kind“ oder „der Junge“ – es klingt, als würde er am liebsten „das Objekt“ sagen. Allerdings ist Gäfgen auch in der komfortablen Lage, sich ohnehin keine Sympathien mehr verscherzen zu können.
Der Sachverständige Norbert Nedopil kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass Gäfgen sehr wohl an einer posttraumatischen Störung leide – und diese auch durch dessen Vernehmung ausgelöst worden sei, die „durchaus der Androhung von Folter und damit auch der psychischen Überflutung und der Ausweglosigkeit, wie sie bei Folterungen in totalitären Staaten erfolge, gleichzusetzen“ sei. Doch wahrscheinlich wäre Gäfgen auch ohne diese Situation traumatisiert: durch das Zerplatzen seiner Lebenslüge, durch die Vernichtung seiner eigenen Zukunftsaussichten, aber vor allem durch den Mord an Jakob. „Er will wieder in den Spiegel gucken können“, analysiert Nedopil, bei dem Gäfgen allerdings keinerlei Angaben zu der Entführung und dem Mord gemacht hatte. Einen kausalen Zusammenhang zwischen Folterandrohung und Traumatisierung will Nedopil nicht ausdrücklich nennen – es könne, müsse aber nicht so sein. „Mit großer Wahrscheinlichkeit“ spiele die Androhung keine entscheidende Rolle. Gäfgen-Anwalt Heuchemer wertet es als Erfolg, dass Nedopil immerhin klar sagt, die Vernehmung hätte ihren Teil zur Traumatisierung beigetragen.
Der vernehmende Beamte Ennigkeit bestreitet, Gäfgen körperlich misshandelt zu haben. „Ich habe diesen Menschen niemals angefasst“, sagt er, er habe sich vor „dessen Kälte“ gegruselt. Zudem stellt sich Ennigkeit auf den Standpunkt, er habe die Folter lediglich angekündigt, nicht angedroht – eine juristische Spitzfindigkeit, der auch Richter Hefter nicht so recht folgen kann.
Ennigkeit und Daschner waren in der Vergangenheit beide wegen Nötigung im Amt zu Geldstrafen verurteilt worden. Ennigkeit nennt das heute „ein politisches Urteil“, das beide nur akzeptiert hätten, weil Daschner endlich seine Ruhe hätte haben wollen.
Politisch wird Daschner gegen Ende dann auch noch. Er sei stets davon ausgegangen, dass Nedala das Hessische Innenministerium über alles auf dem Laufenden gehalten habe. Erst später habe Nedela ihm gesagt, dass er lediglich Staatssekretär Udo Corts „in groben Zügen“ über den Fall unterrichtet habe.
Den Befehl zum Foltern hätte Daschner nach eigenen Angaben nicht gegeben. Das hätte er seinem damaligen Chef, dem Polizeipräsidenten Harald Weiss-Bollandt, überlassen, der an dem Tag der Folterandrohung aus dem Urlaub zurückgekommen sei.

Weiss-Bollandt kann man dazu nicht mehr befragen. Er ist im vergangenen Oktober gestorben.

Hessen bestreitet Folterdrohung

 

Daschner nennt Nedela als Folter-Mitwisser

 

Mörder Gäfgen erhält Foltervorwürfe gegen Polizei aufrecht

 

17.03.2011

Daschner nennt Nedela als Folter-Mitwisser

Der ehemalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident: Wolfgang Daschner. Foto: dpaDer ehemalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident: Wolfgang Daschner. Foto: dpa

Der Mörder Magnus Gäfgen hat die direkte Konfrontation mit dem damaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner gemieden und ist lieber rechtzeitig zum Abendessen in sein Gefängnis nach Schwalmstadt zurückgefahren.

Doch auch ohne den Kläger ließ Daschner am Donnerstagabend vor dem Frankfurter Landgericht die Katze schnell aus dem Sack: Seine Folterdrohungen vom 1. Oktober 2002 im Entführungsfall Jakob von Metzler will er allein mit dem damaligen LKA-Chef Norbert Nedela abgesprochen haben. Der Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sei im Urlaub gewesen und Staatssekretär Udo Corts (CDU) nur im Nachhinein von Nedela informiert worden.

Die zustimmende Bemerkung «Instrumente zeigen» sei von Nedela gekommen, berichtete der 67 Jahre alte Pensionär der 4. Zivilkammer und verteidigte noch einmal sein umstrittenes Vorgehen, um den entführten Jungen damals vielleicht doch noch zu retten. Er sei sich sicher gewesen, dass sein Vorgehen mit der politischen Spitze des Ministeriums abgestimmt worden war. Es trifft sich für Bouffier, dass der erneut belastete Landespolizeipräsident Nedela bereits seit dem vergangenen Herbst in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden ist - wegen seiner rüden Art der Personalführung.

Zuvor hatte der Zivilprozess leicht groteske Züge angenommen. Wie in seinem Mordprozess saß Gäfgen ohne äußere Bewegung in der Bank, antwortet ruhig, emotionslos auf die Fragen des Vorsitzenden Richters Christoph Hefter. An die Details seiner Bluttat - die Entführung und Ermordung des elf Jahre alten Jakob von Metzler im September 2002 - hat er gelegentliche Erinnerungslücken. Er wird aber genau, wenn es darum geht, was ihm angeblich alles bei dem Verhör im Frankfurter Polizeipräsidium widerfahren sein soll, schließlich verlangt er 10 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadensersatz vom Land Hessen.

Die Stimmung im voll besetzten Saal ist eindeutig gegen den schmalen, hochgewachsenen Kläger im gepflegten dunklen Anzug gerichtet. Mit Hohngelächter reagieren die meist älteren Besucher, als der Vorsitzende Richter dem Kläger Gäfgen mit seiner Sitzungsplanung zu einem warmen Mittagessen verhelfen will. Die vom Rachegedanken geprägte Vorstellung, «so einer» könnte ja wohl auch mal mit Wasser und Brot auskommen, schwirrt durch den Zuschauerraum. «Der braucht kein Schmerzensgeld, dem müssen Schmerzen zugefügt werden», sagt ein älterer Mann in der Verhandlungspause. Die Leute teilen sich selbst ein in Gegner oder Befürworter Daschners.

Dass «so einer» wie Gäfgen überhaupt einen Schmerzensgeld-Prozess gegen das Land Hessen anstrengt, schon beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg versucht hat, seine Verurteilung aufzuheben, ist für viele Menschen schwer erträglich. Doch der Rechtsstaat hat nach den unbestrittenen Folterdrohungen der Frankfurter Polizei, die Gäfgen fast die Straflosigkeit beschert hätten, funktioniert: Das Landgericht Frankfurt kassierte die unter den Drohungen und auch später abgelegten Geständnisse, Gäfgen wiederholte im Prozess sein Bekenntnis zur Täterschaft. Hätte er damals von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, wäre eine Verurteilung des Mörders weit schwerer, wenn nicht sogar unmöglich geworden.

In späteren Prozessen bestätigten alle Instanzen bis zum EGMR die Rechtmäßigkeit des Gerichtsverfahrens. Die an den Folterdrohungen beteiligten Polizisten wurden wegen Nötigung verurteilt, wenn auch Strafen nur auf Bewährung angedroht wurden. Zuletzt wurde dem mittellosen Häftling Gäfgen sogar Prozesskostenhilfe für seine Schmerzensgeldklage zugestanden. Das Land muss also die Klage gegen sich selbst bezahlen.

Der Vernehmungsbeamte Ortwin E. widersprach vor Gericht den Anschuldigungen Gäfgens im Detail, bestätigte aber die von Gäfgen genannten Fakten Wahrheitsserum und einen angeblich einfliegenden Schmerzspezialisten in einem Hubschrauber. Er habe Gäfgen diese Pläne Daschners angekündigt, ihn aber nicht damit bedroht. Der Vorsitzende Richter Hefter mag darin vorläufig keinen Unterschied erkennen.

Der 57 Jahre alte Polizist streitet aber ab, den Jura-Studenten beim Verhör angefasst oder aus der Nähe bedroht zu haben. «Um Gottes Willen. Der strahlte so eine Kälte aus. Ich habe in meinem Leben noch nicht berührt.» Er habe Gäfgen auch nicht gedroht, dass er aus dem Hubschrauber gestoßen oder im Gefängnis von «zwei großen Negern» vergewaltigt werden könnte. Diese Drohungen wie auch Schläge mit dem Handballen hatte Gäfgen geschildert. Die Drohungen könnten den ohnehin schon traumatisierten Gäfgen graduell noch stärker traumatisiert haben, meinte der psychologische Gutachter Norbert Nedopil. Das Gericht will sein Urteil später bekanntgeben.


 
17. März 2011 | dpa |

Mörder Gäfgen erhält Foltervorwürfe gegen Polizei aufrecht

In dem Zivilprozess wird es voraussichtlich zu einem Wiedersehen der damaligen Beteiligten kommen

FRANKFURT Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hält seine Foltervorwürfe gegen die Frankfurter Polizei aufrecht. Er sei von einem Vernehmungsbeamten mit Schmerzen, Vergewaltigung und sogar mit dem Tod bedroht worden, erklärte der 35 Jahre alte Mann am Donnerstag bei einem Zivilprozess vor dem Frankfurter Landgericht. Gäfgen verlangt vom Land Hessen 10 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe wegen angeblicher traumatischer Spätfolgen der illegalen Polizeimethoden.
 
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Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen wird am Donnerstag in einen Verhandlungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main geführt. Foto: dpa

Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hält seine Foltervorwürfe gegen die Frankfurter Polizei aufrecht. Er sei von einem Vernehmungsbeamten mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden, erklärte der 35 Jahre alte Häftling am Donnerstag bei einem Zivilprozess vor dem Frankfurter Landgericht. Gäfgen verlangt vom Land Hessen 10 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe wegen angeblicher traumatischer Spätfolgen der illegalen Polizeimethoden.
Bei dem Verhör am Morgen des 1. Oktober 2002 ging es um den Aufenthaltsort des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler. Gäfgen offenbarte unter dem Verhördruck das Versteck des Jungen, den er schon vier Tage zuvor getötet hatte. Der heute 35 Jahre alte Gäfgen hatte die Tat in seinem Prozess erneut gestanden und verbüßt nun eine lebenslange Haftstrafe im nordhessischen Schwalmstadt. Wegen der festgestellten schweren Schuld kann seine Strafe nicht bereits nach 15 Jahren Haft im Jahr 2017 überprüft werden.
Der Vernehmungsbeamte Ortwin E. bestritt den Vorwurf in Details. Daschner habe ihn beauftragt, den leugnenden Gäfgen auf Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten „vorzubereiten“, sagte der Polizist. Das habe er auch getan. Dem Verdächtigen habe er klargemacht: „Wir wollen und müssen wissen, wo der Junge ist. Wir wollen das Leben des Kindes retten.“
Der 57 Jahre alte Polizist stritt aber ab, den Jura-Studenten beim Verhör angefasst, mit Gesten einen einfliegenden Hubschrauber dargestellt oder Gäfgen aus der Nähe bedroht zu haben. „Um Gottes Willen. Der strahlte so eine Kälte aus. Ich habe den in meinem Leben noch nicht berührt.“ Er habe Gäfgen auch nicht gedroht, dass er im Gefängnis von „zwei großen Negern“ vergewaltigt werden könnte. Diese Drohung hatte Gäfgen ebenfalls erneut geschildert. Vielmehr habe er dem Studenten die Angst vor dem Gefängnis nehmen wollen, um ihn zum Reden zu bringen.
Daschner hatte mit einem Aktenvermerk die illegale Folterdrohung öffentlich gemacht und wurde später wie der Vernehmungsbeamte E. wegen Nötigung verurteilt. E. bezeichnete die Entscheidung am Donnerstag als „politisches Urteil“. „Man musste uns irgendwie verurteilen.“ Er habe auf eine Berufung verzichtet, weil auch Daschner keine Rechtsmittel mehr einlegen wollte.
Der als Zeuge zu dem Prozess erschienene frühere Frankfurter Vizepolizeipräsident kam bis zum Nachmittag nicht zu Wort. Er könnte möglicherweise Angaben darüber machen, wer ihm damals aus dem hessischen Innenministerium unter Führung des heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) Rückendeckung für die Aktion gegeben hat. In dem Prozess sollte auch noch ein medizinischer Gutachter zu Wort kommen.

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Zum Staatsanwalt blickt Magnus Gäfgen am 22.04.2003 auf der Anklagebank des Landgerichts Frankfurt. Der Kindsmörder lässt die Justiz nicht in Ruhe. Er verlangt Schmerzensgeld. Foto: dpa
HNA Online
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  • Artikel publiziert am: 17.03.11
    Datum: 17.03.2011 - 17.22 Uhr
    Quelle: http://www.hna.de/nachrichten/hessen/schmerzengeldprozess-kindermoerder-gaefgen-schildert-seine-aengste-1164677.html

Schmerzengeldprozess: Kindermörder Gäfgen schildert seine Ängste

 

 

Frankfurt. Unter großem Medien- und Zuschauerinteresse hat am Donnerstagvormittag die mündliche Verhandlung im Schmerzensgeldprozess begonnen, den der Kindermörder Magnus Gäfgen (35) gegen das Land Hessen führt.

Gäfgen hatte im September 2002 den damals elfjährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Zugleich hatte er eine Million Euro Lösegeld kassiert.

Gäfgen will 10.000 Euro Schmerzensgeld vom Land, weil ihm nach seiner Verhaftung am 30. September 2002 während einer Vernehmung am folgenden Tag Schmerzen angedroht worden waren. Er sei dadurch traumatisiert worden. Die Polizei hatte zu diesem Zeitpunkt noch geglaubt, Jakob von Metzler sei noch am Leben. Sie hatte keinen Zweifel daran, dass Gäfgen der Entführer war, da bei ihm auch Lösegeld gefunden worden war.

Zur Frage der Traumatisierung soll ein Gutachter gehört werden. Zum Prozessauftakt schilderte Gäfgen, der in der JVA Schwalmstadt eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzt, noch einmal seine Verhaftung am Frankfurter Flughafen und die Vernehmungen. Wie schon im Prozess selbst verhielt sich der 35-Jährige auch am Donnerstag äußerst distanziert gegenüber der eigentlichen Tat, schilderte vielmehr sehr detailgetreu, was ihm selbst bei der Polizei widerfahren sei und welche Ängste er gehabt habe.

Auch wenn es für viele der zumeist älteren Zuschauer schwer erträglich ist, geht es in diesem Prozess jedoch genau darum, wie Gäfgen bedroht wurde. Der Polizeibeamte, der ihn bedroht haben soll und der am Nachmittag als Zeuge vernommen wird, wurde ebenso wie der damalige Frankfurter Vizepräsident Wolfgang Daschner, der die Androhung von Schmerzen angeordnet hatte, 2005 deswegen verurteilt.

Dass es sich bei diesen Drohungen um ein „unmenschliches Verhalten“ und einen Verstoß gegen das Folterverbot der UN-Menschenrechtskonvention handelte, hat inzwischen auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Allerdings hatte das Straßburger Gericht auch geurteilt, dass der Prozess gegen Gaefgen fair gewesen sei, da das erste Geständnis nicht gewertet worden sei, sondern nur ein zweites während des Prozesses. Gleichwohl klagt Gäfgen auf Wiederaufnahme des Prozesses, der Antrag wird vom Landgericht Darmstadt zurzeit geprüft.

Am späteren Nachmittag soll auch noch Wolfgang Daschner als Zeuge vernommen werden. Der Polizeibeamte, der sein Verhalten damals selbst in den Akten dokumentiert hat, hatte damals angegeben, er habe sich im damals von Volker Bouffier (CDU) geführten Innenministerium rückversichert. Allerdings hatte er nie gesagt, mit wem er konkret darüber gesprochen hatte. (wet)

Frankfurt - 17 | 3 | 2011

Prozess um Schmerzensgeld

Kindermörder Gäfgen spricht vor Gericht

Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen wieder vor Gericht (17.03.2011). Er verlangt Schmerzensgeld.
Foto: dpa

 

Am Frankfurter Landgericht hat der Zivilprozess um 10. 000 Euro Schmerzensgeld für den Kindermörder Magnus Gäfgen begonnen. Der 35 Jahre alte Entführer des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler verlangt das Geld vom Land Hessen zum Ausgleich psychischer Probleme, die er wegen polizeilicher Folterdrohungen vor mehr als acht Jahren erlitten haben will. Damals hatte ihn unstrittig ein Vernehmungsbeamter mit Schmerzen bedroht, wie er sie noch nie erlebt habe. Gäfgen hatte das Versteck seines Opfers preisgegeben, das aber nur noch tot geborgen werden konnte.

Bei der öffentlichen Verhandlung, bei der der große Saal C165 C komplett voll war, sagt Magnus Gäfgen bis zur Mittagspause aus. Auf die Fragen des Richters hinsichtlich der Festnahme in der Tiefgarage am Frankfurter Flughafen im Oktober 2002 sagt der 35-Jährige: "Ich habe dabei mal ein Knie, mal einen Fuß direkt am Ohr gehabt. Man hat mir die Kleidung komplett ausgezogen.“ Er habe anfangs das "das Gefühl, das ist ein Überfall oder sonst was". Eine "üble Behandlung", obwohl er "nicht ansatzweise Widerstand geleistet" habe.

Bei der ersten Vernehmung durch einen Polizei-Spezialisten nach der Verhaftung, habe, so Gäfgen, ihn der Beamte auch noch "stark angefasst, geschüttelt und geschubst". Dann habe er ihn "an die Wand gehauen". Auf den Einwand des Richters, dass der Angeklagte doch ein Kind entführt und ermordet hatte, sagte der im Gefängnis Schwalmstadt Einsitzende: "Aber ich hatte das Recht, die Aussage zu verweigern und dieses Recht ist mir vorenthalten worden."

 

"Ich habe im Wald eine Fußverkrustung erlitten"


Empört äußerte sich der Mann, der 2002 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, auch über die Tatsache, das er sich bei der Verhaftung "komplett ausziehen und dann einen weißen Schutzanzug und weiße Füßlinge anziehen" musste. Am Tag darauf, als er den Beamten den Ort der Leiche verriet, sei er "dort gezwungen worden, mit den dünnen Füßlingen etwa 100 bis 150 Meter auf einem nicht asphaltieren Waldweg, in dessen Mitte Gras gewachsen war, zu laufen". Er habe Schmerzen gehabt als er mit den Füßlingen dort langlaufen musste – danach habe er unter einer „Fußverkrustung gelitten“.

Die Zuschauer in Saal C165 tobten während der Aussagen von Magnus Gäfgen. Der scheint wie immer wie ein Jurastudent in schwarzem Anzug und weißem Hemd. Entgegen Erwartungen der Gerichtsreporter ist er weder im Gesichts aufgedunsen noch abgemagert.

Der Vernehmungsbeamte Ortwin E. bestritt den Vorwurf in Details. Daschner habe ihn beauftragt, den leugnenden Gäfgen auf Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten „vorzubereiten“, sagte der Polizist. Das habe er auch getan. Dem Verdächtigen habe er klargemacht: „Wir wollen und müssen wissen, wo der Junge ist. Wir wollen das Leben des Kindes retten.“

Polizist wollte Studenten Angst vor Gefängnis nehmen


Der 57 Jahre alte Polizist stritt aber ab, den Jura-Studenten beim Verhör angefasst oder aus der Nähe bedroht zu haben. „Um Gottes Willen. Der strahlte so eine Kälte aus. Ich habe den in meinem Leben noch nicht berührt.“ Er habe Gäfgen auch nicht gedroht, dass er im Gefängnis von „zwei großen Negern“ vergewaltigt werden könnte. Diese Drohung hatte Gäfgen ebenfalls erneut geschildert. Vielmehr habe er dem Studenten die Angst vor dem Gefängnis nehmen wollen, um ihn zum Reden zu bringen. Das einzige, was er gesagt habe, sei, dass der Schmerzspezialist mit dem Hubschrauber unterwegs sein und ihm ein Wahrheitsserum verabreicht werden könnte. Der Polizist sagte zudem, er habe auch "keine Androhung von Folter, sondern die Ankündigung" ausgesprochen – ein juristischer Schachzug, den nicht einmal Richter Christoph Hefter nachvollziehen kann.

Daschner hatte mit einem Aktenvermerk die illegale Folterdrohung öffentlich gemacht und wurde später wie der Vernehmungsbeamte E. wegen Nötigung verurteilt. E. bezeichnete die Entscheidung am Donnerstag als „politisches Urteil“. „Man musste uns irgendwie verurteilen.“ Er habe auf eine Berufung verzichtet, weil auch Daschner keine Rechtsmittel mehr einlegen wollte.


Der als Zeuge zu dem Prozess erschienene frühere Frankfurter Vizepolizeipräsident kam bis zum Nachmittag nicht zu Wort. Er sah entspannt aus. Er könnte möglicherweise Angaben darüber machen, wer ihm damals aus dem hessischen Innenministerium unter Führung des heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) Rückendeckung für die Aktion gegeben hat. In dem Prozess sollte auch noch ein medizinischer Gutachter zu Wort kommen. Ein Urteil wird für heute nicht erwartet. (dpa/FR)

Rhein-Main - 16 | 3 | 2011

Gäfgens Zivilprozess beginnt

Hessen bestreitet Folterdrohung

Muss in den Zeugenstand: Der ehemalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner.
Foto: ddp

Von Von Matthias Thieme

Heute beginnt vor dem Frankfurter Landgericht ein Prozess, der Aufsehen erregen wird: Dass der Kindermörder Magnus Gäfgen jetzt 15.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Land Hessen erstreiten will, weil er sich durch Folterdrohungen der Polizei traumatisiert sieht, empfinden viele Bürger als schwer nachvollziehbar.

Doch auch das Land Hessen geht mit einer äußerst abenteuerlichen Strategie in den Prozess: In aktuellen Schriftsätzen an das Frankfurter Landgericht bestreitet das Land plötzlich, dass es eine Folterdrohung gegen Gäfgen jemals gegeben habe. Zündstoff für das Verfahren, bei dem heute neben Gäfgen als Kläger auch der damalige Vernehmungsbeamte Ortwin Ennigkeit und der ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner als Zeugen und der Münchener Forensiker Norbert Nedopil als Gutachter geladen sind.

In den neuen Schriftsätzen stellt sich das Land Hessen offenbar gegen rechtskräftige Urteile der Strafkammer Frankfurt, des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs. Alle Gerichte hatten es als erwiesen angesehen, dass die Frankfurter Polizei Gäfgen am 1. Oktober 2002 mit Folter gedroht hatte, falls er den Aufenthaltsort des entführten Jungen Jakob Metzler nicht nennen würde.

Das Land Hessen teilte dem Gericht jetzt eine neue Wahrheit mit: Demnach soll es bei der Vernehmung von Gäfgen durch den Polizeibeamten Ortwin Ennigkeit am 1. Oktober 2002 „zu keinem Zeitpunkt“ Drohungen oder körperliche Berührungen gegeben haben. Es soll auch „kein Wahrheitsserum bereitgestellt worden“ sein und kein Folterspezialist per Hubschrauber zur Vernehmung angefordert worden sein. Der Polizeibeamte Ennigkeit habe im Verhör keine Rotorbewegungen gemacht, um das Herannahen des Hubschraubers zu verdeutlichen, sondern lediglich an Gäfgens Gewissen appelliert.

Dies habe der Polizeibeamte „gestisch unterstützt“, indem er „rotierende Bewegungen“ mit seinem Zeigefinger gemacht habe. Das habe bedeuten sollen, „dass die Gedanken an den Jungen“ Gäfgen „immer im Kopf herumgehen werden“, heißt es.

Gerichte sehen Drohung als erwiesen an

Merkwürdig: Im rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen Daschner steht dagegen, dieser habe Ennigkeit am 1. Oktober 2002 um 8.30 Uhr in seinem Büro angewiesen, es solle Gäfgen „angedroht werden, dass er unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen, ohne Verursachung von Verletzungen, erneut befragt werde“. So steht es auch in einem Vermerk Daschners, der der FR vorliegt. Die Drohung müsse „intensiv und einschüchternd vorgebracht werden“, um Gäfgens Widerstand zu brechen, sagte Daschner laut Gerichtsurteil. Es werde „ein besonderer Beamter aus dem Urlaub per Hubschrauber geholt“, welcher „die Maßnahme gegebenenfalls durchführen“ solle.

Am selben Tag gegen 8.40 Uhr begann Einnigkeit damit, Gäfgen allein zu befragen. Laut Urteil sagte Ennigkeit damals: Wenn Gäfgen weiter schweige, werde man ihn „unter Zufügung von Schmerzen“ dazu bringen, Einzelheiten zu nennen. „Es werde auch überlegt, ein Wahrheitsserum zu verabreichen.“ Um Gäfgen zu beeindrucken, habe Ennigkeit auch gesagt, „dass ein besonderer Beamter mit dem Hubschrauber unterwegs sei, der ihm Schmerzen zufügen könne, die er nicht vergessen werde“. Hierzu habe Ennigkeit „mit den Händen kreisende Bewegungen“ gemacht, so die Richter im Urteil.

Beamte in der Zwickmühle

Die Behauptungen des Landes Hessen widersprechen sogar den von der Bundesrepublik Deutschland zum selben Thema vorgetragenen Fakten vor dem Europäischen Gerichtshof: Dieser stellte fest, „dass zwischen den Parteien unstreitig ist“, dass Gäfgen an jenem Morgen von dem Kriminalbeamten Ennigkeit auf Anweisung des Polizeivizepräsidenten Daschner „unerträgliche Schmerzen angedroht wurden“, heißt es im Urteil vom Juni 2010. „Die Maßnahmen, die keine Spuren hinterlassen würden, sollten von einem speziell für diesen Zweck ausgebildeten Polizeibeamten durchgeführt werden, der sich bereits in einem Hubschrauber auf dem Weg zur Polizeiwache befinde.“ Zudem ergebe sich aus dem gegen Daschner geführten Strafverfahren, dass er beabsichtigte, diese Drohung nötigenfalls mit Hilfe eines „Wahrheitsserums“ in die Tat umzusetzen, und dass Gäfgen darauf hingewiesen worden war, dass die Durchführung der angedrohten Maßnahmen unmittelbar bevorstehe, urteilten die Straßburger Richter.

Die wegen der Folterdrohung 2004 rechtskräftig verurteilten Beamten Daschner und Ennigkeit befinden sich nun als Zeugen in einer Zwickmühle: Bestätigen sie mit ihren Aussagen die Feststellungen des damaligen Urteils, strafen sie die Darstellung des Landes Hessen Lügen. Stützen sie aber die Darstellung des Landes, können sie als Zeugen vereidigt und im Falle eines Meineides bestraft werden. Der Prozess verspricht spannend zu werden – nicht wegen Mörder Gäfgen, sondern dem obersten Verfahrens-Prinzip: der Wahrheitsfindung.

HNA Online
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  • Artikel publiziert am: 15.03.11
    Datum: 15.03.2011 - 18.46 Uhr
    Quelle: http://www.hna.de/nachrichten/hessen/kindsmoerder-magnus-gaefgen-gericht-klag-folterdrohung-schmerzensgeld-1161992.html

Prozess beginnt am Donnerstag in Frankfurt

Kindsmörder Gäfgen mal wieder vor Gericht: Er klagt wegen Folterdrohung auf Schmerzensgeld


Frankfurt/Main. Der Kindsmörder Magnus Gäfgen lässt nicht locker: Am Donnerstag, 17. März, ab 11 Uhr steht der 35-Jährige in Frankfurt mal wieder vor Gericht, diesmal verklagt er das Land Hessen - wegen Folterdrohung - auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Nach der Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler am 27. September 2002 hatte die Polizei ihm Gewalt angedroht, um das Versteck des entführten elfjährigen Jungen zu erfahren. Magnus Gäfgen gibt an, dadurch "schwere psychische Schäden" davongetragen zu haben. Der Streitwert wurde auf 15.000 Euro festgesetzt.

Doch dem Kindsmörder geht es um viel mehr. Seit Jahren kämpft der ehemalige Jurastudent darum, dass sein Verfahren noch einmal ganz neu aufgerollt wird, bisher vergeblich. Die Fakten sind unstrittig: Gäfgen hat das elfjährige Kind 2002 entführt und getötet. Kurz nach der Übergabe des Lösegeldes wurde er festgenommen. Die Polizei wähnte den Jungen noch am Leben und drohte Gäfgen Gewalt an, um Jakob retten zu können.

Daraufhin gab der Täter erstmals zu, dass der Junge tot war, und er führte die Beamten zur Leiche an einem See. Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Seither sitzt er in der JVA in Schwalmstadt und klagt er sich durch alle Instanzen. Zuletzt beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Fall. Dabei verurteilten die Straßburger Richter Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot.

Grünes Licht aus Wiesbaden?

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer berichtet, dass er kurz nach dem Straßburger Urteil dem Land ein Vergleichsangebot gemacht habe: 9.000 Euro ohne Zinsen. "Wir wurden harsch zurückgewiesen." Jetzt sei er froh darüber. Inzwischen gehe es ihm längst nicht mehr nur um Schadenersatz. Der Anwalt will aufzeigen, dass die Landesregierung damals grünes Licht für die Folterdrohung gab. Aus den Akten der Staatsanwaltschaft gehe klar hervor, dass der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner nach eigenen Angaben mit Rückendeckung des hessischen Innenministeriums gehandelt habe, berichtet Heuchemer.

Demnach habe der Spitzenbeamte durch seinen Anwalt selbst vorgetragen, dass ihm bei einem Telefonat mit Wiesbaden explizit geraten worden sei, "Instrumente zu zeigen." Vor Gericht hatte der Ex-Polizeivizepräsident beteuert, nicht auf Anordnung der Landesregierung gehandelt zu haben. Er weigerte sich jedoch, den Namen seines Gesprächspartners zu nennen. Jetzt wird der pensionierte Spitzenbeamte erneut in den Zeugenstand gebeten. "Ich werde ihn nach den Hinterleuten im Ministerium fragen", sagt der Anwalt.

"Damals konnte er schweigen, diesmal muss er etwas sagen." Viel zu lange sei die staatliche Verantwortung vertuscht und verheimlicht worden. Das Innenministerium will sich dazu nicht äußern, sondern verweist auf das Polizeipräsidium als Prozesspartei. Doch auch dort gibt es vor dem Prozess keine Stellungnahme.

Wiedergutmachung soll wehtun

Gäfgens Anwalt betont, dass seinem Mandanten Unrecht widerfahren sei. Durch die Folterdrohung sei ihm starke Angst eingejagt und das Vertrauen in den Rechtsstaat genommen worden. Auch sei er bei dem Verhör körperlich verletzt worden. "Das hat eine Form der Traumatisierung hervorgerufen", sagt Heuchemer. Zu Einzelheiten will er sich nicht äußern, schließlich sei er kein Mediziner. Für den Prozess sei das medizinisches Gutachten eines Sachverständigen eingeholt worden. Der Anwalt fordert vor Gericht eine Wiedergutmachung, "die wehtun muss". Andernfalls bliebe das Folterverbot in der Menschenrechtskonvention reine Symbolik. Dabei sieht er sich durch das Straßburger Urteil bestätigt.

Die Richter am Menschenrechtsgerichtshof bezweifelten, dass die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage reagiert haben. Die Große Kammer bemängelte, dass die Beamten nur zu geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Doch der Kindsmörder will eine Wiederaufnahme seines Verfahrens durchsetzen. Ein entsprechender Antrag liegt dem Landgericht Darmstadt schon vor. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, sagt die Gerichtssprecherin. Die höchste Instanz des Straßburger Gerichtshofes hat Gäfgen dafür bereits eine klare Abfuhr erteilt: Die Richter betonten, dass er einem fairen Prozess gehabt habe und es keine Grundlage für ein neues Verfahren gebe. Die Familie des toten Jungen atmete damals auf. Sie wollen endlich zur Ruhe kommen.

Gäfgen hofft auf Rückenwind für nächsten Prozess

Aber so leicht gibt Gäfgen nicht auf. "Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach deutschem Recht sind erfüllt", sagt Heuchemer. Da die Beweismittel unter Folterandrohung erlangt worden seien, hätten sie vor Gericht nicht zugelassen werden dürfen, so die Argumentation. Der Anwalt will moralische Gründe nicht akzeptieren, schließlich habe jeder Mensch laut Verfassung das Recht darauf, Rechtsmittel einzulegen. Er lässt offen, ob er einen Freispruch anstrebt. Klar ist nur, dass er sich von dem Prozess auch Rückenwind für eine Wiederaufnahme des Verfahrens erhofft. "Die Erkenntnisse könnten auch in Darmstadt von wesentlichem Gewicht sein", sagt er. "Vieles wird jetzt infrage gestellt." (dapd)

Rubriklistenbild: © dpa

14.03.2011

Kindsmörder Gäfgen kämpft verbissen um Schmerzensgeld

In Handschellen nimmt Magnus Gäfgen, Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, am 27.06.2003 auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts ein Schreiben seiner Anwälte entgegen. Foto: dpaVor dem Frankfurter Landgericht geht in erster Instanz um 10 000 Euro Schmerzensgeld, die Gäfgen (Foto) vom Land Hessen verlangt.

Von Christian Ebner, dpa

Sein Mord an dem elf Jahre alten Bankierssohn Jakob von Metzler ist mehr als acht Jahre her, doch der längst verurteilte Straftäter Magnus Gäfgen beschäftigt noch immer die Justiz.

Vor dem Frankfurter Landgericht geht es an diesem Donnerstag (17. März) in erster Instanz um 10 000 Euro Schmerzensgeld, die der heute 35 Jahre alte Häftling der JVA Schwalmstadt vom Land Hessen verlangt. Von den illegalen Folterdrohungen der Frankfurter Polizei will Gäfgen langfristige psychische Schäden davongetragen haben, und er macht zusätzlich weitere Behandlungskosten in noch unbekannter Höhe geltend.

   Immer wieder kehren die Kreise des Verfahrens an jenen Morgen des 1. Oktober 2002 zurück, an dem der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner den Verdächtigen Gäfgen mit Schmerzen bedrohen ließ, die man gemeinhin Folter nennt. Unter dem Druck der illegalen Verhörmethoden brach der schmächtige Jura-Student schnell zusammen, doch die Hoffnung auf eine Rettung des kleinen Jakob eben auch. Gäfgen konnte die Ermittler nur noch an einen Tümpel in Osthessen führen, wo er das gleich nach der Entführung ermordete Kind in einem Bündel versenkt hatte. Die Polizei hatte sich auf die Spur Gäfgens gesetzt, als er die Lösegeld-Million vor der Metzler-Villa in Frankfurt abholte.

   Die Rechtswidrigkeit der öffentlich vielfach gefeierten Folterdrohung ist längst klar: Daschner und der Vernehmungsbeamte wurden wegen Nötigung verurteilt, eine Strafe aber nur angedroht. Ob sie auf höhere Weisung aus dem Wiesbadener Innenministerium handelten, dürfte auch in diesem Prozess eine zentrale Rolle spielen.

   Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist nach zwei Runden zu dem Ergebnis gekommen, dass die von Daschner per Aktennotiz bestätigte Folterdrohung zwar selbst noch keine Folter, aber immerhin eine unmenschliche Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. Der Strafprozess gegen Gäfgen, der nach einem neuerlichen Geständnis mit einer lebenslangen Haftstrafe und besonders schwerer Schuld endete, war hingegen fair und muss nicht noch einmal aufgerollt werden, befanden die Euro-Richter. Dafür kritisierten sie heftig, dass der hessische Staat immer noch keinen Ausgleich für das von der Polizei begangene Unrecht geschaffen habe.

   Zusätzlich hat der Kläger Gäfgen auch Rückendeckung vom Bundesverfassungsgericht. Dort nämlich setzte der zahlungsunfähige Strafhäftling im Februar 2008 mit Hilfe des rührigen Anwalts Michael Heuchemer seine Prozesskostenhilfe durch. Das heißt, dass der Staat letztlich diesen Zivilprozess gegen sich selbst bezahlen muss.

   Für den Donnerstag hat der Vorsitzende der vierten Zivilkammer am Landgericht, Christoph Hefter, ein Wiedersehen der wichtigsten Protagonisten angeordnet. Der Kläger Gäfgen soll erscheinen wie auch Daschner und der Vernehmungsbeamte als Zeugen. Zuvor wird ein medizinischer Gutachter ausführlich über die gesundheitlichen Folgen des umstrittenen Verhörs berichten.

   Gäfgen hält auch daran fest, dass er an dem Oktobermorgen geschlagen worden sei und will dafür Beweise präsentieren. Unangenehm für das Land Hessen und seinen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) könnten zudem Fragen nach der Rückendeckung für Daschners rechtswidriges Vorgehen aus dem damals von Bouffier geführten Innenministerium werden. Daschner hatte in den Prozessakten mehrfach geschildert, dass er während der Vernehmungen engen Kontakt mit seinem Vorgesetzten im Ministerium gehalten habe und er auch am Vorabend bestärkt worden sei, Gäfgen «die Instrumente» zu zeigen. Wer genau die Rückendeckung gab, ist das große Geheimnis dieses scheinbar niemals endenden Falls.


12. März 2011  |  dpa

„FR“: Wusste das Land von Folterdrohung gegen Gäfgen?

FRANKFURT. 

Erstmals zugängliche Akten der Staatsanwaltschaft erhärten nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ (FR) den Verdacht, dass die Polizei bei der Folterandrohung gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen hochrangige Rückendeckung aus der Landesregierung hatte. „Die offizielle Darstellung des Landes Hessen, man sei nicht informiert gewesen und die Darstellung (des damaligen Polizeivizepräsidenten Wolfgang) Daschners während der Ermittlungen widersprechen sich eklatant“, schreibt die „FR“ (Samstag). Die Zeitung beruft sich dabei auf ihr vorliegende neue Akten der Anklagebehörde.

Zeitung: Gewaltandrohung gegen Gäfgen mit Wissen der Politik

11. März 2011 | 21:50 Uhr
Foto: ddp
Frankfurt/Main (dapd). Die Frankfurter Polizei soll dem Mörder des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler im Jahr 2002 mit Wissen der Politik Gewalt angedroht haben. Die "Frankfurter Rundschau" (Samstagausgabe) berichtet über Hinweise darauf unter Berufung auf erstmals zugängliche Akten der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die ihr vorlägen. Da das Land Hessen bislang jegliche Beteiligung an den Folterplänen bestreitet, muss am Donnerstag (17. März) der ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner vor Gericht als Zeuge in dem Zivilverfahren aussagen, das der Kindsmörder Magnus Gäfgen gegen das Land angestrengt hat. Er fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Umfangreiche Vernehmungsakten der Staatsanwaltschaft enthalten laut "FR" zahlreiche Belege für eine Rückendeckung der Gewaltandrohung durch Mitglieder der Landesregierung: Ein direkt an der Aktion beteiligter Kriminaloberrat sagte demnach, Daschner habe ihm mitgeteilt, er habe "den Staatssekretär über den aktuellen Sachstand informiert". Daschner habe ihm außerdem gesagt, "der unmittelbare Zwang gegenüber Gäfgen sei freigegeben".
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Diese Angaben decken sich mit aktenkundigen Aussagen von Daschners Anwälten aus dem Jahr 2004 gegenüber der Staatsanwaltschaft, wonach er sich vor den Zwangsmaßnahmen "bei dem für ihn allein zuständigen Gesprächspartner" in der Landeshauptstadt Wiesbaden "rückversichert" habe, so die Zeitung. Dabei sei ihm mitgeteilt worden, "dass gegen diese Maßnahme nichts einzuwenden sei".
Der Name des hochrangigen Wiesbadener Gesprächspartners, der dem Polizeivizepräsidenten grünes Licht gab, blieb bislang geheim. Im Zivilprozess soll Daschner nach "FR"-Informationen aussagen, ob der Gesprächspartner der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) war.
Der damalige Jura-Student Magnus Gäfgen tötete den Jungen am 27. September 2002 in Frankfurt und erpresste eine Million Euro von der Familie. Er wurde bei der Abholung des Lösegelds observiert und später festgenommen. Weil er über den Verbleib des Jungen falsche Angaben machte und die Polizei um dessen Leben fürchtete, drohte ein Hauptkommissar auf Anweisung des Polizeivizepräsidenten Daschner ihm an, ein Kampfsportler würde ihm starke Schmerzen zufügen, wenn er nicht den Aufenthaltsort Jakobs nennen würde.Danach verriet er, dass der Junge tot sei und wo er ihn wirklich abgelegt hatte.
dapd
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Rhein-Main - 26 | 8 | 2010

Metzler-Entführung

Polizist darf Buch nicht veröffentlichen

Fertig, aber nicht draußen: das heikle Buch.
Foto: Heyne-Verlag
Von Frank Schuster
Die Entführung des elfjährigen Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler und die Ermordung durch seinen Entführer Magnus Gäfgen machten 2002 bundesweit Schlagzeilen. Der Fall bietet genug Stoff für einen Krimi. Ein Buch darüber hat Polizeikommissar Ortwin Ennigkeit geschrieben. Keinen Krimi, sondern ein Sachbuch, das er und der Verlag als „Protokoll eines Verbrechens“ bezeichnen. Der Münchner Heyne-Verlag kündigte es für September an. Aber vermutlich wird es nie erscheinen.
Ennigkeit war der Ermittler, der auf Weisung des damaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner dem Entführer Gäfgen die „Zufügung von Schmerzen“ angedroht hatte, falls er nicht das Versteck des Kindes verrate. In der Folge entbrannte eine in Deutschland beispiellose rechtspolitische Diskussion über „Folter“. Es gab Bürger, die feierten die Ermittler als Helden; vor Gericht jedoch mussten sie sich wegen Verletzung der Menschenwürde verantworten. Ennigkeit wurde wegen Nötigung verurteilt.
„Um Leben und Tod“ sollte sein Buch heißen, das er mit der in Italien lebenden Journalistin Barbara Höhn schrieb. Untertitel: „Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?“ In der Verlagsankündigung heißt es: „Zum ersten Mal erzählt der Ermittler von der schwersten Entscheidung seines Lebens: Was wiegt schwerer? Die Menschenwürde des Tatverdächtigen oder die des entführten Kindes?“
„Offene juristische Fragen“
Warum erscheint das Buch nicht, das einige Online-Buchhändler noch ankündigen? Offizielle Begründung von Heyne: Verlag und Autor hätten „wegen der wieder offenen juristischen Fragen nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beschlossen, das geplante Buchprojekt vorerst nicht zu veröffentlichen“. Der inhaftierte Gäfgen erzielte im Juni vor dem Straßburger Gericht einen Teilerfolg bei seiner Folterklage. Die Richter warfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung des Falls vor; die Bestrafung der Polizeibeamten sei zu milde gewesen, sie habe „nicht den notwendigen Abschreckungseffekt“ gehabt, „um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen“.
Es gibt aber einen noch viel gewichtigeren Grund, warum das Buch auf Eis liegt: Der Frankfurter Polizeipräsident Achim Thiel empfahl dem Autor, der weiterhin bei der Frankfurter Polizei arbeitet, das Buch nicht zu veröffentlichen.
Das bestätigte Polizeipräsidiumssprecher Jürgen Linker der Frankfurter Rundschau. Als Beamter unterliege Ennigkeit der Verschwiegenheitspflicht. Nach Meinung seines Vorgesetzten, so Linker, verrate er darin Dienstgeheimnisse. „Wir können ihn nicht davon abhalten, das Buch zu veröffentlichen, aber im Rahmen unserer Fürsorgepflicht haben wir ihm empfohlen, es zu lassen.“ Bei Verrat von Dienstgeheimnissen drohen Polizeibeamten Disziplinarmaßnahmen, sogar ein Straftatbestand kann erfüllt sein. Zu Inhalt des Buches und um welche Art Dienstgeheimnisse es sich handelt, kann Linker nichts sagen, da er das Buch selber nicht kennt. Präsident Thiel, einer der wenigen, die das Buch gelesen haben, will sich gegenüber der FR dazu nicht äußern.
Auf die Frage, ob das vom designierten Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) geführte Innenministerium in den Prozess involviert sei, sagte Linker: „Ob sich Thiel vom Ministerium hat beraten lassen, entzieht sich meiner Kenntnis.“ Er gehe aber davon aus, dass er die Meinung von Juristen eingeholt habe. Der Punkt ist insofern brisant, da seit Jahren Spekulationen kursieren, Daschner sei mit seiner Weisung einem Befehl von weiter oben gefolgt. Der Metzler-Familie werden gute Verbindungen in die Politik nachgesagt.
Ennigkeit selbst will sich zu seinem Buch derzeit nicht äußern; er sagt nur, er hoffe, dass es in irgendeiner Form noch erscheine.