Polizeichef – Skandal in der hessischen Polizei?

Stellenbesetzung Langecker?

Rhein-Main - 30 | 4 | 2011

Schadensersatz-Forderungen

Polizeichef-Affäre könnte teuer werden

Die SPD sieht die Schuld bei Ministerpräsident Volker Bouffier.
Foto: dapd

Nachspiel in der Polizeichef-Affäre: Auf das Land Hessen kommt möglicherweise eine Schadenersatzforderung zu. Wolfram Ritter, der unterlegene Kandidat bei der Besetzung der Leitung der Bereitschaftspolizei, hat Klage beim Landgericht Wiesbaden eingereicht, wie hr-info unter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtete. Es gab gegenseitige Vorwürfe von SPD und CDU.
Ritters Rechtsanwalt erklärte auf Anfrage des Senders, sein Mandant verlange mindestens 17 000 Euro vom Land Hessen. Das sei die Differenz zwischen seinem jetzigen Gehalt und dem, das er als Chef der Bereitschaftspolizei seit Juli 2009 erhalten hätte. Außerdem wolle er vom Landgericht Wiesbaden prüfen lassen, ob ihm wegen niedrigerer Ruhestandsbezüge noch mehr Entschädigung zustehe.
Ritter wirft dem damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier vor, er habe ihn übergangen. Er habe seinen CDU-Parteifreund Hans Langecker zum Chef der hessischen Bereitschaftspolizei gemacht, obwohl ihm das gerichtlich untersagt worden sei. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers wird die Klage nun dem hessischen Innenminister mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt.
SPD sieht Schuld bei Bouffier

Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag macht für die möglichen Zahlungen den Ministerpräsidenten persönlich verantwortlich. Bouffier habe „als damaliger Innenminister die Stelle des Chefs der Bereitschaftspolizei rechtswidrig besetzt“, heißt es in einer Mitteilung vom Samstag. Er habe sich über die Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs hinweggesetzt. Nun drohe dem Land ein finanzieller Schaden.

Die CDU-Fraktion nannte die Kritik der Sozialdemokraten „bösartig und unqualifiziert“. Das Auswahlverfahren sei „rechtlich einwandfrei abgelaufen“, teilten die CDU mit. Von den Bewerbern sei der beste Kandidat Präsident der Bereitschaftspolizei geworden. (dpa)
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Montag, 21. März 2011

Polizeichef-Affäre Grüne und SPD ziehen vor Gericht

Rhein-Main - 21 | 3 | 2011

Polizeichef-Affäre

 

 

Grüne und SPD ziehen vor Gericht

Um ihn geht es - Volker Bouffier.
Foto: Rolf Oeser
Von Pitt von Bebenburg
Mit starken Worten hat die Staatsrechtlerin Ute Sacksofsky das Verhalten von CDU und FDP im Polizeichef-Untersuchungsausschuss des Landtags beurteilt. Als teilweise „absurd“ und „grotesk“ bezeichnete die frühere Landesanwältin die Argumentation der Koalition, mit der sie Beweisanträge von SPD und Grünen abgeschmettert hatte.
Sacksofsky vertritt SPD und Grüne vor dem Staatsgerichtshof und legte am Montag in Wiesbaden ihre Klageschrift vor. Nachdem Rot-Grün schon im Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss ihre Rechte vor dem Verfassungsgericht einklagt, folgte nun die Klage im Polizeichef-Ausschuss. Er soll aufklären, ob sich Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) als damaliger Innenminister bei der Berufung von Hans Langecker zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei korrekt verhalten hat.
Die Oppositionsparteien sehen ihre Rechte verletzt, weil Schwarz-Gelb Beweisanträge abgelehnt hatte, die SPD und Grüne für notwendig halten. Es geht um die Vereidigung von Zeuginnen, die sich widersprochen hatten, um die Einholung eines Gutachtens über ein beamtenrechtlich korrektes Besetzungsverfahren und um die erneute Vernehmung eines ranghohen Polizisten, dessen Aussage nicht mit der von Innenminister Boris Rhein (CDU) übereinstimmt.
Zensiert und behindert
Nach Ansicht von CDU-Obmann Holger Bellino sind die Anträge „juristisch nicht haltbar“. Dem widerspricht die rot-grüne Rechtsvertreterin Sacksofsky. So sei die „Aufklärung von Widersprüchen ein zentraler Bestandteil von Untersuchungsausschüssen“. Die Anfertigung von Rechtsgutachten sei gängige Praxis – etwa im Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags zum Landesbanken-Skandal.
Der Verwaltungsjurist Gerhard Strauch hatte ein Gutachten im Auftrag der Linken vorgelegt und war zu dem Schluss gekommen, das es bei Langeckers Berufung 17 Verfahrensverstöße gegeben habe. Dieses Gutachten ersetze aber kein Gutachten, das vom Ausschuss in Auftrag gegeben werde, sagte SPD-Obfrau Nancy Faeser.
Landtagsdirektor Peter von Unruh forderte die Linken am Dienstag dazu auf, ihr Gutachten von der Homepage zu nehmen, da darin aus Protokollen des Untersuchungsausschusses zitiert werde. Das sei nach der Geschäftsordnung des Landtags verboten, solange die Ausschuss-Arbeit noch nicht beendet sei. Die Linke weigerte sich, der Aufforderung nachzukommen. Fraktionschef Willi van Ooyen schrieb, er sehe darin den Versuch, die öffentliche Diskussion „zu zensieren, behindern oder sogar zu verhindern“.

Polizeichef-Affäre: Zweite Klage wegen Untersuchungsausschüssen eingereicht

HNA Online
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  • Artikel publiziert am: 21.03.11
    Datum: 21.03.2011 - 17.01 Uhr
    Quelle: http://www.hna.de/nachrichten/hessen/polizeichef-affaere-zweite-klage-wegen-untersuchungsausschuessen-eingereicht-1169962.html

Polizeichef-Affäre: Zweite Klage


wegen Untersuchungsausschüssen


eingereicht


Wiesbaden. SPD und Grüne haben am Montag ihre Klage wegen des Untersuchungsausschusses zur hessischen Polizeichef-Affäre eingereicht. Die beiden Oppositionsfraktionen ziehen vor den Hessischen Staatsgerichtshof, weil sie ihre Minderheitenrechte verletzt sehen.
Das sagten die Abgeordneten Nancy Faeser (SPD) und Jürgen Frömmrich (Grüne) am Montag in Wiesbaden. Damit landet auch der zweite Untersuchungsausschuss des Landtags in dieser Wahlperiode vor den hessischen Verfassungshütern.
Das vor einem Jahr eingesetzte Gremium zur Polizeichef-Affäre soll klären, ob der damalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) gegen Beamtenrecht verstieß, als er 2009 den Chefposten der Bereitschaftspolizei mit seinem Wunschkandidaten besetzte. Mittlerweile hat die Ausschussmehrheit von CDU und FDP das Ende der Beweisaufnahme beschlossen.
Die beiden Regierungsfraktionen hatten es zuvor abgelehnt, ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen und einen wichtigen Zeugen - den unterlegenen Bewerber im strittigen Auswahlverfahren - nochmals zu vernehmen. Außerdem verweigerte sie die Vereidigung von zwei Zeuginnen wegen widersprüchlicher Aussagen.
Diese drei Beweisanträge von SPD und Grünen hätte die Mehrheit nicht ablehnen dürfen, sagte die Prozessbevollmächtigte von SPD und Grünen, die Frankfurter Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky. „Typischerweise ist das Untersuchungsausschuss-Recht ein Minderheitenrecht.“ Denn es gehe darum, etwaige Missstände in der Regierung aufzuklären. Eine Ablehnung wäre nur möglich, wenn die Anträge „missbräuchlich“ seien, wenn sie etwa auf eine Verzögerung abzielten, sagte die frühere hessische Landesanwältin beim Staatsgerichtshof. Dies sei hier aber nicht der Fall. Der Grünen-Abgeordnete Frömmrich wies darauf hin, dass 1998 die damalige Opposition aus CDU und FDP ein Urteil des Staatsgerichtshofs erstritten hatte, bei der es um die zunächst verweigerte Vereidigung eines Zeugen in einem Untersuchungsausschuss ging. Es sei schon erstaunlich, dass dieses Recht nun der Minderheit nicht zugestanden werde, sagte er. Der CDU-Obmann im Ausschuss, Holger Bellino, nannte die Klage dagegen ein „durchsichtiges Wahlkampfmanöver“. Alle drei Beweisanträge seien unzulässig. „Die angeblich offenen Fragen sind für den Untersuchungsgegenstand nicht entscheidungserheblich“, sagte auch der FDP-Obmann Wolfgang Greilich.
Wegen des anderen Untersuchungsausschusses um vier zwangspensionierte Steuerfahnder sind SPD und Grüne bereits vor Gericht gezogen, weil die Mehrheit den Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Opposition erweitert hatte. Eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs in dieser Sache steht noch aus.
Zwischen dem Landtag und der Linken-Fraktion bahnt sich unterdessen ein weiterer Rechtsstreit an. Dabei geht es um ein Gutachten zur Polizeichef-Affäre, das die Linke außerhalb des Ausschusses in Auftrag gegeben und auf ihrer Homepage veröffentlicht hatte. Es stellt zahlreiche Rechtsverstöße der Landesregierung fest. Weil darin aber auch aus Protokollen der Ausschusssitzungen zitiert wird, ist dem Landtag zufolge eine Veröffentlichung so nicht zulässig. Die Linken-Fraktion sieht das anders. Der Landtag prüft nun das weitere Vorgehen. (dpa)

Willi van Ooyen - Pressemitteilungen

Polizeichef-Affäre:

 

Landtagspräsident will der

 

Fraktion DIE LINKE untersagen,

 

ein Rechtsgutachten auf die

 

Homepage zu stellen



Montag, den 21. März 2011
In einem Brief an die Fraktion DIE LINKE forderte Ende letzter Woche der Präsident des Hessischen Landtags, ein unabhängiges Gutachten zur Polizeichef-Affäre, das die Anwaltskanzlei Strauch und Jung für die Fraktion gefertigt hat, ‚unverzüglich' von der Homepage der Fraktion zu entfernen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag, Willi van Ooyen:

„Der Versuch, die Verbreitung eines Rechtsgutachtens zu verhindern, das schwerwiegende Rechtsverletzungen im Verantwortungsbereich der Hessischen Landesregierung feststellt, ist in vielerlei Hinsicht fatal.
DIE LINKE hält es für dringend geboten, die Öffentlichkeit in der sog. Polizeichef-Affäre zu informieren. Dazu gehört selbstverständlich auch die Klärung der Frage, ob und ggf. wie der ehemalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sowie sein ehemaliger Staatssekretär Boris Rhein (CDU), heute hessischer Innenminister, eine nach Ansicht des Gutachters ‚zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage' zugunsten eines Parteifreundes vorgenommen hat."
Um die unzutreffende Behauptung der beiden Regierungsparteien CDU und FDP, in der Polizeichef-Affäre sei alles ordnungsgemäß verlaufen, widerlegen zu können, sei eine öffentlich geführte Diskussion über die von CDU und FDP verschwiegenen Fakten und die entsprechende Weitergabe von Informationen an die Presse dringend notwendig, so van Ooyen.
„Mit dem Gutachten liegt eine wichtige inhaltliche Grundlage zur anstehenden Verfassungsklage von SPD und Grünen vor, die sich ebenfalls gegen das skandalöse Vorgehen von CDU und FDP im Untersuchungsausschuss wehren. Wir werden den Versuch, unsere Arbeit zu zensieren nicht hinnehmen und das Rechtsgutachten der Presse und der interessierten Öffentlichkeit weiterhin zur Verfügung stellen."

Wiesbaden, 21. März 2011
Polizeichefaffäre: SPD und GRÜNE stellen

 

Klage vor

 

SPD und Grüne: Ablehnung von

 

Beweisanträgen ist verfassungswidrig

 


Die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute gemeinsam mit ihrer Prozessbevollmächtigten, der Staatsrechtlerin und ehemaligen Landesanwältin, Prof. Dr. Ute Sacksofsky, ihre Klage zum Untersuchungsausschuss Polizeichefaffäre vorgestellt. Beide Fraktionen klagen vor dem Hessischen Staatsgerichtshof, da sie ihre Minderheitenrechte verletzt sehen. CDU und FDP hatten mehrere zentrale Beweisanträge, in denen es unter anderem um Zeugenvernehmungen als auch um die Erstellung von Gutachten geht, im Untersuchungsausschuss nicht zugelassen. Ziel der Klage von SPD und GRÜNEN ist es, die Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens festzustellen. Der Untersuchungsausschuss 18/2 wurde von den Oppositionsparteien beantragt, um die Auswahl und Ernennung des heutigen Präsidenten der Bereitschaftspolizei durch den ehemaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Bouffier zu beleuchten.

Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts hat Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky die Auffassung der Oppositionsfraktionen bestätigt: „Die von den Fraktionen von CDU und FDP mit ihrer Mehrheit gegen den Willen der Antragsteller durchgesetzte Ablehnung der erneuten Vernehmung eines Zeugen sowie die Ablehnung der Vereidigung von zwei Zeuginnen verletzt die in Untersuchungsausschüssen gegebenen Minderheitenrechte und ist daher verfassungswidrig.“ Das Gleiche gelte für die Ablehnung von CDU und FDP, ein Sachverständigengutachten einholen zu lassen. Durch die Einholung dieses Gutachtens wollten sich die Mitglieder des Untersuchungsausschusses die notwendige Sachkunde verschaffen, um die sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof ergebenden Konsequenzen sowie das Vorgehen des heutigen Innenministers und des heutigen Ministerpräsidenten rechtlich beurteilen zu können.

Entgegen der Darstellung der Ausschussmehrheit sei das Ziel der abgelehnten Beweisanträge für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags relevant. Dies beziehe sich sowohl auf die erneute Zeugenvernehmung als auch die Zeugenvereidigung zur Aufklärung bestehender Widersprüche. Hierbei gehe es um die Aufklärung von bestehenden Widersprüchen und Tatsachen, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags von ausschlaggebender Bedeutung seien. Deshalb verletze die Ablehnung in elementarer Weise das Recht der Antragsteller als Einsetzungsminderheit auf effektive Erfüllung des Untersuchungsauftrags aus Artikel 92 der Verfassung des Landes Hessen. In diesem Zusammenhang verweist Prof. Dr. Ute Sacksofsky auf die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichthof vom 9. Dezember 1998, durch die die Minderheitenrechte in Untersuchungsausschüssen in besonderer Weise gestärkt worden seien. Darüber hinaus habe eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2002 den Grundsatz geprägt, dass den Beweisanträgen der einsetzungsberechtigten Minderheit Folge zu leisten sei, soweit diese ihr Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausübten.

Es sei aus Sicht der Staatsrechtlerin nicht zu erkennen, dass die hier in Rede stehenden abgelehnten Beweisanträge sachwidrig oder gar missbräuchlich gewesen seien. Auch widersprächen sie nicht den Beweiserfordernissen der zugrunde liegenden IPA-Regeln oder der Strafprozessordnung. Die Ablehnung durch die Ausschussmehrheit sei deshalb verfassungswidrig.

„Wir sehen unsere Haltung durch das Gutachten von Frau Professor Dr. Sacksofsky in vollem Umfang bestätigt. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben keinerlei Interesse daran, die Fragen der Rechtmäßigkeit bei der Auswahl und der Ernennung des heutigen Präsidenten der Bereitschaftspolizei aufzuklären. Wir halten dies weiterhin für dringend geboten“, unterstreichen die Obleute von SPD und GRÜNEN im Untersuchungsausschuss, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich.

Polizeichef-Affäre in Hessen?

Gutachten stellt Rechtsverstöße fest?

Der unschuldige Volker Bouffier?

 

Volker Bouffier (li.) mit seinem angeblichen Wunschkandidaten als Bereitschaftspolizeichef, Hans Langecker. (Bild: picture-alliance/dpa)
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Volker Bouffier (li.) mit seinem angeblichen Wunschkandidaten als Bereitschaftspolizeichef, Hans Langecker.
Die Besetzung des Chefpostens der hessischen Bereitschaftspolizei vor zwei Jahren sorgt weiter für Wirbel. Ein von der Linken in Auftrag gegebenes Gutachten hat schwere Fehler festgestellt.
 
Der Autor des Gutachtens, Rechtsanwalt Gerhard Strauch, listete am Montag "17 mehr oder weniger schwere Verfahrensverstöße" auf. Sie würden die rechtswidrige Ernennung von Hans Langecker zum Polizeichef und eine verfassungswidrige Ämterpatronage zu Gunsten von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) belegen.
 

"Parteifreund durchgedrückt"

So seien die Rechts- und Verwaltungsvorschriften wie Chancengleichheit, Vertrauensschutz und Dokumentationspflicht nicht eingehalten worden, erklärte Strauch. Die Rechte des unterlegenen Polizeichef-Bewerbers seien gravierend verletzt worden. Es sei wohl nur noch darum gegangen, an geltendem Recht vorbei den Wunschkandidaten der CDU-Spitze möglichst geräuschlos zu ernennen.

Der Linke-Abgeordnete Hermann Schaus zeigte sich über das "erschreckende Ausmaß an Verstößen" bestürzt. Bouffier und Innenminister Boris Rhein (CDU) hätten grob rechts- und verfassungswidrig gehandelt, "um ihren Parteifreund Langecker endlich durchzudrücken", monierte Schauss.

Bouffier gibt sich unschuldig

Bouffier bestreitet bis heute die Vorwürfe, auch vor dem Untersuchungsausschuss, der sich seit etwa einem Jahr mit der Polizeichef-Affäre befasst. Im Juni 2010 betonte der Ministerpräsident, er hätte den Kandidaten ausgewählt, den er damals und heute für den Geeignetsten halte. Er betonte, dass er nicht mit Langecker befreundet sei. Ein Rechtsgutachten lehnten CDU und FDP im Untersuchungsausschuss ab. Daraufhin gaben die Linken das Gutachten in Auftrag.
 
Redaktion: nobl / kahu
Bild: © picture-alliance/dpa
Letzte Aktualisierung: 14.03.2011, 21:14 Uhr

Rechtsgutachten zur Polizeichef-Affäre: Mindestens 17 Rechtsverstöße durch Volker Bouffier und Boris Rhein!

Montag, den 14. März 2011

Zur heutigen Präsentation eines Rechtsgutachtens, das im Auftrag der Fraktion DIE LINKE durch den Fachanwalt Gerhard Strauch erstellt wurde, erklärt Hermann Schaus, Obmann im Untersuchungsausschuss und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Gründe, warum die Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss unseren Antrag auf Erstellung eines unabhängigen juristischen Fachgutachtens abgelehnt haben, liegen nun auf der Hand: Der gutachterliche Vergleich von Rechtsvorschriften, Verwaltungspraxis und Auflagen des Verwaltungsgerichtshofes mit der tatsächlichen Stellenbesetzungspraxis durch Volker Bouffier und Boris Rhein, offenbart bereits nach jetzigem Stand der Beweisaufnahme ein erschreckendes Ausmaß an Verstößen.

Bouffier und Rhein haben grob rechts- und verfassungswidrig gehandelt, um ihren Parteifreund Langecker im dritten Anlauf endlich durchzudrücken.“

Rechtsanwalt Strauch erklärt zum Ergebnis des Gutachtens: „17 mehr oder weniger schwere Verfahrensverstöße belegen, dass nicht nur eine rechtswidrige Ernennung Langeckers vorgelegen hat, sondern eine zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage zu seinen Gunsten.
Weder die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Chancengleichheit, Schriftlichkeit, Vertrauensschutz, Dokumentationspflicht - noch die Auflagen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes - Schließung Beurteilungslücken - wurden eingehalten.“

Im Gutachten kommt Strauch deshalb zum Schluss: „Die begangenen Rechtsverstöße sind erheblich, so dass eine schwerwiegende Dienst- und Amtspflichtverletzung vorliegt, die in einem Disziplinarverfahren ohne weiteres zur Zurückstufung in ein niedrigeres Amt führen kann.“
Da mit der rechtswidrigen Ernennung Langeckers im Juli 2009 zugleich Haushaltsmittel aus der Besoldungsgruppe B 4 aus dem Landeshaushalt zu Unrecht ausgezahlt wurden, läge zudem „auch der Tatbestand einer Veruntreuung von Haushaltsmitteln, § 266 Abs. 1 StGB vor,“ so Strauch.

Hermann Schaus kündigte an, die Ergebnisse des Gutachtens dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und den Obleuten zur Verfügung zu stellen.

„Damit haben wir eine wichtige inhaltliche Grundlage zu der Verfassungsklage von SPD und Grünen beigesteuert. Bei einer erfolgreichen Klage durch Rot-Grün werden wir in einer weiteren Zeugenvernehmung auf die 17 benannten Rechtsverstöße im Detail eingehen.

Bouffier und Rhein sind ebenfalls mit den fachgutachterlichen Ergebnissen zu konfrontieren. Der Ministerpräsident und sein Innenminister sowie die sie tragenden Fraktionen kommen nicht länger an den klaren Fakten vorbei.

Ebenso kommen die Regierungsfraktionen nicht umhin, unser Fachgutachten bei der Erstellung des Abschlussberichtes hinzu zu ziehen.“



14.03.2011 14:02 Uhr Rhein-Main/Hessen

Polizeichef-Affäre - Gutachten sieht schwere Fehler

Wiesbaden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Linken-Fraktion im Landtag listet 17 Rechtsverstöße beim Auswahlverfahren für den Chefposten der hessischen Bereitschaftspolizei auf. Mit der sogenannten Polizeichef-Affäre befasst sich etwa seit einem Jahr auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags. Der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus sagte am Montag in Wiesbaden, das Gutachten des Fachanwalts Gerhard Strauch zeige ein erschreckendes Ausmaß an Fehlern. Der damalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll gegen Beamtenrecht verstoßen haben, als er den Präsidentenposten der Bereitschaftspolizei mit seinem Wunschkandidaten besetzte. Bouffier bestreitet dies. (dpa)

Artikel vom 14. März 2011, 15.05 Uhr (letzte Änderung 14. März 2011, 17.30 Uhr)

 

Polizeichef – Skandal

 

 

Stellenbesetzung Langecker?

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