Polizeichef – Skandal in der hessischen Polizei?
Stellenbesetzung Langecker?

Schadensersatz-Forderungen
Polizeichef-Affäre könnte teuer werden
Foto: dapd
Ritters Rechtsanwalt erklärte auf Anfrage des Senders, sein Mandant verlange mindestens 17 000 Euro vom Land Hessen. Das sei die Differenz zwischen seinem jetzigen Gehalt und dem, das er als Chef der Bereitschaftspolizei seit Juli 2009 erhalten hätte. Außerdem wolle er vom Landgericht Wiesbaden prüfen lassen, ob ihm wegen niedrigerer Ruhestandsbezüge noch mehr Entschädigung zustehe.
Ritter wirft dem damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier vor, er habe ihn übergangen. Er habe seinen CDU-Parteifreund Hans Langecker zum Chef der hessischen Bereitschaftspolizei gemacht, obwohl ihm das gerichtlich untersagt worden sei. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers wird die Klage nun dem hessischen Innenminister mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt.
Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag macht für die möglichen Zahlungen den Ministerpräsidenten persönlich verantwortlich. Bouffier habe „als damaliger Innenminister die Stelle des Chefs der Bereitschaftspolizei rechtswidrig besetzt“, heißt es in einer Mitteilung vom Samstag. Er habe sich über die Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs hinweggesetzt. Nun drohe dem Land ein finanzieller Schaden.
Die CDU-Fraktion nannte die Kritik der Sozialdemokraten „bösartig und unqualifiziert“. Das Auswahlverfahren sei „rechtlich einwandfrei abgelaufen“, teilten die CDU mit. Von den Bewerbern sei der beste Kandidat Präsident der Bereitschaftspolizei geworden. (dpa)
Montag, 21. März 2011
Polizeichef-Affäre Grüne und SPD ziehen vor Gericht

Polizeichef-Affäre
Grüne und SPD ziehen vor Gericht
Foto: Rolf Oeser
Sacksofsky vertritt SPD und Grüne vor dem Staatsgerichtshof und legte am Montag in Wiesbaden ihre Klageschrift vor. Nachdem Rot-Grün schon im Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss ihre Rechte vor dem Verfassungsgericht einklagt, folgte nun die Klage im Polizeichef-Ausschuss. Er soll aufklären, ob sich Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) als damaliger Innenminister bei der Berufung von Hans Langecker zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei korrekt verhalten hat.
Die Oppositionsparteien sehen ihre Rechte verletzt, weil Schwarz-Gelb Beweisanträge abgelehnt hatte, die SPD und Grüne für notwendig halten. Es geht um die Vereidigung von Zeuginnen, die sich widersprochen hatten, um die Einholung eines Gutachtens über ein beamtenrechtlich korrektes Besetzungsverfahren und um die erneute Vernehmung eines ranghohen Polizisten, dessen Aussage nicht mit der von Innenminister Boris Rhein (CDU) übereinstimmt.
Der Verwaltungsjurist Gerhard Strauch hatte ein Gutachten im Auftrag der Linken vorgelegt und war zu dem Schluss gekommen, das es bei Langeckers Berufung 17 Verfahrensverstöße gegeben habe. Dieses Gutachten ersetze aber kein Gutachten, das vom Ausschuss in Auftrag gegeben werde, sagte SPD-Obfrau Nancy Faeser.
Landtagsdirektor Peter von Unruh forderte die Linken am Dienstag dazu auf, ihr Gutachten von der Homepage zu nehmen, da darin aus Protokollen des Untersuchungsausschusses zitiert werde. Das sei nach der Geschäftsordnung des Landtags verboten, solange die Ausschuss-Arbeit noch nicht beendet sei. Die Linke weigerte sich, der Aufforderung nachzukommen. Fraktionschef Willi van Ooyen schrieb, er sehe darin den Versuch, die öffentliche Diskussion „zu zensieren, behindern oder sogar zu verhindern“.
Polizeichef-Affäre: Zweite Klage wegen Untersuchungsausschüssen eingereicht

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- Artikel publiziert am: 21.03.11
Datum: 21.03.2011 - 17.01 Uhr
Quelle: http://www.hna.de/nachrichten/hessen/polizeichef-affaere-zweite-klage-wegen-untersuchungsausschuessen-eingereicht-1169962.html
Polizeichef-Affäre: Zweite Klage
wegen Untersuchungsausschüssen
eingereicht
Das vor einem Jahr eingesetzte Gremium zur Polizeichef-Affäre soll klären, ob der damalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) gegen Beamtenrecht verstieß, als er 2009 den Chefposten der Bereitschaftspolizei mit seinem Wunschkandidaten besetzte. Mittlerweile hat die Ausschussmehrheit von CDU und FDP das Ende der Beweisaufnahme beschlossen.
Die beiden Regierungsfraktionen hatten es zuvor abgelehnt, ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen und einen wichtigen Zeugen - den unterlegenen Bewerber im strittigen Auswahlverfahren - nochmals zu vernehmen. Außerdem verweigerte sie die Vereidigung von zwei Zeuginnen wegen widersprüchlicher Aussagen.
Diese drei Beweisanträge von SPD und Grünen hätte die Mehrheit nicht ablehnen dürfen, sagte die Prozessbevollmächtigte von SPD und Grünen, die Frankfurter Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky. „Typischerweise ist das Untersuchungsausschuss-Recht ein Minderheitenrecht.“ Denn es gehe darum, etwaige Missstände in der Regierung aufzuklären. Eine Ablehnung wäre nur möglich, wenn die Anträge „missbräuchlich“ seien, wenn sie etwa auf eine Verzögerung abzielten, sagte die frühere hessische Landesanwältin beim Staatsgerichtshof. Dies sei hier aber nicht der Fall. Der Grünen-Abgeordnete Frömmrich wies darauf hin, dass 1998 die damalige Opposition aus CDU und FDP ein Urteil des Staatsgerichtshofs erstritten hatte, bei der es um die zunächst verweigerte Vereidigung eines Zeugen in einem Untersuchungsausschuss ging. Es sei schon erstaunlich, dass dieses Recht nun der Minderheit nicht zugestanden werde, sagte er. Der CDU-Obmann im Ausschuss, Holger Bellino, nannte die Klage dagegen ein „durchsichtiges Wahlkampfmanöver“. Alle drei Beweisanträge seien unzulässig. „Die angeblich offenen Fragen sind für den Untersuchungsgegenstand nicht entscheidungserheblich“, sagte auch der FDP-Obmann Wolfgang Greilich.
Wegen des anderen Untersuchungsausschusses um vier zwangspensionierte Steuerfahnder sind SPD und Grüne bereits vor Gericht gezogen, weil die Mehrheit den Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Opposition erweitert hatte. Eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs in dieser Sache steht noch aus.
Zwischen dem Landtag und der Linken-Fraktion bahnt sich unterdessen ein weiterer Rechtsstreit an. Dabei geht es um ein Gutachten zur Polizeichef-Affäre, das die Linke außerhalb des Ausschusses in Auftrag gegeben und auf ihrer Homepage veröffentlicht hatte. Es stellt zahlreiche Rechtsverstöße der Landesregierung fest. Weil darin aber auch aus Protokollen der Ausschusssitzungen zitiert wird, ist dem Landtag zufolge eine Veröffentlichung so nicht zulässig. Die Linken-Fraktion sieht das anders. Der Landtag prüft nun das weitere Vorgehen. (dpa)
Willi van Ooyen - Pressemitteilungen
Polizeichef-Affäre:
Landtagspräsident will der
Fraktion DIE LINKE untersagen,
ein Rechtsgutachten auf die
Homepage zu stellen
Montag, den 21. März 2011
„Der Versuch, die Verbreitung eines Rechtsgutachtens zu verhindern, das schwerwiegende Rechtsverletzungen im Verantwortungsbereich der Hessischen
Landesregierung feststellt, ist in vielerlei Hinsicht fatal.
DIE LINKE hält es für dringend geboten, die Öffentlichkeit in der sog. Polizeichef-Affäre zu informieren. Dazu gehört selbstverständlich auch die Klärung der
Frage, ob und ggf. wie der ehemalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sowie sein ehemaliger Staatssekretär Boris Rhein (CDU), heute hessischer Innenminister, eine
nach Ansicht des Gutachters ‚zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage' zugunsten eines Parteifreundes vorgenommen hat."
Um die unzutreffende Behauptung der beiden Regierungsparteien CDU und FDP, in der Polizeichef-Affäre sei alles ordnungsgemäß verlaufen, widerlegen zu können,
sei eine öffentlich geführte Diskussion über die von CDU und FDP verschwiegenen Fakten und die entsprechende Weitergabe von Informationen an die Presse dringend notwendig, so van
Ooyen.
„Mit dem Gutachten liegt eine wichtige inhaltliche Grundlage zur anstehenden Verfassungsklage von SPD und Grünen vor, die sich ebenfalls gegen das skandalöse
Vorgehen von CDU und FDP im Untersuchungsausschuss wehren. Wir werden den Versuch, unsere Arbeit zu zensieren nicht hinnehmen und das Rechtsgutachten der Presse und der interessierten Öffentlichkeit
weiterhin zur Verfügung stellen."
Polizeichefaffäre: SPD und GRÜNE stellen
Klage vor
SPD und Grüne: Ablehnung von
Beweisanträgen ist verfassungswidrig
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Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts hat Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky die Auffassung der Oppositionsfraktionen bestätigt: „Die von den Fraktionen von CDU und FDP mit ihrer Mehrheit gegen den Willen der Antragsteller durchgesetzte Ablehnung der erneuten Vernehmung eines Zeugen sowie die Ablehnung der Vereidigung von zwei Zeuginnen verletzt die in Untersuchungsausschüssen gegebenen Minderheitenrechte und ist daher verfassungswidrig.“ Das Gleiche gelte für die Ablehnung von CDU und FDP, ein Sachverständigengutachten einholen zu lassen. Durch die Einholung dieses Gutachtens wollten sich die Mitglieder des Untersuchungsausschusses die notwendige Sachkunde verschaffen, um die sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof ergebenden Konsequenzen sowie das Vorgehen des heutigen Innenministers und des heutigen Ministerpräsidenten rechtlich beurteilen zu können.
Entgegen der Darstellung der Ausschussmehrheit sei das Ziel der abgelehnten Beweisanträge für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags relevant. Dies beziehe sich sowohl auf die erneute Zeugenvernehmung als auch die Zeugenvereidigung zur Aufklärung bestehender Widersprüche. Hierbei gehe es um die Aufklärung von bestehenden Widersprüchen und Tatsachen, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags von ausschlaggebender Bedeutung seien. Deshalb verletze die Ablehnung in elementarer Weise das Recht der Antragsteller als Einsetzungsminderheit auf effektive Erfüllung des Untersuchungsauftrags aus Artikel 92 der Verfassung des Landes Hessen. In diesem Zusammenhang verweist Prof. Dr. Ute Sacksofsky auf die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichthof vom 9. Dezember 1998, durch die die Minderheitenrechte in Untersuchungsausschüssen in besonderer Weise gestärkt worden seien. Darüber hinaus habe eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2002 den Grundsatz geprägt, dass den Beweisanträgen der einsetzungsberechtigten Minderheit Folge zu leisten sei, soweit diese ihr Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausübten.
Es sei aus Sicht der Staatsrechtlerin nicht zu erkennen, dass die hier in Rede stehenden abgelehnten Beweisanträge sachwidrig oder gar missbräuchlich gewesen seien. Auch widersprächen sie nicht den Beweiserfordernissen der zugrunde liegenden IPA-Regeln oder der Strafprozessordnung. Die Ablehnung durch die Ausschussmehrheit sei deshalb verfassungswidrig.
„Wir sehen unsere Haltung durch das Gutachten von Frau Professor Dr. Sacksofsky in vollem Umfang bestätigt. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben keinerlei Interesse daran, die Fragen der Rechtmäßigkeit bei der Auswahl und der Ernennung des heutigen Präsidenten der Bereitschaftspolizei aufzuklären. Wir halten dies weiterhin für dringend geboten“, unterstreichen die Obleute von SPD und GRÜNEN im Untersuchungsausschuss, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich.
Polizeichef-Affäre in Hessen?
Gutachten stellt Rechtsverstöße fest?
Der unschuldige Volker Bouffier?
Rechtsgutachten zur Polizeichef-Affäre: Mindestens 17 Rechtsverstöße durch Volker Bouffier und Boris Rhein!
Montag, den 14. März 2011
Zur heutigen Präsentation eines Rechtsgutachtens, das im Auftrag der Fraktion DIE LINKE durch den Fachanwalt Gerhard Strauch erstellt wurde, erklärt
Hermann Schaus, Obmann im Untersuchungsausschuss und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Gründe, warum die Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss unseren Antrag auf Erstellung eines unabhängigen juristischen Fachgutachtens abgelehnt haben, liegen nun auf der Hand: Der
gutachterliche Vergleich von Rechtsvorschriften, Verwaltungspraxis und Auflagen des Verwaltungsgerichtshofes mit der tatsächlichen Stellenbesetzungspraxis durch Volker Bouffier und Boris Rhein,
offenbart bereits nach jetzigem Stand der Beweisaufnahme ein erschreckendes Ausmaß an Verstößen.
Bouffier und Rhein haben grob rechts- und verfassungswidrig gehandelt, um ihren Parteifreund Langecker im dritten Anlauf endlich durchzudrücken.“
Rechtsanwalt Strauch erklärt zum Ergebnis des Gutachtens: „17 mehr oder weniger schwere Verfahrensverstöße belegen, dass nicht nur eine rechtswidrige Ernennung Langeckers vorgelegen hat, sondern eine
zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage zu seinen Gunsten.
Weder die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Chancengleichheit, Schriftlichkeit, Vertrauensschutz, Dokumentationspflicht - noch die Auflagen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes -
Schließung Beurteilungslücken - wurden eingehalten.“
Im Gutachten kommt Strauch deshalb zum Schluss: „Die begangenen Rechtsverstöße sind erheblich, so dass eine schwerwiegende Dienst- und Amtspflichtverletzung vorliegt, die in einem
Disziplinarverfahren ohne weiteres zur Zurückstufung in ein niedrigeres Amt führen kann.“
Da mit der rechtswidrigen Ernennung Langeckers im Juli 2009 zugleich Haushaltsmittel aus der Besoldungsgruppe B 4 aus dem Landeshaushalt zu Unrecht ausgezahlt wurden, läge zudem „auch der Tatbestand
einer Veruntreuung von Haushaltsmitteln, § 266 Abs. 1 StGB vor,“ so Strauch.
Hermann Schaus kündigte an, die Ergebnisse des Gutachtens dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und den Obleuten zur Verfügung zu stellen.
„Damit haben wir eine wichtige inhaltliche Grundlage zu der Verfassungsklage von SPD und Grünen beigesteuert. Bei einer erfolgreichen Klage durch Rot-Grün werden wir in einer weiteren
Zeugenvernehmung auf die 17 benannten Rechtsverstöße im Detail eingehen.
Bouffier und Rhein sind ebenfalls mit den fachgutachterlichen Ergebnissen zu konfrontieren. Der Ministerpräsident und sein Innenminister sowie die sie tragenden Fraktionen kommen nicht länger an den
klaren Fakten vorbei.
Ebenso kommen die Regierungsfraktionen nicht umhin, unser Fachgutachten bei der Erstellung des Abschlussberichtes hinzu zu ziehen.“
14.03.2011 14:02 Uhr Rhein-Main/Hessen
Polizeichef-Affäre - Gutachten sieht schwere Fehler
Wiesbaden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Linken-Fraktion im Landtag listet 17 Rechtsverstöße beim Auswahlverfahren für den Chefposten der hessischen Bereitschaftspolizei auf. Mit der sogenannten Polizeichef-Affäre befasst sich etwa seit einem Jahr auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags. Der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus sagte am Montag in Wiesbaden, das Gutachten des Fachanwalts Gerhard Strauch zeige ein erschreckendes Ausmaß an Fehlern. Der damalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll gegen Beamtenrecht verstoßen haben, als er den Präsidentenposten der Bereitschaftspolizei mit seinem Wunschkandidaten besetzte. Bouffier bestreitet dies. (dpa)
Artikel vom 14. März 2011, 15.05 Uhr (letzte Änderung 14. März 2011, 17.30 Uhr)
Polizeichef – Skandal
Stellenbesetzung Langecker?
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Von Pitt von Bebenburg
Innenminister Bouffier muss vor den Untersuchungsausschuss. Das Gremium beginnt damit, die merkwürdige Berufung eines CDU-Mannes zum Chef der hessischen Bereitschaftspolizei aufzuarbeiten. Von Pitt von Bebenburg Mehr...
Von Frank Schuster
Die SPD legt Hessens Innenminister Volker Bouffier den Rücktritt nahe. Auch die Grünen und die Linkspartei fordern Konsequenzen aus der Besetzung der Präsidentenstelle der Bereitschaftspolizei. Von Frank Schuster Mehr...
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